Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 14. 12. 15562.
Beharren der CA-Stände im Religionsausschuss auf der Ablehnung eines Konzils als Weg zum Religionsvergleich. Plädoyer für ein Kolloquium.
Kurpfalz (von der Tann) proponiert: Vereinbarung eines gemeinsamen Votums der CA-Stände im Religionsausschuss, wie das colloquium anzustellen und auf was wege und mittel man votieren soll.
Kursachsen: Beratung ist verfrüht, da das Kolloquium im Ausschuss zunächst gegen andere Wege der Religionsvergleichung, namentlich gegen General- und Nationalkonzil durchgesetzt werden muss.
Kurpfalz:
Kursachsen: Bestätigen die im Gutachten genannten Argumente gegen das Konzil. Das weren alles rationes rationum, und die andern ubrigen angezogenen ding gehorten zu diser deliberation nicht. /280’–281’/ Votum Kursachsens gegen das Konzil: Man hat sich in der Vergangenheit nicht auf ein freies, christliches Konzil einigen können. Rekusationen und Proteste veranschaulichen, aus welchen Gründen die CA-Stände das Tridentinische Konzil abgelehnt haben. Diese Argumente, die teils auch im Gutachten von der Tanns enthalten sind, sprechen nach wie vor gegen die Bewilligung: Leitungs- und Entscheidungsanspruch des Papstes (Präsident und Richter); strittige Entscheidungsbefugnis der Bff.; Ablehnung des vollwertigen Stimmrechts für die CA-Teilnehmer. Deshalb Empfehlung, im Ausschuss auf dem Kolloquium zu beharren, auf dem man, selbst wenn keine Einigung zu erwarten ist, zumindest Rechenschaft über die eigene Konfession ablegen kann. Bevorzugung des Kolloquiums auch deshalb, weil
Kurbrandenburg:
Brandenburg-Küstrin: Wie Kurbrandenburg.
Pommern:
Erwiderung der Mehrheit an Württemberg: Das solchs in effectu auch nichts anders sein wurde dan ein colloquium.
Württemberg schließt sich daraufhin der Mehrheit an. Beschluss: Man will im Religionsausschuss auf dem Kolloquium beharren.