Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Maßnahmen gegen herrenlose Söldner und Straßenraub. An den Kg.

Supplikation an den Kg. (beim Städtetag gebilligt am 16. 2. 15571 . Seitens des Städtetags dem Kg. übergeben am 18. 2.; gemäß kgl. Dekret vom 18. 2. präs. im RR am 20. 2., kopiert am 25. 2.)2 , unterzeichnet von den Gesandten der Reichsstädte auf dem RT: Trotz der Regelungen gegen die Umtriebe herrenloser Knechte in der EO 1555 und des dazu ergangenen Mandats3  kommt es auf den Reichsstraßen seither zu mehr Überfällen als zuvor. In einigen Kreisen ist kein sicherer Handelsverkehr mehr möglich, die Angriffe richten sich nicht nur gegen Wagen und Waren, sondern auch gegen Personen, die gefangen genommen, entführt und erschossen werden. Haupttäter sind herrenlose Söldner, die an vielen Orten Unterschlupf finden. Die zunehmende Unsicherheit auf den Straßen und das Verhalten der Gartknechte, die ganze Dörfer niederbrennen, schmälern das Ansehen der deutschen Nation bei anderen Potentaten und beeinträchtigen, ja blockieren die Handelsmöglichkeiten im Reich. Als Folge davon steigen die Preise der alltäglichen Notwendigkeiten, werden Straßen nicht ausgebaut, vermindern sich Zölle sowie andere obrigkeitliche Gefälle und nehmen Gewerbe und Handel insgesamt ab. Bitten deshalb um Behebung der Missstände. Dies ist möglich, wenn man entschieden gegen die herrenlosen Söldner vorgeht, Übertretungen des Landfriedens konsequent ahndet und dabei auch auf Ordnungen in den Territorien zurückgreift. Empfehlen regelmäßig stattfindende Beratungen der Kreisobersten mit ihren Zugeordneten, um aktuelle Maßnahmen gegen Zusammenrottungen, verdächtige Reiterei sowie herrenlose Söldner und deren Beherberger einzuleiten und so die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.

Anmahnung im RR am 27. 2. durch KR, die Supplikation zu beraten. Beschluss im FR am 27. 2.: Vertagung bis 1. 3. Deren Bekanntgabe an SR noch am 27. 2.4

Beschluss im KR am 9. 3. 15575 : Anregung von Maßnahmen gegen die Umtriebe bei den Obrigkeiten durch die RT-Gesandten. Bitte an den Kg., das Mandat gegen Gartknechte zu erneuern.

Beschluss im FR am 9. 3.6 : Beratung im Zusammenhang mit dem 3. HA (Landfrieden).

Dekret von KR und FR (beschlossen am 13. 3. 1557, dem Kg. übergeben am 14. 3.)7 : Erneuerung des Mandats gegen Gartknechte und strikter Vollzug der EO durch die Obrigkeiten im Hinblick auf diese Umtriebe und die Sicherheit auf den Straßen.

Anmerkungen

1
 Protokoll: StA Nürnberg, NRTA 26, unfol.
2
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3179, fol. 47–49’. Kopp. Übergabe an Kg.: Köln, fol. 33’ f. Kgl. Dekret als Aktenvermerk auf reichsständischen Kopp. (u. a. HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 508–509’, hier 509’). Vorlage im RR gemäß Mainzer Einlaufprotokoll (HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 7’) und Kurpfalz, fol. 527. Referiert bei Janssen, Zustände, 62 f., als Beleg für die „inneren Zustände des Reiches“, die „zum Erbarmen“ gewesen seien (ebd., 62).
3
 Vgl.  Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 270b S. 2528–2534.
4
  Würzburg, fol. 233’ (RR und Beschluss FR); Augsburg, fol. 127 f. (RR und Bekanntgabe an SR).
5
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 40’ (Mainzer Protokoll).
6
  Würzburg, fol. 244’.
7
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 105–106’. Konz. Zur Beschlussfassung vgl. das Korreferat von KR und FR am 12. 3. (Kurmainz, pag. 817, 819, 821, [Nr. 103]) und RR am 13. 3. (ebd., pag. 827 [Nr. 104]). Übergabe an den Kg.: Ebd., pag. 829.