Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Kurmainz A, fol. 121’.

1. HA (Religionsvergleich): Vorerst Beharren der geistlichen Stände auf den Bedingungen für das Kolloquium. Bitte an den Bf. von Merseburg um Gutachten.

/121’/ (Nachmittag) Salzburger Herberge. Ausschuss der geistlichen Reichsstände (Gesandte: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Salzburg, Straßburg, Augsburg).

Die Sitzung wird veranlasst von den Verhandlungen im Religionsausschuss am Vortag1 . Beratung zum Verhalten der geistlichen Stände in der morgigen Sitzung des Ausschusses. Beschluss, dass die geistlichen Stände nochmals mochten auf iren gestrigen votis bestehen, biß sich der gegenthail daruf weiter erclerte. Jedoch ward dabeneben auch bedacht, das auf den vhal, der gegenthail die sachen der qualiteten halb bestreiten wolte, das mein gn. her von Merseburg2 alß ein theologus raths zuersuchen, obe und wie den gaistlichen in generalitate zuraten, auf das es inen hernachmals unverwißlichen.

Salzburg dagegen votiert, das man es mochte gegen Got, der oberkait und der welt verthedingen, wen solche vorbehalt beschehen: 1) Das colloquium unverweißlichen und unvergrifflichen seye allen stenden; 2) das nichst darin determiniert; 3) das relation geschehe ksl. Mt. oder konig und den stenden, und das ein yeder nach gelegenhait seins ambts etc. gehort wurde nachmals3.

Anmerkungen

1
  Kurmainz A, fol. 114–120’ [Nr. 327].
2
  Bf. Michael Helding von Merseburg.
3
 Vorrangig also Verzicht auf die Bindung des Kolloquiums an ein nachfolgendes Konzil.