Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Nochmaliger Aufschub der Verhandlungsaufnahme. Koadjutorfehde in Livland: Kurbrandenburger Eingabe. Ablehnung interkurialer Ausschüsse mit Ausnahme eines Religionsausschusses durch KR.

/34/ Reichsrat a , 1  (Gesandte: Alle Kff.; Österreich, Salzburg, Bamberg, Würzburg, Speyer, Konstanz, Augsburg, Regensburg, Passau, Fulda, Hersfeld [geistliche Bank des FR], Sachsen, Jülich, Hg. Barnim von Pommern, Württemberg, Hg. Philipp von Pommern, Hessen, Henneberg, schwäbische und fränkische Gff. 2  [weltliche Bank des FR]; Städte Straßburg, Regensburg, Nürnberg, Augsburg).

/34–36/ Mainzer Kanzler proponiert: Erinnert an die mündliche Antwort der Reichsstände an Hg. Albrecht von Bayern als kgl. Kommissar im Anschluss an den Vortrag der Proposition am 13. 7. sowie an die Anmahnung im Auftrag der kgl. Kommissare am 17. 7. und wiederholt für die seither neu angekommenen Gesandten: Zusage der Reichsstände, die Hauptverhandlungen aufzunehmen, sobald ihnen von ihren Herrschaften konkrete Weisungen zur Proposition vorliegen und weitere Reichsstände vertreten sind. Da nunmehr beide Bedingungen erfüllt sind, ist ihnen, den Gesandten, /36/ auf gegenwertig zeit angesagt. Und es numeher an deme, das zu irer gelegenhait stehen wolte, zu der beratschlagung des jenigen, so uf die proposition vonnöten, fürzuschreiten und, wes sich gezimbt und gepurt, fürzunemen, hochgedachten kgl. commissarien oder dero befelchaber an stat der kgl. Mt. zubeantwurten. Solchs hette er, der cantzler, ambts halben in undertheniger gehorsam den hern geordneten und befelchabern nit wellen unvermeldet lassen.

/36 f./ Noch im RR erheben sich die Kurbrandenburger Räte, Gf. Wilhelm von Honstein und Dr. Andreas Zoch. /37–39/ Letzterer bringt im Auftrag Kf. Joachims II.3  mündlich die Anzeige der Inhaftierung des Ebf. und des Koadjutors von Riga durch den Landmeister des Deutschen Ordens in Livland vor. Damit werde der Landfrieden gebrochen und die Leistung der Türkensteuer zumindest der benachbarten Reichsstände gefährdet. Kf. fordert eine Intervention des Reichs gegen den Landmeister als Reichsstand4.

/39/ Anschließend verlassen FR und SR das kfl. Beratungszimmer.

Kurfürstenrat. Umfrage zur Mainzer Proposition im RR.

Trier (Reifenberg): Erwartet noch weitere Mitgesandte und wünscht deshalb nach Möglichkeit Beratungsaufschub um einige Tage.

Köln (Burkhard, Glaser): /39 f./ Ebenso, da sie noch Weisung zur Proposition und weitere Gesandte erwarten.

/40/ Pfalz (Heyles): Entsprechend Köln mit gleicher Argumentation5.

Sachsen (Könneritz, Lindemann): /40 f./ Entschuldigen das persönliche Fernbleiben des Kf. Sind zur Verhandlungsaufnahme bereit6.

/41/ Brandenburg (Honstein, Zoch): Ebenso. Da die Mehrheit aber Aufschub wünscht, schließen sie sich dem an.

Mainz (Matthias): Erwartet weitere Mitgesandte, verfügt aber bereits über Weisung zur Propositionb . Ist deshalb bezüglich der Beratungsaufnahme indifferent. Plädiert für Aufschub der Hauptverhandlung um einige Tage, doch könnte sofort unvergriffenlich von den preparatoriis der beratschlagung, wie die furzunemen, geret werden.

/42/ Dazu weitere [2.] Umfragec . Beschluss: Das die beratschlagung der haubtpuncten zusambt den preparatoriis zugleich noch etlich tag einzustellen.

[Mainz proponiert:] Reaktion des KR, falls FR wie auf früheren RTT die Einrichtung eines interkurialen Ausschusses verlangt. Umfrage. Einhelliger Beschluss: Das von wegen diesses rathes in keinen ausschuß zubewilligen, ausserthalb der religion sachen halben, derwegen hievor uf maß der ausschuß zugeben. Aber sonst anderer articul halben solte der fursten rathe zubeantwurten sein, das man des ausschuß halben keinen befelch hette, sonder das die kfl. rethe die sachen in ordentlichen rethen furnemen solten. Ursachen des abschlags seindt auf vorigem Reichs tag fürgelauffen7, und das die dignitet disses churfursten rathes dardurch geschwecht, ubermeherung der stimmen zubefaheren, auch der stet halben etc.

/43 f./ Umfrage8  zur Kurbrandenburger Anzeige im livländischen Koadjutorkonflikt. Beschluss: Da es sich um eine neue Vorlage handelt, möchte man auch in Anbetracht der großen Bedeutung zunächst Weisungen der Kff. anfordern9.

/44/ Kurfürstenrat und Fürstenrat. Mainzer Kanzler referiert den Beschluss des KR zur Verhandlungsaufnahme: Da einige Räte noch weitere Gesandte oder Weisung zur Proposition erwarten, wird die Beratung für einige Tage eingestellt.

FR (Salzburg): /44 f./ Mit Argumentation wie KR ebenfalls für Aufschub.

/45/ Beschluss: Beratungsaufschub um einige Tage.

Referat obigen Beschlusses des KR zur Kurbrandenburger Anzeige im livländischen Koadjutorkonflikt.

FR: /45 f./ Zunächst ist von den Kurbrandenburger Räten die schriftliche Fassung der Anzeige vorzulegen.

/46/ Getrennte Beratung von KR und FR. Danach schließt sich FR zur Kurbrandenburger Anzeige KR an, beharrt aber auf der schriftlichen Vorlage. KR billigt dies.

Reichsrat. /46 f./ Referat der Beschlüsse zum Verhandlungsaufschub und zur Kurbrandenburger Anzeige vor SR.

/47/ SR schließt sich dem Verhandlungsaufschub an. Und da gleich die hern kfl. und f. rethe wellen furschreiten, hette es ire notturfft erfordert, sie zu pitten, irenthalben, dweil sie noch in so ringer anzal alhie weren, mit der beratschlagung einzuhalten.

SR zur Kurbrandenburger Anzeige: Wie KR und FR, weil nit wol ichtwes statlich in disser sachen furgenomen werden moge, da man zu forderst das factum nit aigentlichen in schrifften hette.

Die Kurbrandenburger Räte, die an diesen Verhandlungen nicht teilgenommen haben, werden in das Sitzungszimmer gebeten. /47–49/ Vortragd  der Antwort zu ihrer Anzeige: Die Reichsstände bedauern die Unruhen in Livland, müssen dazu aber zunächst Weisungen ihrer Herrschaften anfordern und bitten dafür um die schriftliche Fassung der Anzeige.

/49/ Replik der Kurbrandenburger Räte: Sind davon ausgegangen und haben vereinzelt auch vernommen, dass die Gesandten von iren hern und obern dergestalt abgefertigt, alles zubefurdern, was zu fride, ruge und ainigkait imer dienstlich. Und dan disse sachen dermassen geschaffen, das sie keinen verzugk erleiden /50/ konte, so hetten sie, die brandeburgischen, sich versehen, man würde sich disse sache meher haben lassen angelegen sein und zeitlicher darzu gethan haben. Wollen die Antwort der Reichsstände dem Kf. mitteilen und ihre Anzeige noch heute schriftlich der Mainzer Kanzlei vorlegen.

Nach dem Mittagessen wird die Anzeige der Mainzer Kanzlei übergeben und noch an diesem Tag kopiert.

Anmerkungen

a
  Reichsrat] Kursachsen (fol. 1) differenzierter zum Zeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Die Einberufung des RR durch Kurmainz am 16. 8. für 18. 8. erfolgte gegen die Bitte des kursächsischen Gesandten Könneritz, zunächst die Ankunft seiner Mitverordneten Lindemann und Kram abzuwarten, da bei einer weiteren Verzögerung onzweivenlicher verwiß erfolgt wäre (Bericht der Mainzer Deputierten vom 16. 8. an Kf. Daniel: HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 125–126, hier 125. Konz. Hd. Bagen). Gemäß Bericht der kursächsischen Deputierten an Kf. August vom 18. 8. 1556 trug der Mainzer Kanzler die folgende Proposition noch vor der Einberufung des RR zunächst nur im KR vor, verbunden mit der Frage, ob sie FR [und SR] von kfl. Verordneten bekannt gegeben oder ob der gesamte FR in die kfl. Ratsstube berufen werden sollte. Umfrage mit einhelligem Beschluss: Einberufung des gesamten FR [und der Gesandten des SR, also RR] in die kfl. Ratsstube besonders deshalb, weil auf dem RT 1555 FR  /82/ anfangs geweigert, sich zu dem churfursten rath, dieweil fursten domals personlich vorhanden, in derselbigen stuben zu kommen. Domit nun sonderlich anfangs die solemnitet gehalten und des churfursten rats reputation erhalten wurde, solten sie zu uns gefoddert werden (HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 81–89’, hier 81–82. Or.; präs. o. O., 20. 8.).
2
 Der Verordnete der fränkischen Gff., J. Plattenhardt, war in dieser Sitzung anwesend, beanspruchte aber kein Stimmrecht mehr, da inzwischen der Gesandte der schwäbischen Gff. angekommen war: Aufgrund des Protests der Wetterauer Gff. gegen seine Session am 7. 7. [vgl. Nr. 3] hatte er sich am 8. 7. an Gf. Georg von Helfenstein und Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg [anwesend als kgl. Kommissare, aber auch Mitglieder des schwäbischen Grafenkollegiums] gewandt, dabei den Sessionsanspruch der fränkischen Gff. unter Berufung auf deren Aufnahme in die Subskription von RAbb dargelegt und sie auf eine Vereinbarung beim RT 1545 mit den schwäbischen Gff. verwiesen, wonach ihnen die Mitwirkung am RT gleichberechtigt zustünde (Wormser Abschied vom 20. 1. 1545: Aulinger, RTA JR XVI, Nr. 255 S. 1454–1456. Vgl. Böhme, Reichsgrafenkollegium, 108 f. Abschied als Bestandteil der Darlegung der fränkischen Gff. zur Sessionsproblematik beim RT 1556/57: HHStA Wien, MEA RTA 42 Fasz. B, fol. 10–36, hier 22–25. Kop.). Am 10. 7. 1556 hatte Plattenhardt seine Forderungen (gemeinsame Ausübung der Session mit abwechselndem Stimmrecht) schriftlich an Helfenstein und Waldburg zur Weitergabe an die schwäbischen Gff. gereicht (ebd., fol. 26’–28’). Nachdem deren Gesandter angekommen war, bestand Plattenhardt vor obiger Sitzung erneut darauf, dass beide Kollegien gemeinsam alternatis vicibus stim und session haben. Andernfalls wäre er gezwungen, die Differenzen vor allen Reichsständen im RR darzulegen. Er verzichtete zunächst darauf, da die anwesenden schwäbischen Gff. einen Vergleich in Aussicht stellten und ihn baten, bis dahin das alleinige Stimmrecht ihres Gesandten, geführt für beide Kollegien, zuzugestehen (Bericht Plattenhardts vom 18. 8. 1556 an Erbschenk Karl von Limpurg: StA Ludwigsburg, B 113 I Bü. 64, unfol. Or.). Mitte Oktober teilten Helfenstein und Waldburg mit, sie hätten von den schwäbischen Gff. inzwischen den Bescheid erhalten, auf der Führung der Stimme für beide Kollegien zu beharren, da die schwäbischen Gff. auf den vergangenen RTT das alleinige Sessionsrecht neben den Wetterauer Gff. gehabt hätten. Erst vor dem nächsten RT sollte die gemeinsame Vertretung beider Kollegien durch zwei Deputierte vereinbart werden. Plattenhardt akzeptierte den Vergleich auf Hintersichbringen und empfahl dessen Annahme, da er dem Wormser Abschied sehr nahe komme (Bericht an die fränkischen Gff. vom 22. 10. 1556: Ebd., Bü 86, unfol. Or.). Da die fränkischen Gff. den Vergleich billigten, nahm Plattenhardt weiterhin am FR teil, freilich ohne Stimmrecht. Vgl. Bericht J. Lieberich an die Wetterauer Gff. vom 14. 1. 1557: Plattenhardt sitzt nach ihnen und den schwäbischen Gff., und dieweil er nit gefragt wirdt, so darf er auch nit antwort geben. Muß mancherlei spotliche rede hören, last sich doch sollchs nit viel irren (HStA Wiesbaden, Abt. 171 R 421, fol. 346–353’, hier 351. Kop.). Die schriftliche Fassung des Vergleichs, von den schwäbischen Gff. vorgelegt am 26. 1. 1557 (StA Ludwigsburg, B 113 I Bü. 83, unfol. Kop.), bestätigte für den jetzigen RT die Repräsentation der Franken durch den schwäbischen Verordneten, besagte aber abweichend davon, dass die Schwaben auch künftig die fränkischen Gff. vertreten wollten. Demnach wäre die Gesamtvertretung abweichend vom Wormser Abschied nicht durch zwei, sondern durch einen, den schwäbischen Gesandten, erfolgt. Plattenhardt forderte deshalb in der am 26. 1. übergebenen petitio pro declaratione der vergleichung, die Regelung der Stimmführung vor dem nächsten RT in einer Zusammenkunft der Gff. zu klären (ebd., unfol. Kop.). Die schwäbischen Repräsentanten antworteten am 27. 1. aufschiebend (ebd., unfol. Kop.). Vgl. die Wechselschriften auch als Bestandteil der Darlegung der fränkischen Gff.: HHStA Wien, MEA RTA 42 Fasz. B, fol. 10–36, hier 31–35’ (Kop.). Dort zusätzlich (fol. 35’ f.): Da der Streit auf diesen Erklärungen beruht, haben sie den Gesandten vom RT abberufen. Vgl. Magen, Politik, 39; Böhme, Reichsgrafenkollegium, 179 f.; Schmidt, Grafenverein, 174.
3
 Vgl. dessen (undatierte) Weisung an Honstein und Zoch: Information über den Landfriedensbruch des Landmeisters in Livland, Forderung von Gegenmaßnahmen seitens des Reichs. Andernfalls würden die Stände in der Nähe Livlands /31’/ zu der turckenhulff schwerlich [...] zubewegen sein (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. H, fol. 30–33, hier 31 f. Undatierte Konzeptkop.).
4
 Vgl. die schriftliche Fassung der Eingabe [Nr. 511]. Die Kurbrandenburger Gesandten hatten den kgl. RT-Kommissaren von Waldburg und Zasius in einer Audienz am 16. 8. eine inhaltlich entsprechende Anzeige übergeben. Auf deren Zusage hin, den Kg. davon zu unterrichten, baten sie um eilige Abwicklung der Nachfrage, da der Konflikt in Livland /39/ die nottwendig türggenhilff gar leichtlich sperren unnd verhinderen /39’/ würd mügen. Dies wäre durch ein kgl. Mandat oder eine anderweitige Verfügung zum Konflikt vielleicht zu verhindern (Bericht der Kommissare vom 16. 8. 1556 an den Kg.: HStA München, KÄA 3176, fol. 38–40’. Kop.). Am 17. 8. informierten sie Hg. Albrecht von Bayern als Prinzipalkommissar über das Kurbrandenburger Vorbringen (ebd., fol. 33–34a. Or.; präs. Dachau, 19. 8.). Der Hg. lehnte in der Antwort (Dachau, 19. 8. 1556) ab, seine den kgl. Kommissaren zugeordneten Räte damit zu befassen, da der Konflikt als /43/ gemaine reichshanndlung nicht allein den Kg., sondern alle Reichsstände betreffe (ebd., fol. 43 f. Kop.). Wenig später weigerte sich der bayerische Gesandte Hans von Trenbach, bei den Livlandverhandlungen in Vertretung Hg. Albrechts als Kommissar zu wirken (Bericht Perbinger und Trenbach an den Hg. vom 21. 8. 1556: HStA München, KÄA 3177, fol. 455–457. Or.; präs. o. O., 24. 8.). Vgl.  Heil, Reichspolitik, 142.
5
  Kf. Ottheinrich hatte seinen Deputierten Heyles am 15. 7. 1556 (Heidelberg) angewiesen, sich vor dem Erhalt von Vollmacht und Instruktion nur auf Hintersichbringen an den Verhandlungen zu beteiligen, da er befürchtete, /26/ als wurde es auf yetzigem reichstags allain umb die reichshilff zethun und der religion gar vergessen werden (HStA München, K. blau 106/3, fol. 26–27’. Or.; präs. 21. 7.).
6
 Da die vorstimmenden katholischen Mitglieder den nochmaligen Aufschub befürworteten, erübrigte sich hier (ebenso wie im FR: Vgl. Nr. 112, Anm.1) eine entsprechende Initiative der CA-Stände, welche die kursächsischen Gesandten trotz der im Votum behaupteten Verhandlungsbereitschaft geplant hatten, um noch vor Beratungsbeginn eine interne Absprache zu ermöglichen. Vgl. Bericht des sächsischen Deputierten Schneidewein an die Hgg. vom 19. 8. 1556: Die kursächsischen Gesandten Kram und Könneritz wünschten vor der für 18. 8. anberaumten Sitzung des RR die Einberufung der CA-Stände. Dies war nicht möglich, da der Deputierte Kf. Ottheinrichs [Heyles] dafür keine Vollmacht hatte, die Ankunft weiterer Verordneter aber in Kürze erwartete, und die Kurbrandenburger Gesandten verhindert waren. Deshalb regten die Kursachsen an, im RR am 18. 8. die Beratungsaufnahme /253’/ noch etzliche tage fuglich ufftzuhaltenn; wie dann geschehenn, damit der pfeltzischen ankunfft unnd brandenburgischenn gelegenheitt erwartet unnd sie anfangs inn deme nicht heraus gelassen noch vor denn kopff gestossenn wurdenn etc. (HStA Weimar, Reg. E Nr. 179, fol. 252–256’, hier 253 f. Kop.). Ähnlich berichteten die Württemberger Räte Massenbach und Eislinger am 18. 8. 1556 an den Hg. über die Aussage der kursächsischen Gesandten, sie seien beauftragt, sich mit den CA-Ständen in der Religionsfrage abzusprechen. Da Kurpfalz aber in den internen Sitzungen der CA-Stände von wegen der praeeminentz das ganz werk anrichten und dirigiern würdet, und deswegen die churf. sächsischen, auch andere, inen, pfälnzischen [!], nit gern fürgreifen [...] wellen, sollte man in KR und FR für weiteren Verhandlungsaufschub wirken, um die Ankunft bevollmächtigter kurpfälzischer Räte abzuwarten ( Ernst IV, Nr. 121a S. 130 f. Vgl. Ritter I, 130, Anm. 3).
b
 Proposition] Kursachsen (fol. 3) zusätzlich: Stellt zur vorherigen Sitzung des RR klar: Die ansage were nicht uf ersuchen kgl. Mt. rethe und comissarien, sondern durch ihn wegen seins tragenden ambts beschehen, damit die zeit nicht vergeblichen hinginge.
c
 Umfrage] Kursachsen (fol. 3’ f.) differenzierter mit Einzelvoten. Mainz schließt sich zwar der mehrheitlichen Meinung an, die Hauptverhandlungen aufzuschieben, befürwortet aber vorbereitende Beratung zum Verhandlungsverfahren, nämlich /4/ ob die sache durch einen ausschuß furzunemen. Löst damit weitere Umfrage aus.
7
 Vgl. die Ausschussdebatte beim RT 1555 (bes. 7.–9. 3. 1555): KR bewilligte lediglich einen (nicht eingerichteten) interkurialen Religionsausschuss gemäß Passauer Vertrag für die Beratung möglicher Wege zur Religionsvergleichung, lehnte aber die weitergehende Ausschussforderung des FR für die Verhandlungen zum Religionsfrieden bzw. zum Landfriedensartikel strikt ab als Verstoß gegen das Herkommen, die kfl. Präeminenz und Reputation sowie die Funktion des KR als „schließradt“:  Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144 (KR-Protokoll) S. 671 (fol. 38’), S. 682–695 (fol. 55’–76’) passim; Nr. 145 (FR-Protokoll), S. 1273–1276, 1280–1290 (fol. 5–8, fol. 16–26’) passim.
8
 Umfrage ohne Beteiligung der Kurbrandenburger Gesandten.
9
 Differenzierter im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 18. 8. 1556 (wie Anm. 1, hier fol. 84’ f.): Köln und Pfalz votieren für schriftliche Intervention beim Deutschen Orden in Livland, schließen sich in der 2. Umfrage aber wie Trier dem Votum von Sachsen und Mainz an, zunächst Weisungen anzufordern.
d
 Vortrag] Kursachsen (fol. 6’) differenzierter: Vortrag durch den Mainzer Kanzler.