Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bestätigt den Empfang seines Schreibens [vom 28.5.]1. Er hat den hessischen Boten einige Tage in Konstanz aufgehalten, um ihm mitteilen zu können, wieviel er bezahlen kann. Dies war aber bislang nicht möglich, da die täglichen Verhandlungen des röm. Kg. für einen Ausgleich zwischen ihm und Pfgf. Friedrich und zur Verhinderung eines weiteren Krieges bislang erfolglos geblieben sind. Deshalb weiß er noch nicht, ob man Frieden haben oder es zu einem neuen Krieg kommen wird. Er konnte dem Boten also noch keine verbindliche Antwort wegen der Bezahlung geben, wollte diesen aber auch mit der Abfertigung seiner Antwort nicht länger aufhalten. Er will ihm schreiben, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind und damit die Entscheidung über Krieg oder Frieden gefallen ist.2 

Konstanz, 16. Juni 1507 (mitichen nach St. Veits tag). 

München, HStA, KÄA 4571, fol. 44 (Konz.).

Anmerkungen

1
 Lgf. Wilhelm hatte Hg. Albrecht darin informiert, daß ihn sein Gesandter Peter von Treisbach über die Verhandlungen wegen der Begleichung der aus dem Landshuter Erbfolgekrieg herrührenden Schulden des Hg. [vgl. dazu Heil, RTA-MR VIII, Nrr. 195, 699, 710 [fol. 273–273’], 853] unterrichtet hatte. Demnach hatte Hg. Albrecht erklärt, wegen des Streits mit Pfgf. Friedrich über das Unterpfand im Moment keine Zahlung leisten zu können. Für den Fall des Scheiterns der Vermittlungsverhandlungen auf dem Konstanzer RT glaubte er, erhebliche Geldmittel zur gewaltsamen Besetzung des Unterpfands zu benötigen. Er bat den Lgf. deshalb um die Gewährung eines Aufschubs bis zum 11.11.1507 (St. Martins tag) und stellte dafür die Zahlung der vollständigen (Rest-)Summe von 25 000 fl. in Aussicht. Im Falle einer Einigung der Konfliktparteien durch den Kg., also das des herzugs nit noit sein wurde, wollte der Hg. bis Mitte Juni 4000–5000 fl. aufbringen und diese in Anrechnung auf die Restschuld überweisen. Lgf. Wilhelm monierte in seinem Schreiben, die Bezahlung fest einkalkuliert zu haben. Die Dringlichkeit wegen seiner Kosten für die Ablösung des Wittums der Mgfin. [Elisabeth] von Baden (vgl. Stauber, Herzog, S. 736–738) hatte Treisbach nach seinem Dafürhalten ausreichend verdeutlicht. Der Lgf. lehnte deshalb den erbetenen Aufschub ab. In der sicheren Erwartung einer zufriedenstellenden Konfliktlösung bzgl. des Unterpfands durch Kg. Maximilian ersuchte er diesen um Zahlung wenigstens der überfälligen Tranche von 10 000 fl. spätestens bis zum 24.6. (St. Johanns des teufers tag) oder höchstens 14 Tage später und bat um eine verbindliche Antwort (Lgf. Wilhelm von Hessen an Hg. Albrecht von Bayern, Or. Kassel, frietags in der pfingstwochen [28.5.]1507, Gegenz. J. Cherubim, Kanzleiverm. A. Alberti; HStA München, KÄA 4571, fol. 43–43’).
2
 In weiteren Verhandlungen einigten sich Hg. Albrecht und Lgf. Wilhelm auf den 29.9 (Michaelis) als Zahlungstermin. Doch entschuldigte der Wittelsbacher mit Schreiben vom 3.10. seine erneute Säumigkeit mit seinem persönlichen Aufenthalt auf dem Konstanzer RT, wo er lange von Kg. und Reichsständen aufgehalten worden sei, und mit einer anschließenden Erkrankung, weshalb er den Landtag erst zum 1.9. (Egidi) habe einberufen können. Da laut dessen Beschluß [vom 19.9.; vgl. Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 240–258] die bewilligte Landsteuer bis Weihnachten eingebracht werden sollte, bat Hg. Albrecht um weiteren Aufschub bis dahin (Konz. München, sontag nach Michaelis; HStA München, KÄA 4571, fol. 48). Lgf. Wilhelm erklärte sich damit einverstanden. Doch mußte Hg. Albrecht in der Folge wiederholt um weitere Stundung bitten (ebd., fol. 49; 52; 58–58’; 67’). Im Sommer 1508 wurden immerhin 20 000 fl. bezahlt. In einem Schreiben Hg. Albrechts vom 2.8. ist nur noch eine Restschuld von 5000 fl. erwähnt (Konz. München, mitichen inventionis Stephani; ebd., fol. 61). Vgl. Rankl, Staatshaushalt, S. 69 Anm. 229.