Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Verwendung der fiskalischen und Kanzleigefälle zur Finanzierung des Kammergerichts; [2.] außergerichtliche Einigung bei Fiskalprozessen; [3.] Standort des Kammergerichts, Besetzung des Kammerrichteramts; [4.] Exekution kammergerichtlicher Urteile, insbesondere bei hartnäckigem Ungehorsam von Geächteten; [5.] Beratungen über die Verlängerung des Kammergerichts nach sechs Jahren.

s.l., s.d., jedoch Konstanz, wahrscheinlich 15. Juli 1507.1 

Wien, HHStA, Maximiliana 40 (alt 33b), Fasz. II/27, fol. 1–2 (Kop., Überschr.: Des chamergerichts halber.) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 43–44 (Kop. mit Randvermm. Hd. J.J. Mueller, die den Inhalt kennzeichnen, Überschr. wie A) = B2.

[1.] /1/ Erstlich der ubermass der fiscalischen und canzleyfelle halber3, bewegen die stendea noch, wie vormals auch angezeigt4, dieweil dieselben fell ungewiss sein und nit eins jars als des andern fallen, sich auch nicht hoch uf die fiscalischen sachen oder fell zu trosten oder zu hoffen ist, bso bitten die stende kgl. Mt., cdieselben ubermass bey dem camergericht pleyben zu lassen bis zu ausgang der sechs jare, damit das camergericht die bestimpten zeit dester stattlicher erhalten und nit gestymmelt werd. Was aber zu ausgang der sechs jare uberig sein wurde, das solichs kgl. Mt. verfolge.

[2.] Uf den artikel, meldend, das der fiscal kein vertrag one bewilligung kgl. Mt. oder des camerrichters etc. annemen soll5, dbitten die stende des Reychs kgl. Mt., edieweil ir Mt. zu zeyten weit vom camergericht und swerlich zu erlangen sein möcht, auch der richter von seiner Mt. gesetzt wurdet, der dann mit den zweyen assessorn des insehens tun soll, das ir Mt. denselben artikel lass pleyben, wie er vormals durch die stende gesetzt gewest.

[3.] Der malstadt des camergerichts und auch des richters halben, fbewegen die stende noch aus vormals angezeigten und andern meher redlichen ursachen nutz und gut sein, das die bede ytzo geandert werden, wie vormals /1’/ angezeigt und gebeten ist6. gWo aber kgl. Mt. ye uf der malstatt zu Regenspurg und Bf. daselbst als richter pleyben und nit davon das erst jare weichen will, so hgedenken die stende seinen kgl. Gn. darin zu undertenigem gefallen zu entweichen, doch mit der undertenigen bitt und anzeig, idas des andern jars die verruckung der malstadt und anderung des richters, wie vormals jdurch kgl. Mt. angezeigt7, one all ferrer wegerung und verzug beschehe–i.

[4.] Die execution betreffen.

Bedunkt die stendek gut sein, bitten auch, den ersten artikel der execution pleyben zu lassen, wie er vormals durch die stende gestelt gewest ist.8 

Uf den andern artikel, ferrer execution belangend, so acht und bann nit helfen wolten9, lmeynen die stende, das derselb wol uf kgl. Mt. oder ire rete, mauch die zwen Kff. und Ff. oder ire rete, so jerlich bey dem chamergericht, wie vormals angezeigt, erscheynen sollen, zu setzen sey, nmitsampt dem camergericht zu beratschlagen, wie ferner execution overholfen werden mog und soll.

[5.] /2/ Die letzsten der kgl. Mt. verzeichnus, das man vor ausgang der sechs jare zusamenkomen soll, sich ferner zu unterreden, wie das camergericht furter erhalten werden moge10, plassen inen die stende auch wol gefallen, qist irs erwegens ein grosse notturft.

Anmerkungen

1
 Die Resolution ist in einem Frankfurter Gesandtenbericht vom 15.7. erwähnt [Nr. 647, Pkt. 3].
2
 Bei diesem Stück handelt es sich um das der Resolution zugrundeliegende Bedenken des Ständeausschusses. Die Kollationierung berücksichtigt ausschließlich inhaltliche Abweichungen.
3
 Nr. 180 [Pkt. 1Placet ... pillich vervolgen.].
a
 die stende] In B: die vom ausschus.
4
 Nr. 180 [Pkt. 1Erstlich ... gedeyen lassen wolle.].
b
–b so ... Mt.] In B: ist nach ermessung des ausschus kgl. Mt. nochmals wie vor zu bitten.
c
–c dieselben ... lassen] Randverm.: pis in XIIM fl.Die Randvermerke in A geben nachträglich ergänzte Stichpunkte der nächsten kgl. Resolution [Nr. 197] wieder.
5
 Nr. 180 [Pkt. 3Item, das ... mach oder mog.] mit App. a-a.
d
–d bitten ... Mt.] In B: ist noch bewegung des ausschus kgl. Mt. zu bitten.
e
–e dieweil ... gewest] Randverm.: Pis in IIM fl.; was aber weiter, an kgl. Mt. zu pringen.
f
–f bewegen ... noch] In B: gefiele dem ausschus wol, bedeucht sie auch.
6
 Nr. 180 [Pkt. 4Uf den achten ... erlangt hett.].
g
–g Wo ... will] Randvermm.: [Bf. von] Straspurg; Anhalt, Rudolf; [Gf. Adolf von] Nassau. – Fiat Regenspurg et [Bf. von] Passau.
h
–h gedenken ... entweichen] In B: achten sie, das man kgl. Mt. darin ferner nit widersein soll.
i
–i das ... beschehe] Randverm.: Worms auf dz ander jar.
j
–j durch ... Mt.] Einfügung am Rand. Fehlt in B.
7
 Nr. 180 [Pkt. 4Nun das ... in der zeit.].
k
 die stende] In B: den ausschus.
8
 Nr. 180 [Pkt. 8Dieweil behapte ... gewendt wurde. – Placet ... geabsolvirt werden.].
9
 Nr. 180 [Pkt. 8Wurd aber solich ... zu verhelfen. – Und wann bann ... zu exequiren.].
l
–l meynen ... stende] In B: bedunkt die vom ausschus.
m
–m auch ... rete] In B Einfügung am Rand.
n
–n mitsampt ... camergericht] Fehlt in B.
o
–o verholfen ... soll] In B: furzunemen sey.
10
 Nr. 180 [Pkt. 12Placet ... gebessert wurde.].
p
–p lassen ... stende] In B: lest ime der ausschus.
q
–q ist ... notturft] Fehlt in B.