Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Kurfürstentag zu Regensburg 1575 bearbeitet von Christiane Neerfeld
Erinnerung an den Zweck der kfl. Zusammenkunft. Verzögerung der Wahl eines röm.Kg. durch die nicht zu überwindende Meinungsverschiedenheit zwischen den weltlichen und den geistlichen Kff. betreffend die Bestätigung der Declaratio Ferdinandea und ihre Erwähnung in der Wahlkapitulation. Die Einwilligung der weltlichen Kff. und des Pfgf. Ludwig, die Erörterung dieser Frage auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wird vom Ks. angenommen und durch diese Erklärung bescheinigt.
Am Abend des 21.10.1575 den Kff. von Sachsen und Brandenburg sowie Pfgf. Ludwig zugestellt, von diesen jedoch nicht angenommen und noch am selben Abend zurückgesandt1. Die Erklärung ist nicht datiert.
HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/3, fol. 88–89 (undatierte Kop.) = Textvorlage. HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 453–454 (Konz.Dorsv.: Diß ist hindenhalten.) = B. HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 455–456 (Konz. Dorsv.: Diße erclerung ist von den geistlichen Kff. irer ksl.Mt. zugestelt2.) = C. GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 15, Nr. 13a, fol. 12–13 (Kop.). Knapp referiert bei Lehmann , De pace II, Nr. 16 S. 283; Moritz , Wahl, 166.
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Als aber bei solcher ihrer Mt. und der churfursten vorsamblung durch d–beide, Sachssen und Brandenburgk, churfursten unnd die pfeltzischen Kf. gewalthabere einer kayserlichen declaration3 halben–d, so in anno 55, e–den 24. Septembris zu Augßburgk–e außgangen, des summarischen inhalts, das f–etzlichen ertzbischoffen, bischoffen unnd anderer geistlichen und stiften zugehorigen–f ritterschaft, stedte und communen, so zur zeit des aufgerichten religionfridens der augßburgischen confession gewesen, dabei unvorgeweltiget gelassen werden sollen etc.g, anregunge beschehen, und durch h–obbemelte beide weltliche churfursten und pfaltzische gewalthabere–h begert worden, das solche declarationi von ihrer ksl.Mt. confirmiret oder dem /