Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 261–264.

Billigung des Konzepts der Duplik beim 1. HA (Religionsvergleich) sowie der Resolution des SR zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe). Koadjutorfehde in Livland: Beteiligung Goslars an der Friedenskommission.

/261/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Regensburg proponiert: Konzept des Ausschusses für die Resolution der Reichsstädte zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe) sowie Konzept der Mainzer Kanzlei für die Duplik der Reichsstände zum 1. HA (Religionsvergleich). Während der Verlesung des Konzepts für die Resolution zum 2. HA wird der Straßburger Gesandte vom Mainzer Kanzler vor die Tür des SR gerufen. /261 f./ Nach seiner Rückkehr in SR berichtet er: Im Religionsausschuss ist heute das Konzept für die geteilte Duplik an den Kg. vorgelegt worden1 . Da es jetzt im FR geprüft wird2 , fordert Mainzer Kanzler dessen unverzügliche Beratung auch im SR.

/261’/ Verlesung des Konzepts für die geteilte Duplik zum 1. HA. /261’ f./ Anschließend berichten Straßburg und Schwäbisch Gmünd ausführlich über die diesbezüglichen Verhandlungen im Religionsausschuss3.

/262/ Sodann Billigung des Konzepts für die Duplik zum 1. HA (Religionsvergleich) sowie der Resolution der Reichsstädtea , 4  zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türken-hilfe)5 . SR bedauert lediglich, dass sich die höheren Stände im Religionsausschuss nicht auf eine einheitliche Resolution haben einigen können.

/262–263/ Straßburg und Regensburg begeben sich zur Abordnung von KR und FR, die vor dem Beratungszimmer wartet, und teilen die Billigung der Duplik zum 1. HA durch SR mit. /263/ Mainzer Kanzler erklärt: Der Übergabemodus an den Kg. in Anwesenheit aller Stände oder nur einer Abordnung ist noch nicht geklärt.

/263 f./ Regensburg referiert im SR über die Nachfrage beim Mainzer Kanzler und dem kgl. Vizekanzler wegen der Instruktion für die Friedenskommission in der livländischen Koadjutorfehde6 : Eine Ersetzung Goslars durch die Stadt Köln in der Kommission ist ohne vorherige Billigung durch Kg. und Reichsstände nicht möglich. Außerdem hat man in Erfahrung gebracht, dass die Instruktion bereits an die Kommissionsmitglieder verschickt worden ist. Deshalb muss es bei der Abordnung Goslars in die Kommission bleiben. Der Ausschuss hat gestern ein entsprechendes Schreiben an die Stadt Goslar konzipiert.

/263’/ Verlesung des Konzepts. Umfrage. /263’ f./ Beschluss: Billigung7.

Anmerkungen

1
 Vgl. Kurmainz A, fol. 139’–142’ [Nr. 331].
2
 Vgl. Österreich B, fol. 697’ [Nr. 181]. Eine Billigung im KR erübrigte sich, da dessen Mitglieder vollzählig im Religionsausschuss vertreten waren.
3
 Vgl. die Beratungen im Religionsausschuss seit 14. 1. 1557: Nrr. 327331.
a
 Resolution der Reichsstädte] Köln (fol. 19) zusätzlich: zwar Billigung, jedoch mit der Einschränkung, dz ich [Weber für Köln] alß auch Straßburch mith kheynem bevelch, sollcher bewilligung zuthun, versehen seyen.
4
 Vgl. Bericht des Kölner Gesandten Weber an Bürgermeister und Rat vom 29. 1. 1557: Der Bewilligung von 16 Römermonaten haben er, Straßburg und andere Städte mangels Weisung nicht zugestimmt, cum protestatione (HASt Köln, K+R 124, fol. 11–14’, hier 11 f. Or.). Der Kölner Rat beriet infolge dieses und des Berichts vom 4. 2. 1557 zur nunmehr sicheren Bewilligung von 16 Römermonaten (ebd., fol. 15–18’, hier 15 f. Or.) am 10. 2. und 13. 2., wie man die Steuer, zu der noch die Kreishilfe für die Exekution gegen den Gf. von Rietberg kam, aufbringen könne. Beschluss: Das Geld muss /86/ uff pension uffgenomen werden (ebd., Rpr. 19, fol. 84’, fol. 86). In der Weisung vom 15. 2. erhielt Weber den Auftrag zum nochmaligen Protest, dass Köln die Steuer nur leisten könne, falls der Anschlag auf dem Moderationstag 1557 reduziert werde (ebd., Brb. 76, fol. 232–233’, hier 232 f. Kop.). Zu den Moderationsbemühungen seit der Herabstufung beim Moderationstag 1545 vgl. Bergerhausen, Köln, 106 f. Weisung vom 15. 2. im Zusammenhang mit der kgl. Steuerforderung: Ebd., 118.
5
 Vgl. die Ausfertigungen: Nr. 429, Nr. 478.
6
 Vgl. Beschluss der Nachfrage wegen der Verordnung Kölns anstelle Goslars am 16. 1.: Nürnberg, fol. 246–247 [Nr. 278].
7
 Schreiben der Reichsstädte auf dem RT in Regensburg an die Stadt Goslar (27. 1. 1557): Aufforderung, in Vertretung der Reichsstädte an der Friedenskommission in der livländischen Koadjutorfehde mitzuwirken. Nachweise: Überlieferung als Beilage (Nr. 7) zum Abschied des Städtetags (Anm. 11 bei Nr. 520) und als eigenständige Abschrift (StadtA Augsburg, STTA 6, fol. 139–141’. StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 64, Prod. 20. Kopp.).