Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Keine derzeitige Möglichkeit zur Einberufung des Generalkonzils. Bewilligung eines Kolloquiums auch durch die geistlichen Stände. Keine Einigung zu deren Bedingungen für das Kolloquium.
1. Umfrage. Kurtrier: Da Kg. in der Replik gegen das Votum der geistlichen Stände die Mehrheit für das Kolloquium unterstützt, wollen sie diesem auch numeher auf ratification sich anhengig machen. Doch das colloquium dermassen geschaffen, das es unverpuntlich, item das es kein decision auf ime trage und nichst darin determiniert, sonder das es ein vorberaitung zum concilio. Item das dem ordenlichen wege generalis concilii dardurch nichts benommen,
Kurköln: Dweil sich konig resolviert auf den weg des colloquii, Trier auf ratification inen den gefallen lassen: Wiewol sie daruf nit abgefertigt, so wolten sie solchen weg colloquii gleicher gestalt auf ratification bewilligen, doch das es also angestelt werde, wie yetzt per Trier [votiert].
Kurpfalz3: Nachdem konig es darfur achtet, das zu dem concilio yetziger zeit nit zu komen, und derwegen achtet, den weg colloquii an die handt zu nemen, doch das es allein ein consultation sein solte, in massen resolution mitpringt4, so bedechten
Kursachsen: Vernehmen, dass Trier und Köln das Kolloquium jetzt billigen.
Kurbrandenburg: Es stunde numeher zu reden von der zeit und personen des colloquii. Und truge resolution7 auf ime, das alßgleich colloquium solt furgenomen werden. Darunther sie hievor gehort, das sie nach wichtigkait der sachen erachten, das ein bekemelichere, fridliche zeit darzu zu bestimmen und noch ein zeitlangk einzustellen8, biß man ein gute, fridliche zeit etwo biß auf den herbstd haben mach. In mittelst hette man religion friden, der dan zur sicherhait genugsam.
Kurmainz: Auß der resolution befinden sie, das konig auf colloquium den beifal thut. Nun erachten sie nochmals, das concilium der ordenlich weg. Aber dweil konig erachtet, das zu eim concilio nit zu komen, so wusten sie colloquium auch nit zu verwidern, doch das man dardurch
Österreich: Da die Veranstaltung eines Konzils derzeit nicht möglich ist, so weren sie noch der meinung wie vor. Und liessen inen weg colloquii gefallen mit den condition, wie per Trier, Coln und Meintz gemeldet. Liessen inen auch gefallen, das gradatim de formalitate colloquii ratschlagt werde.
Bayern:
Salzburg: Da derzeit zu einem concilio nit zu komen, so wolten sie sich auch auf colloquium vergleichen, doch salvis conditionibus wie per Trier, und dan, e–das es an religion unvergrifflich–e et quod sit preparation ad concilium etc. Da man ferner de qualitatibus colloquii reden wolte, daruf hetten sie auch befelch.
Pfalz-Zweibrücken: Wie Kurpfalz.
Württemberg: Begrüßt die Zustimmung der geistlichen Stände zum Kolloquium. f–Befunde aber, das der haubtvergleichung nit geholffen per colloquium, wie konig solchs furschlegt–f , 9. Derhalb de formalibus in ordine et specie zu reden.
Hessen: Hielten darfur, das man sich leichtlich der angehengten conditionen colloquii zu vergleichen, und das numeher zureden de formalibus, loco et tempore und bevorabe, obe man die form voriger colloquien wolt halten cum emendatione der damals eingefallener verhinderungen oder aber, obe ein neu forma auf maß der kgl. resolution anzustellen.
Wetterauer Gff.: Von den conditionen zu zeitlich, dißmals davon zu reden. Wurde in formalibus sich selbst resolvieren.
Stadt Straßburg: Dweil meher qualitates et requisita zu dem colloquio gehorig, weren die in ein ordnung zu stellen und von eim yeden stuck zu anderer stundt zureden.
Stadt Schwäbisch Gmünd: Erachtet es für ein meinung. Darumb vergleicht sich mit den hern.
Kurmainz: Einigung in weiterer Umfrage.
2. Umfrage. Kurtrier:
Kurpfalz: Weil meher qualitates zu dem colloquio gehorig, so weren sie deß bedenckens gewesen, das man gradatim procediert hette, dan man sich der qualitaten, die yetzo erregt, leichtlichen zu vergleichen. Aber wie dem allem, dweil sie nit genugsam auf die kgl. resolution instruiert, were disse consultation einzustellen biß zu andern tagen.
Kursachsen: Erachten, das die erregte qualitates die vornemeste stuck, darauf das gantz werck stunde. Derwegen sie sich auch daruf verglichen: Namblich 1) quod colloquium non habet decisionem, sonder das sich colloquenten freuntlich underreden. 2)
Kurbrandenburg: Wie Sachssen.
Kurmainz, Österreich, Bayern, Salzburg, Pfalz-Zweibrücken, Augsburg, Brandenburg-Ansbach, Württemberg: Vertagung der Beratung, da, so Kurmainz, Kurpfalz die sachen in fernern bedacht gezogen.
Hessen: Ebenso. Yedoch konte
Prälaten, Wetterauer Gff., Städte Straßburg und Schwäbisch Gmünd: Die sachen einzustellen.
Beschluss: Vertagung bis Samstag.
Fazit: /120’–121’/ Zwar würde das Generalkonzil das ordentliche Forum für die Verhandlungen zum Religionsvergleich darstellen. Da dessen Einberufung derzeit nicht möglich ist, wie auch Kg. in der Replik ausführt, einigt man sich auf das Kolloquium. Die geistlichen Stände setzen für das Kolloquium vier Bedingungen voraus. Da darüber noch keine Einigung möglich ist, wird die Beratung vertagt.