Nochmaliger Aufschub der Verhandlungsaufnahme. Koadjutorfehde in Livland: Kurbrandenburger Eingabe. Ablehnung interkurialer Ausschüsse mit Ausnahme eines Religionsausschusses durch KR.
/34/ Reichsrat
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(Gesandte: Alle Kff.; Österreich, Salzburg, Bamberg, Würzburg, Speyer, Konstanz, Augsburg, Regensburg, Passau, Fulda, Hersfeld [geistliche Bank des FR], Sachsen, Jülich, Hg. Barnim von Pommern, Württemberg, Hg. Philipp von Pommern, Hessen, Henneberg, schwäbische und fränkische Gff.
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[weltliche Bank des FR]; Städte Straßburg, Regensburg, Nürnberg, Augsburg).
/34–36/ Mainzer Kanzler proponiert: Erinnert an die mündliche Antwort der Reichsstände an Hg. Albrecht von Bayern als kgl. Kommissar im Anschluss an den Vortrag der Proposition am 13. 7. sowie an die Anmahnung im Auftrag der kgl. Kommissare am 17. 7. und wiederholt für die seither neu angekommenen Gesandten: Zusage der Reichsstände, die Hauptverhandlungen aufzunehmen, sobald ihnen von ihren Herrschaften konkrete Weisungen zur Proposition vorliegen und weitere Reichsstände vertreten sind. Da nunmehr beide Bedingungen erfüllt sind, ist ihnen, den Gesandten,
/36/ auf gegenwertig zeit angesagt. Und es numeher an deme, das zu irer gelegenhait stehen wolte, zu der beratschlagung des jenigen, so uf die proposition vonnöten, fürzuschreiten und, wes sich gezimbt und gepurt, fürzunemen, hochgedachten kgl. commissarien oder dero befelchaber an stat der kgl. Mt. zubeantwurten. Solchs hette er, der cantzler, ambts halben in undertheniger gehorsam den hern geordneten und befelchabern nit wellen unvermeldet lassen.
/36 f./ Noch im RR erheben sich die Kurbrandenburger Räte, Gf. Wilhelm von Honstein und Dr. Andreas Zoch. /37–39/ Letzterer bringt im Auftrag Kf. Joachims II.3
mündlich die Anzeige der Inhaftierung des Ebf. und des Koadjutors von Riga durch den Landmeister des Deutschen Ordens in Livland vor. Damit werde der Landfrieden gebrochen und die Leistung der Türkensteuer zumindest der benachbarten Reichsstände gefährdet. Kf. fordert eine Intervention des Reichs gegen den Landmeister als Reichsstand4.
/39/ Anschließend verlassen FR und SR das kfl. Beratungszimmer.
Kurfürstenrat. Umfrage zur Mainzer Proposition im RR.
Trier (Reifenberg): Erwartet noch weitere Mitgesandte und wünscht deshalb nach Möglichkeit Beratungsaufschub um einige Tage.
Köln (Burkhard, Glaser): /39 f./ Ebenso, da sie noch Weisung zur Proposition und weitere Gesandte erwarten.
/40/ Pfalz (Heyles): Entsprechend Köln mit gleicher Argumentation5.
Sachsen (Könneritz, Lindemann): /40 f./ Entschuldigen das persönliche Fernbleiben des Kf. Sind zur Verhandlungsaufnahme bereit6.
/41/ Brandenburg (Honstein, Zoch): Ebenso. Da die Mehrheit aber Aufschub wünscht, schließen sie sich dem an.
Mainz (Matthias): Erwartet weitere Mitgesandte, verfügt aber bereits über Weisung zur Propositionb
. Ist deshalb bezüglich der Beratungsaufnahme indifferent. Plädiert für Aufschub der Hauptverhandlung um einige Tage, doch könnte sofort unvergriffenlich von den preparatoriis der beratschlagung, wie die furzunemen, geret werden.
/42/ Dazu weitere [2.] Umfragec
. Beschluss: Das die beratschlagung der haubtpuncten zusambt den preparatoriis zugleich noch etlich tag einzustellen.
[Mainz proponiert:] Reaktion des KR, falls FR wie auf früheren RTT die Einrichtung eines interkurialen Ausschusses verlangt. Umfrage. Einhelliger Beschluss: Das von wegen diesses rathes in keinen ausschuß zubewilligen, ausserthalb der religion sachen halben, derwegen hievor uf maß der ausschuß zugeben. Aber sonst anderer articul halben solte der fursten rathe zubeantwurten sein, das man des ausschuß halben keinen befelch hette, sonder das die kfl. rethe die sachen in ordentlichen rethen furnemen solten. Ursachen des abschlags seindt auf vorigem Reichs tag fürgelauffen7, und das die dignitet disses churfursten rathes dardurch geschwecht, ubermeherung der stimmen zubefaheren, auch der stet halben etc.
/43 f./ Umfrage8
zur Kurbrandenburger Anzeige im livländischen Koadjutorkonflikt. Beschluss: Da es sich um eine neue Vorlage handelt, möchte man auch in Anbetracht der großen Bedeutung zunächst Weisungen der Kff. anfordern9.
/44/ Kurfürstenrat und Fürstenrat. Mainzer Kanzler referiert den Beschluss des KR zur Verhandlungsaufnahme: Da einige Räte noch weitere Gesandte oder Weisung zur Proposition erwarten, wird die Beratung für einige Tage eingestellt.
FR (Salzburg): /44 f./ Mit Argumentation wie KR ebenfalls für Aufschub.
/45/ Beschluss: Beratungsaufschub um einige Tage.
Referat obigen Beschlusses des KR zur Kurbrandenburger Anzeige im livländischen Koadjutorkonflikt.
FR: /45 f./ Zunächst ist von den Kurbrandenburger Räten die schriftliche Fassung der Anzeige vorzulegen.
/46/ Getrennte Beratung von KR und FR. Danach schließt sich FR zur Kurbrandenburger Anzeige KR an, beharrt aber auf der schriftlichen Vorlage. KR billigt dies.
Reichsrat. /46 f./ Referat der Beschlüsse zum Verhandlungsaufschub und zur Kurbrandenburger Anzeige vor SR.
/47/ SR schließt sich dem Verhandlungsaufschub an. Und da gleich die hern kfl. und f. rethe wellen furschreiten, hette es ire notturfft erfordert, sie zu pitten, irenthalben, dweil sie noch in so ringer anzal alhie weren, mit der beratschlagung einzuhalten.
SR zur Kurbrandenburger Anzeige: Wie KR und FR, weil nit wol ichtwes statlich in disser sachen furgenomen werden moge, da man zu forderst das factum nit aigentlichen in schrifften hette.
Die Kurbrandenburger Räte, die an diesen Verhandlungen nicht teilgenommen haben, werden in das Sitzungszimmer gebeten. /47–49/ Vortragd
der Antwort zu ihrer Anzeige: Die Reichsstände bedauern die Unruhen in Livland, müssen dazu aber zunächst Weisungen ihrer Herrschaften anfordern und bitten dafür um die schriftliche Fassung der Anzeige.
/49/ Replik der Kurbrandenburger Räte: Sind davon ausgegangen und haben vereinzelt auch vernommen, dass die Gesandten von iren hern und obern dergestalt abgefertigt, alles zubefurdern, was zu fride, ruge und ainigkait imer dienstlich. Und dan disse sachen dermassen geschaffen, das sie keinen verzugk erleiden /50/ konte, so hetten sie, die brandeburgischen, sich versehen, man würde sich disse sache meher haben lassen angelegen sein und zeitlicher darzu gethan haben. Wollen die Antwort der Reichsstände dem Kf. mitteilen und ihre Anzeige noch heute schriftlich der Mainzer Kanzlei vorlegen.
Nach dem Mittagessen wird die Anzeige der Mainzer Kanzlei übergeben und noch an diesem Tag kopiert.