Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Beharren hinsichtlich der Reichenau auf ihrer vorigen Anwort und erklären, gemäß Bundessatzung mit dieser Angelegenheit nichts zu tun zu haben. [2.] Straßburg hat dem Bund ein Rechtfertigungsschreiben wegen der Frevelworte zur Weiterleitung an den Kg. zugesandt.1 [3./4.] Bezüglich der Raubritter und der aufsässigen Reden beläßt es die Versammlung bei ihrer vorigen Antwort, ohne Kenntnis der Namen und Tatumstände nichts unternehmen zu können. [5./6.] [Keine Stellungnahme]. [7.] Mgf. Christoph von Baden als Inhaber Röttelns wurde noch nicht vorstellig, weshalb der Bund in dieser Angelegenheit nicht tätig werden kann. [8.] Württemberg, Hessen und Nürnberg wollen Abschriften ihrer Verschreibungen übersenden. Der Bund kann keinen Ausschuß wegen eines Vertrags mit Kf. Philipp von der Pfalz einsetzen, da es sich um eine Angelegenheit des Reiches handelt. – Bitten um Antwort auf eine Schrift2, die der Bund vor kurzem im Namen einiger seiner Mitglieder übergeben hat.

s.l., s.d., jedoch wohl Konstanz, nach dem 16. Mai, vor dem 2. Juni 1507.3 

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 5f.

Anmerkungen

1
 Der Straßburger Magistrat instruierte seine Gesandten auf dem Bundestag zur Stellungnahme gegen die kgl. Vorwürfe. Man ging von einer Verleumdung durch Gegner der Stadt aus. Dem ehrenvollen Empfang für den Kg. während der Fastenzeit stellten die städtischen Gesandten die zahlreichen gegen Straßburger Bürger und Einwohner verübten, im einzelnen in der Instruktion geschilderten Übergriffe kgl. Gefolgsleute gegenüber. Der Magistrat hatte diese Vorfälle kgl. Räten und dem Marschall gemeldet, die indessen mit Gegenklagen antworteten. Der Straßburger Rat forderte daraufhin die Gemeinde zur Ruhe auf und wies sie an, Übergriffe nicht zu vergelten, sondern dem Ammeister anzuzeigen. Bereits am folgenden Tag wurde jedoch ein Bürger durch einen Angehörigen des kgl. Hofstaates ermordet. Kgl. Trabanten bedrohten die daraufhin zusammengelaufenen Bürger. Der Rat wollte den Kg. um Abstellung der Übergriffe ersuchen, seine Emissäre wurden jedoch nicht vorgelassen. Die nach dem Dafürhalten des Straßburger Magistrats von Feinden der Stadt erhobenen Vorwürfe, etwa daß man sich durch französische Intrigen und französisches Geld vom Reich trennen lasse, dienten dem Zweck, das Fehlverhalten der kgl. Höflinge zu relativieren. Der Magistrat beteuerte, daß er Schmähungen und Freveleien geahndet hätte, wenn es solche gegeben hätte. Aufgrund der Sachlage wurden Beratungen des Bundes über die Vorwürfe als unnötig erachtet, eine Kommission zur Klärung der Angelegenheit lehnte man ab. Statt dessen beriefen sich die Straßburger auf ihr bei der Verlängerung des Bundes vorbehaltenes Recht auf eine selbständige gerichtliche Klärung. Ihre Gesandten ersuchten die übrigen Bundesstände, sich gegenüber dem Kg. für die Stadt einzusetzen (Kop., s.d., jedoch nach dem 10.5., vor dem 2.6.1507; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 252–255’).
2
 Liegt nicht vor.
3
 Der Nördlinger Gesandte Ulrich Strauß übersandte die mündlich in der Bundesversammlung vorgetragene und anschließend schriftlich vorgelegte Straßburger Erklärung mit Schreiben vom 2.6. nach Hause [Nr. 607, Pkt. 1].