Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Türkenhilfe): Vergleich zwischen KR und FR sowie im RR über die Quadruplik der Reichsstände. RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Vorlage des Visitationsberichts auf dem RT.

/709/ (Vormittag) Kurfürstenrat. Fortsetzung der gestrigen Beratung zur Verordnung der Musterherren beim 2. HA (Türkenhilfe). a– Beschluss: Beharren des KR auf drei Verordneten, und dem furstenrathe die funff nit zuzelassen–a.

Kurfürstenrat und fürstenrat 1 . KR referiertb  bezüglich der Musterherren als Vergleichsvorschlag, das von churfursten drei und von furstenrathe dreic und dan stetten ein person zugeben.

FR: Beharren darauf, dass in irem rathe weren vier stendt. Und dweil man stetten ein person gebe, /710/ alß konten die prelaten und graffen auch nit umbgangen werden. Und weren demnach der mainung, das vom churfursten rathe drei, von fursten wegen drei und von prelaten und graffen wegen ein person geordnet werde; thut sambtlich sieben auß dissen beden rethen.

KR: Nachdem es dem furstenrathe beschwerlich fallen wil, bei den 3 personen es pleiben zulassen, wiewol es ratsamer, das die anzal eingezogen, so welten kfl. rethe diß nit ferner fechten, sonder mit dem furstenrathe in deme sich vergleichen. Und were solchs auch ein halber theil eins gemeinen ausschuß, wie sonst etwo die ausschuß verordnet wurden, namblich da auß dem churfursten rathe 6 personen geordnet und auß dem furstenrathe acht. Damit Einvernehmend.

/711/ (Nachmittag) Reichsrat. Vortrag des Beschlusses von KR und FR zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe). Höhe der Bewilligung: KR beharrt mehrheitlich auf sechs doppelten Römermonaten, doch bewilligen einige Gesandte im KR sowie der gesamte FR acht doppelte Monate. /712/ Die Zusatzforderungen des Kgs. nach ¼ und ⅛ Romzug werden mangels Weisung abgelehnt. Einbeziehung auswärtiger Potentaten: Wird mit Dank angenommen und mit der Bitte verbunden, Kg. möge dem nachkommen. Beharrliche Hilfe: Ablehnung durch die Mehrheit des KR, da ohne Weisung. Aber etlich churfursten und der fursten rath ermessen, das yetztmals nit wol zu solcher beratschlagung zu komen, aber das nichst weniger disser punct in den abschiedt zu pringen, dermassen das zu kunfftiger taglaistung davon zu handlen und zu schliessen. /713/ Leistung der Hilfe mit Geld: Einvernehmen. Erlegung in Großmünzen: Billigung, doch soll dies nicht auf Taler beschränkt werden, sondern die Erlegung mit allen gangbaren Münzen wie Kreuzer, Dreier, Halbbatzen, Batzen, Silbergroschen etc. einschließen. Musterherren und Zahlmeister: Verordnung von zwei vertrauenswürdigen Zahlmeistern aus dem Grafenstand, die das Geld aus den Legstätten entnehmen und auszahlen. Musterherren und Kriegsräte: Verordnung von acht Personen, nämlich drei durch KR, vier durch FR, eine durch SR. /714/ Erlegungstermine: Wie in der Duplik2 . Fiskalische Prozesse gegen Säumige: Einvernehmen. Umlegung auf die Untertanen: Ebenso; lediglich Ergänzung um die Bitte an den Kg., Maßnahmen gegen die Belastung der Untertanen durch Musterplätze einzuleiten. Beteiligung der Reichsritterschaft und der Hansestädte: Einvernehmen. Wahrung des inneren Friedens: Das Erbieten des Kgs. ist anzunehmen. /714 f./ Übernahme des Feldoberstenamtes durch den Kg. oder einen seiner Söhne: Annahme mit Dank, verbunden mit der Bitte um Maßnahmen gegen überteuerten Proviant und überhöhten Sold. /715/ Eigener Beitrag des Kgs.: Annahme mit Dank. Bitte, auf eigene Kosten zusätzlich leichte Reiterei zu bestallen. Doppelt besteuerte Reichsstände: Nochmalige Bitte an den Kg.  

SR: Hat eine schriftliche Resolution verfasst3 . /716 f./ Deren Verlesung.

/717/ Anschließend getrennte Beratung des SR zum gemeinsamen Beschluss von KR und FR. Erneut Reichsrat. Referat des SR 4 : Haben zwar einige von KR und FR vorgetragene Punkte wie die Verordnung von Musterherren nicht beraten, schließen sich aber dennoch an. Beharren aber zur Höhe der Bewilligung und zur beharrlichen Hilfe auf der eigenen Resolution5.

Beschluss: Formulierung des Resolutionskonzepts [für die Quadruplik] und dessen Vorlage am kommenden Tag.

/718 f./ Mainzer Kanzler proponiert6  daneben die bisherigen Bemühungen des KR um die Vorlage der RKG-Visitationsakten von 1556 auf dem RT, deren Notwendigkeit nochmals begründet wird7 . Die kfl. Gesandten befürworten Nachfrage beim Kg., an den sie von Vizekanzler Jonas gewiesen worden sind, mit der Bitte, Abschied und Akten der Visitation den Ständen zu übergeben, um zum Reichsjustizwesen beraten zu können [4. HA]. FR und SR schließen sich dem an.

Anmerkungen

a–
 Beschluss ... zuzelassen] Kurpfalz (fol. 497) differenzierter: Umfrage. Einhelliger Beschluss, auf 3 Personen für KR zu beharren und FR ebenfalls nur 3 Verordnete zuzugestehen.
1
 Vgl. dazu die differenziertere Protokollierung in Österreich B, fol. 721–723 [Nr. 186].
b
  KR referiert] Kursachsen (fol. 370) differenzierter: Referat durch den Mainzer Kanzler.
c
 von furstenrathe drei] Kursachsen (fol. 370 f.) abweichend [und falsch]: für FR 4 personen, zweene aus den geistlichen /370’/ fursten, und zugen die praelaten zu inen, und dan die weltlichen fursten zweene, und zugen die graven zu sich. Kurpfalz (fol. 497’) wie Textvorlage.
d
 Einvernehmen] Kurpfalz (fol. 497’ f.) zusätzlich: Anschließend zunächst in KR/FR Vorlage der RKG-Problematik durch den Mainzer Kanzler. [Vgl. oben, pag. 718, Vorlage im RR, sowie Österreich B, fol. 722–723 (Nr. 186 = KR/FR).]
2
 = Ostern und Johannis (18. 4. und 24. 6. 1557). Vgl. die Duplik [Nr. 436], fol. 247.
3
 Nr. 478.
4
 Vgl. dazu auch Nürnberg, fol. 278 f. [Nr. 287].
5
 Vgl. konkreter: Köln, fol. 27 [Nr. 287, Anm. d].
6
 Entsprechende Proposition zunächst in KR/FR noch vor der Einberufung des RR (vgl. Anm. d).
7
 Vgl. die Beschlussfassung im KR am 27. 1.: HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 14 f. [Nr. 75]. Die Einbeziehung der Reichsstände insgesamt in die Nachfrage wurde im KR beschlossen am 30. 1. (Kursachsen, fol. 350–351 [Nr. 78, Anm. b]).