Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Die Verhandlungen des SR sind in zwei umfassenderen Protokollen, einer zeitlich eingeschränkten Mitschrift sowie in wenigen zusätzlichen Fragmenten überliefert. Da keines der Protokolle alle Sitzungen erfasst, wird die wechselnde Textvorlage jeweils einleitend angegeben. Als Hauptvorlage dient das Nürnberger Protokoll, das die Beratungen insgesamt am besten aufzeichnet. Mehrere Tage werden aus den Augsburger und Kölner Mitschriften, eine Sitzung aus der Ulmer Aufzeichnung ergänzt. Als Ausnahme wird eine in den überlieferten Protokollen fehlende Sitzung anhand eines Gesandtenberichts dokumentiert.
Folgende Protokolle wurden ermittelt:
1) Nürnberg 1 : Überwiegend Beschluss-, in Abschnitten Verlaufsprotokoll für den gesamten Zeitraum des RT, einsetzend mit der Sitzung am 7. 7. 1556 und endend am 17. 3. 1557, aufgezeichnet von mehreren Händen2 . Die Überlieferung ist für die Anfangsphase des RT bis Ende November 1556 unvollständig, da Bezugnahmen auf vorherige Beratungen inseriert sind, die jedoch im Protokoll fehlen. Es wurde dem Nürnberger Rat in einer nicht vorhandenen Reinschrift zusammen mit den Berichten, die sich inhaltlich wiederholt auf das Protokoll berufen, überschickt. Die Mitschrift umfasst neben den Verhandlungen im Plenum des SR sowie den Korrelationen im RR auch die Beratungen des Städtetags, obwohl dafür eine eigene Aufzeichnung vorliegt3 , nicht hingegen die Sitzungen des SR-Ausschusses.
2) Nürnberg A 4 : Überwiegend wörtliche Auszüge in Reinschrift aus Nürnberg nur zur Religionsfrage für den Zeitraum vom 13. 10. – 20. 12. 1556. Für die Tage vom 21.–25. 11.5 sind hier zusätzlich einige Sitzungen enthalten, die in Nürnberg fehlen und deshalb teils als Textvorlage verwendet werden.
3) Augsburg 6 : Vom Augsburger Sekretär David Linß verfasstes und unterzeichnetes Beschlussprotokoll für den Zeitraum vom 13. 7. 1556 (RT-Eröffnung) bis 17. 3. 1557 (letzte Sitzung des SR), das abgesehen von der Anfangsphase die Verhandlungen summarischer wiedergibt als Nürnberg und sich bei den dort gut referierten Korrelationen mit KR und FR häufig mit einem Querverweis auf die entsprechende schriftliche Resolution begnügt. Auch deshalb wird Nürnberg als hauptsächliche Textgrundlage bevorzugt und Augsburg überwiegend nur für dort fehlende Tage als Vorlage verwendet. Die Sitzungen des SR-Ausschusses werden auch hier nicht protokolliert, hingegen sind am Ende des RT je eine Versammlung der CA-Stände und nur der CA-Städte in der Mitschrift enthalten.
4) Augsburg A 7 : Ebenfalls von David Linß verfasste, zehn jeweils getrennt abgelegte Protokollabschnitte für einzelne Sitzungen im Zeitraum vom 27. 11. 1556 – 5. 2. 1557 ohne zusammenhängende Wiedergabe mit inhaltlichem Schwerpunkt auf Versammlungen des RR und der Übergabe von Resolutionen an den Kg.
5) Köln 8 : Vom Kölner Sekretär Laurenz Weber von Hagen verfasstes Beschluss-, teils nur Berichtsprotokoll, das sich wegen der verspäteten Ankunft des Gesandten auf den Zeitraum vom 8. 1. – 14. 3. 1557 beschränkt. Köln zeichnet in meist nur sehr knappen Einträgen neben dem Plenum des SR und den Verhandlungen im RR als einziges Protokoll die Sitzungen des SR-Ausschusses auf, für deren Dokumentation es als Textvorlage dient. Daneben werden im laufenden Protokoll die Verhandlungen des Städtetags und einige Sitzungen der katholischen Stände erfasst.
6) Ulm 9 : Vom Gesandten Stamler verfasstes Protokollfragment (Votenprotokoll) nur für 23. 10. 1556.
7) Abschrift Wolfenbüttel: Abschriften von SR-Protokollteilen in der HAB Wolfenbüttel, mit einer Ausnahme Auszüge aus der Augsburger Mitschrift (Augsburg)10 . Lediglich eine Abschrift11 zum 29. 10. 1556 ist nicht der Augsburger Protokollierung entnommen. Da sie keiner Provenienz zugeordnet werden konnte, wird der gesamte Auszug mit der Sigle „Abschrift Wolfenbüttel“ bezeichnet.
Da die zuletzt genannten Protokolle lediglich mehr oder minder knappe Abschnitte des RT umfassen, kommen als Grundlage der Dokumentation nur die Nürnberger und Augsburger Mitschriften infrage, die ihrerseits aber aufgrund der vielfach fehlenden Einzelvoten das Verhalten einzelner Städte nur in Ansätzen sichtbar machen. Deshalb kommt auch für die Verhandlungen dieser Kurie den überlieferten Berichten und Weisungen besondere Bedeutung als zusätzliche Informationsquelle zu.
Die RT-Korrespondenzen folgender Städte wurden aufgefunden: Augsburg12 , Esslingen13 , Frankfurt14 , Köln15 , Mühlhausen (Thüringen)16 , Nördlingen17 , Nürnberg18 , Schweinfurt19 , Speyer20 , Straßburg21 , Ulm22.
Die Zusammenfassungen des RT in der reichsstädtischen Registratur zum einen als inhaltliche Bestandsaufnahme der Verhandlungen23 , zum anderen bezüglich der Beachtung von Session und Stimme der Reichsstädte24 bieten zwar gute Überblicke zum Gesamtverlauf und Ergebnis des RT, gehen aber im Informationsgehalt nicht über die Protokolle und die RT-Korrespondenz hinaus. Dies gilt auch für die Verhandlungen des seit Anfang Januar neben dem RT stattfindenden Städtetags, welche die Städteregistratur ebenfalls gut zusammenfasst25 , die aber in den überlieferten Protokollen26 detaillierter zutage treten.