Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Kurmainz A, fol. 110’–111’.

1. HA (Religionsvergleich): Sofortige Verhandlungen im Religionsausschuss zu den Bedingungen der geistlichen Stände für das Kolloquium ohne weitere Wendung an den Kg.

/110’/ (Nachmittag, 1 Uhr) Rathaus. Ausschuss der geistlichen Reichsstände (Gesandte: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Salzburg, Straßburg, Augsburg). Fortsetzung der Plenarberatung vom 8. 10.

/111/ Straßburg und Augsburg betonen nochmals, sofortige Verhandlungen mit der Gegenseite im Religionsausschuss würden zu meher weitleufftigkait, verpitterung und disputation gerathen alß zu einiger fruchtbarkait. Derhalb dan in mittelst auf ein forma colloquii zugedencken und dieselbig der kgl. Mt. neben solcher antwurt mit furzupringen, also das dabeneben vermeldet, das gaistlichen die1 zu befurderung der sachen begriffen und irer Mt. darumb furprechten, uff das sie als fur sich selbst solche form beratschlagen, dem gegenthail furzuhalten und daruf mit ime zu handlen.

Dagegen lehnt die Mehrheit dies ab und beschließt, dass man sich nicht nochmals an den Kg. wenden, sondern die Verhandlungen im Religionsausschuss fortsetzen und umb meher glimpffs mit demselbigen uff die kgl. resolution2 sich in /111’/ general reden einlassen solte; doch dergestalt, das man nit ferner gienge dan auf die resolution und sovil die daruf der kgl. Mt. uberraichte schrifft3 mitpringt, und solchs in generalibus. Da aber sich erfinden wurde in processu, das vonnoten, die kgl. Mt. weiter anzulangen, alßdan konte man ferner sich zusamen thun.

Anmerkungen

1
 = die ‚forma‘ des Kolloquiums.
2
 = die Replik zum 1. HA (Religionsvergleich) [Nr. 428].
3
 Stellungnahme der geistlichen Reichsstände zur Anmahnung des Kgs. [Nr. 460].