Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Nach erfolgter Rechnungslegung wurde der Ulmer Altbürgermeister Dr. Matthäus Neithart zum Hauptmann der Bundesstädte gewählt. Zu Bundesräten wurden ernannt: Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg), Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg), Hans Ungelter d. J. (Bürgermeister zu Esslingen), Ulrich Strauß (Bürgermeister zu Nördlingen), Adam Besserer (Bürgermeister zu Überlingen), Hans Stöbenhaber (Bürgermeister zu Memmingen)1 und Rudolf Nagel (Stadtmeister zu Schwäbisch Hall). Damit Gott dem Bund umso mehr Gnade und Glück schenkt, wurde beschlossen, daß in jeder Stadt Messen abgehalten werden sollen.

[2.] Mit Hinblick auf den zum 7. März (oculi) ausgeschriebenen RT wurde ausführlich beraten2 und dessen Wichtigkeit für die Städte festgestellt. Deshalb wurde beschlossen, durch vier Gesandte am RT teilzunehmen. Diese haben Befehl, in keine Geldhilfe einzuwilligen. Falls die übrigen Reichsstände eine Truppenhilfe bewilligen wollen, sind die Gesandten zu Verhandlungen darüber bevollmächtigt. Sie haben dabei darauf zu achten, daß die Bundesstädte so niedrig wie möglich veranschlagt werden und es beim alten Herkommen bleibt. Falls die Gesandten etwas als für die Bundesstädte inakzeptabel erachten und die Annahme des Beschlusses auf Hintersichbringen möglich ist, sollen sie die Städte für weitere Beratungen darüber zusammenberufen. Falls dafür keine Zeit ist, sollen sie erklären, daß die Städte nicht einwilligen könnten und erwarteten, nicht über ihr Vermögen und das alte Herkommen belastet zu werden. Die Gesandten sind gehalten, so zu agieren und zu argumentieren, wie dies zum Besten der Bundesstädte dient, und sich auch mit den Gesandten anderer Frei- und Reichsstädte zu beraten. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, sollen die Gesandten noch nicht zum RT aufbrechen. Vorläufig soll sich Überlingen regelmäßig über den Stand der Dinge in Konstanz informieren und dem Städtehauptmann darüber berichten. Sobald ein weiteres Ausbleiben der Gesandten nicht mehr vertretbar erscheint, sollen sie sich zum RT verfügen. Falls sich die RT-Verhandlungen in die Länge ziehen, können einige der Gesandten zur Kostenersparnis bereits früher abreisen, insofern dies ohne Nachteile für die Städte möglich ist. Zu RT-Gesandten der Schwäbischen Bundesstädte wurden gewählt: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg), Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg) und Adam Besserer (Bürgermeister zu Überlingen).

[3.] Der Memminger Bürgermeister Hans Stöbenhaber erhält den Auftrag, sich zum 14. März (sonntag letare) nach Innsbruck zu verfügen und dort neben anderen Emissären des Bundes den Gff. von Werdenberg gegen Jakob von Landau (kgl. Landvogt in Schwaben) vor dem Tiroler Regiment beizustehen.3 

Ulm, 6. März 1507 (sampstags vor dem sontag oculi).

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156, unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = B.Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 2, fol. 109–110’ (Kop.) = C. HStA Stuttgart, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42, unfol. (Kop.).

Regest (unvollständig): Klüpfel, Urkunden II, S. 1.

Anmerkungen

1
 Die Instruktion des Memminger Rates für Stöbenhaber zum Bundesstädtetag (Konz., s.d.; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.) enthält in bezug auf den RT keine relevanten Aspekte.
2
 Das Ausschreiben des Bundeshauptmanns Matthäus Neithart vom 6.2. lud die Bundesstädte zur Beschickung des auf den 4.3. angesetzten Tages für die Prüfung der Abrechnungen und für Beratungen, wie solcher Reichs tag zu Costenz von der stett des bunds wegen, auch durch weliche botschaft der zu ersteen und was gewalt und bevelch inen zu geben sey, inmaß der statt notdurft ervordert (Or. m. S., sampstags nach Blasy; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, fol. 235–235’).
3
 Die Beschwerden insbesondere Gf. Christophs von Werdenberg gegen den kgl. Landvogt (vgl. Wegelin, Bericht I, S. 282) waren mehrfach Gegenstand von Beratungen des Schwäbischen Bundes: Gemäß Bundesabschied vom 31.8.1506 sollte den Beschwerden Gf. Christophs und Abt Hartmanns von Weingarten (vgl. ebd., S. 281f.) bis zum nächsten Bundestag auf gütlichem Wege abgeholfen werden. Andernfalls sollte auf dem nächsten Bundestag ein Bescheid ergehen. Für den Fall, daß der Streit dessenungeachtet fortgesetzt würde oder eine Partei den Rechtsweg beschreiten sollte, sagten die Bundesstände Werdenberg und Weingarten ihre Unterstützung zu (Kop. Donauwörth, montag nach St. Bartholomäus; HStA München, KÄA 2013, fol. 193–196’, hier fol. 195’; HStA Stuttgart, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42). Doch wurde auf dem Bundestag Anfang Januar lediglich beschlossen, auf eine neue Terminsetzung des Innsbrucker Regiments für Schiedsverhandlungen zu warten, und die Hilfszusage von Donauwörth erneuert (Kop. Augsburg, 6.1.1507; HStA München, KÄA 2013, fol. 198–200’, hier 198; HStA Stuttgart, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42). Vgl. Ackermann, Reuchlin, S. 118.