Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Anmahnung der kgl. Kommissare an die Reichsstände, die Verhandlungen aufzunehmen.

/30/ (Vormittaga ) Reichsrat 1 , kfl. Ratsstube. /30 f./ Gesandte: Mainz, Trier, Köln, Brandenburg [KR]; Österreich, Salzburg, Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Speyer, Konstanz, Augsburg, Regensburg, Fulda, Hersfeld auf der geistlichen Bank, Bayern, Sachsen, Hessen, Württemberg, Henneberg, Wetterauer und fränkische Gff. auf der weltlichen Bank des FR; Städte Straßburg, Regensburg, Nürnberg, Augsburg).

/31 f./ Mainzer Kanzler proponiert: Die Reichsstände haben bei der Eröffnung des RT auf die Anmahnung Hg. Albrechts von Bayern als kgl. Kommissar hin zugesagt, die Verhandlungen zur Proposition aufzunehmen, sobald die Abschrift vorliegt und weitere Reichsstände durch Gesandte vertreten sind. Da die Abschrift vor einigen Tagen erfolgt ist, haben die kgl. Kommissare am Vortag ihn, den Kanzler, /32/ zu sich erfordert und der ding erinnert2, auch ambts halben von ime begert, die sachen, domit die in beratschlagung gezogen, zubefurdern und den stenden und gesandten derwegen ansagen /33/ zulassen, domit dennocht auch hertzoch Albrecht auf sein f. Gn. letzer ermanen und anredt3 ferner beantwurt. Dweil dan er, cantzler, von Meintz abgefertigt, was sich von wegen der cantzlei gepuren welle, zuverrichten, so hette er uff ansuchen der commissarien nicht underlassen wellen, disse ansag auff yetzo zuverfugen. Und stunde daruf in der hern allerseitz bedencken, die sachen fürzunemen, wes uff die kgl. proposition zethun, wes auch hertzoch Albrecht weiter zubeantwurten.

Getrennte Beratungen in den Kurien. Beschlussb  für die Antwort an die kgl. Kommissare: Nachdem die rethe noch nit ergentzt und die erscheinende gesandten die proposition zeruck gelangt, wie wol ire etliche mit instruction und befelchen abgefertigt, so weren sie doch uff die hochwichtig puncten der notturfft mit befelch noch nit versehen. Darumb sie es noch bei voriger, auf die proposition gegebener antwurt berugen liessen. Und wusten sich noch zur zeit /34/ ferner nit einzulassen.

Da Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg und Zasius als Verordnete für Österreich an der Sitzung teilnehmen, wollen sie die Antwort den anderen kgl. Kommissaren vorbringen.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kurpfalz (fol. 210’) differenzierter: 7 Uhr.
1
 Zur Einberufung (Kurmainz, pag. 30): Am 16. 7. haben die kgl. Kommissare sowie Heinrich von Haslang, diesen zugeordneter bayerischer Rat, dem Mainzer Kanzler aufgetragen, die Reichsstände am kommenden Tag einzuberufen und bei inen anmanung zethun, uff beschehene müntliche und schrifftliche proposition zum Reichs tag zu procedieren.
2
 Vgl. Bericht der kgl. Kommissare von Helfenstein, von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 17. 7. 1556: Wollten die bisher unterbliebene Einberufung der Kurien seitens der Mainzer Kanzlei nicht länger hinnehmen, haben deshalb im Beisein der bayerischen Verordneten am Vortag den Mainzer Kanzler vorgeladen und ihn /407’/ ernnstlich unnd bestendigklich vermanet, insbesondere in Anbetracht der Türkengefahr die Reichsstände heute einzuberufen und sie namens der Kommissare zur Aufnahme der Verhandlungen aufzufordern. Der Mainzer Kanzler verwies darauf, dass die Stände keine andere Antwort als bei der RT-Eröffnung geben würden, da vor der Ankunft weiterer Gesandter und mangels Verhandlungsvollmachten keine Beratungen möglich seien. Rechtfertigte die unterbliebene Einberufung der Kurien damit, dass /408’/ er sich dann herkhombens im Reich deßvalls gnugsam zuerinneren unnd wol wißte, wasmassenn es mit solcher ansag auff andern reichsthägen gehallten unnd das man ettwa, da es schon mit den vollmachten und ergenntzung der räth ain anndere gelegenheit gehapt, fünff, sechs unnd mehr thäge zu deliberation auff die yedermalls ergangne propositionen, vor und ee nach dem abschreiben weitter angesagt, verruckhen lassen. Jedoch Zusage, die Stände morgen für 7 Uhr einzuberufen. Sie, die kgl. Kommissare, nahmen die Rechtfertigung an, betonten aber, dass alle Kff. und die wichtigsten Ff. vom Kg. vor dem RT über die anstehenden Verhandlungen zur aktuellen türkischen Bedrohung informiert worden seien und mehrheitlich zugesagt hätten, ihre Gesandten entsprechend zu bevollmächtigen (HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 407–411’, hier 407–409’. Or. Ebd., fol. 418–422’, Konz. Hd. Zasius).
3
 Bezugnahme auf die abschließende, persönlich vom Hg. vorgetragene Ermahnung nach dem Vortrag der Proposition am 13. 7. (Kurmainz, pag. 29 [Nr. 4]).
b
 Beschluss] Kurpfalz (fol. 211’ f.) differenzierter: Beschluss beruht auf der Entscheidung des KR, der sich zunächst FR und dann SR anschließen.