Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Kurfürstentag zu Regensburg 1575 bearbeitet von Christiane Neerfeld

Zustimmung der Kff. zu den Erwägungen Ks. Maximilians II. hinsichtlich des Hgt. Toskana und zu seinem Vorschlag, Francesco de' Medici den Titel eines Großhg. von Florenz zu verleihen. Dank für die von Ks. Maximilian II. unternommenen Bemühungen zur Schlichtung des Gegensatzes zwischen altem und neuem Adel in Genua und für die ksl. Gesandtschaft nach Spanien zur Beilegung des niederländischen Konflikts. Hoffnung auf friedliche Lösung.

Konzept am Nachmittag des 26.10.1575 im KR (Sitzung der kfl. Räte) verlesen und beraten1.

HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/3, fol. 8–9 (undatierte Kop.) = Textvorlage. LAV NRW R, Kurköln V, Nr. 9, fol. 54–55 (undatierte Kop.Dorsv.: Der Kff. bedencken in sachenn die newe florentinische inauguration betreffendt.) = B.

Druck: Lünig , Codex Italiae diplomaticus I, Nr. LXII Sp. 1307 f. (lat. Übersetzung; datiert 29.10.1575); Senckenberg , Imperii Germanici ius, Nr. LXXXVIII S. 413 f. (datiert 29.10.1575). Referiert bei Häberlin , Reichs-Geschichte IX, 527 f.

/8/ Der röm.ksl.Mt., unsers allergnedigsten hern, in schriften abgefertigten bericht2, was in sachen die florentinische neue inauguration bela[n]get gehandelt, was auch ihre Mt. zu niderlegung der genuesischen entpörung und niderlendischen krigs unruhen mit emssigen fleiß und vaterlichen sorgfeltigkeit gehandelt, auch dabei ferners zubedencken angehenget, dessen alles seind die anwesende churfursten und pfeltzische abgesanten aus vorleßnen, ihrer ksl.Mt. schriftlichen anbringen der notturft berichtet worden.

Wann nun daran kein zweifel, das Florentz und gantz Hetruria von alters zum Heiligen Reich gehorigk, das auch die hertzogen zu Florentz ihre furstliche würden, titel, stand und obrigkeit von niemand anders als von romischen keisern, nemlich keiser Carln dem funften, noch in frischem angedencken, erlanget, als hats dem itzigen regirenden hertzogen3 eben so wenigk als dem vorigen4 geburet, solche wurden, titel oder stende, noch viel weniger den titel eines grossen hertzogen Hetrurie oder Tuscanie zu Rohm von babst Pio Quinto zu suchen, zuvorab dieweil dasselbig so wol e.aksl.Mt. /8'/ als dem Heiligen Reich (daher alle weltliche hohe wurden, stend und gebiet als vom entzigen brunnen im Heiligen Reich herflissen) zu keiner geringen vorkleinerung und abbruch reichen thut. Der und anderer ursachen halben, von e.ksl.Mt. wolbedechtigk angetzogen, lassen die anwesende churfursten und pfeltzische abgesanten inen, e.ksl.Mt., furgeschlagen mittel underthenigst wolgefallen, bdas nemlich der hertzogk zu Florentz den titel und nahmen „magni ducis“ (des großhertzogen zu Florentz, aber nicht zu Hetrurien oder Tuscana [)] bei e.ksl.Mt. der gebur erlangen und außbringen solle, aber doch ohne crohn, zepter und den titel „Serenissimi“–b , das auch solche erhebung seins titels „e.ksl.Mt., dem Heiligen Reich und sonsten mennigklichen ohne nachtheil“5 sein solle, inmassen e.ksl.Mt. aller gnedigsten bedencken darvon ferner meldunge thut6.

Das denn e.ksl.Mt. die innerliche oder burgerliche entpörung zwuschen den alten und neuen vom adel zu Genua auf solche compromittirte mittel gericht, dadurch solche gewaltige comun /9/ und stad dem Heiligen Reich auch angehorigk widerumb zum fridlichen wesen gebracht, doneben auchc ihre ansehenliche kaiserliche oratores7 zu der kgl.W. in Hispanien mit sonderer instruction und werbung zur pacification der Nider Erb Landen allergnedigst abgefertigt, mit angeheften allergnedigsten ksl. erpieten, dessen sagen sie, die anwesende churfursten und pfeltzischen abgesanten, e.ksl.Mt. allerunderthenigsten danck, wollen auch zu Got dem almechtigen vorhoffen, derselbe wirdet nach seiner götlichen güte einmal solche annemliche mittel schicken, damit solche langkwirige unruhen zu allen theilen widerumb zum fridlichen wesen gelangen und also fernner vorterben der christlichen landen vorhütet werden möge, wie es dan zwar bei diesen ohn das untreuen zeiten und andrauenden gefehrligkeiten dem Heiligen Romischen Reich fast hoch notigk und nützlich ist. Solchs haben ihre chur- und f.Gnn. zu ihrer allerunderthenigster erklerung e.ksl.Mt. nicht wollen unvormeldet lassen.

Anmerkungen

1
Kurbrandenburg, fol. 190'–191' (Nr. 14).
2
Nr. 50.
3
= Hg. Francesco I. de' Medici.
4
= Hg. Cosimo I. de' Medici.
a
 e.] In B: irer.
b
 das ... „Serenissimi“] In B dazu der Randvermerk: Ergo cassat pontificis praesumpta inauguratio.
5
Zur Formulierung mennigklichen ohne nachtheil vgl. den Vorschlag von Kurtrier in Kurbrandenburg, fol. 190' (Nr. 14).
6
Das am 2.11.1575 ergangene ksl. Dekret zum Titelstreit (HHStA Wien, RHR, Miscellanea gratialia der lateinischen Expedition 40, Hetruria [Angabe nach Bibl, Erhebung, 156, Anm. 1]. Druck: Lünig, Codex Italiae diplomaticus I, Nr. LXIII Sp. 1307–1310, [falsch] datiert 11.11. Referiert bei Häberlin, Reichs-Geschichte IX, 528 f.) konnte in den Akten zum Kurfürstentag nicht ermittelt werden. Es weicht von der von den Kff. bestätigten Proposition ab, da dem Hg. von Florenz der Titel eines „Großhg. in Toskana“ (und nicht „von Florenz“) verliehen werden sollte. Dem florentinischen Botschafter Concini, dem das Dekret am 4.11.1575 mitgeteilt wurde, gelang es in den kommenden Tagen und Wochen, nicht unerhebliche Änderungswünsche durchzusetzen: unter anderem wurde der Titel „Großhg. in Toskana“ zu „von Toskana“ umformuliert und die von Concini beanstandete Präjudizklausel entschärft (Bibl, Erhebung, 155–160; Neri, NB III/8, Nr. 187 S. 412 f., Anm. 2; Druck einer wahrscheinlich auf den 5.11., und nicht auf den 2.11., zu datierenden, überarbeiteten Fassung in Theiner, Annales II, Nr. XXX S. 25). Das nach den florentinischen Wünschen ausgearbeitete ksl. Diplom für Hg. Francesco I. de' Medici erging am 26.1.1576: Lünig, Codex Italiae diplomaticus I, Nr. LXIV Sp. 1309–1314. Referiert bei Häberlin, Reichs-Geschichte IX, 529 f.
c
 auch] Fehlt in B.
7
=Wolf Rumpf zum Wielroß.