Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Türkenhilfe): Beharren auf der Resolution des KR. Koadjutorfehde in Livland: Mandate oder nur schriftliche Friedensmahnung an die Kriegsparteien. Besetzung der Vermittlungskommission.

/408/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Resolutionen des FR zur Koadjutorfehde in Livland und zum 2. HA (Türkenhilfe) vom Vortag.

Umfrage. Bezüglich der Türkenhilfe einhelliges Beharren auf dem Beschluss des KR.

Trier: Lassen es bezüglich Livlands b– bei den mandaten pleiben, dan Lifflandt1 nit dardurch geweret, sich gegen außlendischen oder ungehorsamen zu weren. Konten darneben auch schreiben2 außgehen–b. Deputierte des KR für die gütliche Vermittlung: Sachsen. Zeit: Zwei bis drei Monate nach Abschluss des RT.

Köln: Der weg mit den mandaten were pro /409/ reputatione Imperii. So wurden die auch nit anderst verstanden, dan den friden gegen den gehorsamen Reichs stenden und nit außlendischen oder ungehorsamen [herzustellen]. Vermittlungsgesandte: Die im Bericht der pommerischen Deputierten Genannten3.

Pfalz: Beharren auf der Resolution des KR. Vermittlungsgesandte des KR: Köln und Sachsen, da Brandenburg in den Konflikt verwickelt ist. Vereinbarung von Ort und Termin durch die Deputierten selbst.

/410/ Sachsen: Stimmen auf die missiven und nit mandatenc, doch das solche missiven effectum eins mandats haben; oder aber, da man ye mandaten außgehen lassen wolte, des man darneben schriebe. Liessen inen des furstenrathes bedencken auch gefallen, das andere potentaten zu disser handlung zu ziehen. Vermittlungsgesandte des KR: Köln und Brandenburg, dan bede partheyen Brandenburg leiden mochten. Lubeck, die stat, were nit hierzu zuziehen, dan sie part4, sonder Hamborg. Des platz halben: Riga, die stat, darzu zu nemen alß der sachen am gelegenstem, und so auch ein Reichs stat. Die deputierten sich selbst einer zeit zuvergleichen, doch uffs fordarlichst.

/411/ Brandenburg: Wen man erachten wurdet, das die verschlossene missiven meher ansehens haben solten als mandaten, so solte es ime auch nit zuwider sein. Der deputierung halb wie Pfaltz, dan ob gleich Brandenburg hievor etlichen malen zum handel gezogen, so hette man doch sein kfl. Gn. nit meher erfordert, dan die ein parthei Brandenburg nit leiden mogen5. Des platz halben und zeit: Das dieselbig alhie zubestimmen. Und acht Lubeck für ein gelegen ort, und were ein Reichs stat.

Mainz: Falls FR sich KR nicht anschließen wird, alßdan konte man inen beifal thun und schriebe allein den partheyen, und sonst Preussen oder andern nit. Konig were selbst heimzustellen, ob ire Mt. andern gesessenen potentaten als Polen /412/ schreiben wolten. Vermittlungsgesandte des KR: Köln und Sachsen. Verhandlungsort: Weren sie indifferentes, dan sie der landtart unkundig.

Beschluss: Wie Votum Mainz.

(Nachmittagd ). Da FR noch nicht zur Korrelation bereit ist, wird die Beratung vertagt.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 210’) differenzierter: 8 Uhr.
b–
 bei ... außgehen] Kursachsen (fol. 211) differenzierter: Erachten, das die mandata an die auslendischen wenig ausrichten wurden. An aber die, so dem Reich zugehorig, mochten sie fruchtbar sein. Derwegen helt davor, das ein schreiben an dieselben gethan, und beide bedencken [von KR und FR] zusamen gezogen.
1
 = der Landmeister des Deutschen Ordens in Livland.
2
 Dies entsprach der Resolution des FR.
3
 Der Bericht der Deputierten Pommerns mahnt die baldige Abordnung einer Gesandtschaft von Kg. und Reich an [Nr. 514], enthält aber keine Besetzungsvorschläge.
c
 mandaten] Kursachsen (fol. 212) zusätzlich: da das mandat zu hart.
4
 Vgl. Anm.11 bei Nr. 513.
5
  Kf. Joachim von Brandenburg war im Rahmen der pommerischen Schlichtung (August 1556) von Ebf. Wilhelm von Riga als einer der möglichen Vermittler benannt worden. Vgl. Anm.5 bei Nr. 514 (keine Belege zur Ablehnung des Kf. durch den Deutschen Orden in Livland).
d
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 213’) differenzierter: 3 Uhr.