Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
2. HA (Türkenhilfe): Beharren auf der Resolution des KR. Koadjutorfehde in Livland: Mandate oder nur schriftliche Friedensmahnung an die Kriegsparteien. Besetzung der Vermittlungskommission.
Umfrage. Bezüglich der Türkenhilfe einhelliges Beharren auf dem Beschluss des KR.
Trier: Lassen es bezüglich Livlands b– bei den mandaten pleiben, dan Lifflandt1 nit dardurch geweret, sich gegen außlendischen oder ungehorsamen zu weren. Konten darneben auch schreiben2 außgehen–b. Deputierte des KR für die gütliche Vermittlung: Sachsen. Zeit: Zwei bis drei Monate nach Abschluss des RT.
Köln: Der weg mit den mandaten were pro
Pfalz: Beharren auf der Resolution des KR. Vermittlungsgesandte des KR: Köln und Sachsen, da Brandenburg in den Konflikt verwickelt ist. Vereinbarung von Ort und Termin durch die Deputierten selbst.
Mainz: Falls FR sich KR nicht anschließen wird, alßdan konte man inen beifal thun und schriebe allein den partheyen, und sonst Preussen oder andern nit. Konig were selbst heimzustellen, ob ire Mt. andern gesessenen potentaten als Polen
Beschluss: Wie Votum Mainz.
(Nachmittagd ). Da FR noch nicht zur Korrelation bereit ist, wird die Beratung vertagt.