Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
RKG-Visitation: Vorlage des Visitationsberichts auf dem RT.
[Textvorlage: Mainzer Supplikationsprotokoll2
].
Umfrage. Trier: Sind zwar ohne Weisung, befürworten aber Beratung des Themas.
Köln: Wie Trier.
Pfalz: Es kan kein werck bestendig erhallten werden one iustitia. Dieweill dan das chammergericht die hochst iustitia, auch ire gepurende visitation uf den abschiedt4 erlangt, und Pfaltz und Wirtenberg dieselbig personlich neben andern volnpringen helffen und befunden, das es des chammergerichts halben am zweck stecke, also das von noten, damit furderlichs einsehens zuthun: Wan dan bemelter visitation relation5 den ksl. commissaren6 zugestellt, des versehens, es werde nun mer an die kgl. Mt. gelangt sein. Ob es aber Mentz alhie hab oder nit, das wuste er nit. Darumb ir bedencken, die kgl. Mt. darumb anzulangen sein, solche visitations acten den stenden zutzustellen, als dan dieselbigen publice verlessen und abschreiben zulassen, als dan in den rheten davon zu consultiren.
Sachsen: Befürworten ebenfalls Vorlage und Beratung des Visitationsberichts.
Mainz: Die Visitationsakten sind von ihrer Kanzlei nicht mit zum RT gebracht worden. Deshalb Nachfrage bei der Kanzlei des Kgs. und anschließend Vorlage durch den Kg. oder Mainzc.
Die Nachfrage wegen der Visitationsakten bei der kgl. Kanzlei übernehmen Mainz und Pfalz. Vizekanzler Jonas hat davon keine Kenntnis und verweist sie an den Kg. 7