Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bürgt gegenüber dem röm. Kg. für den Vollzug der Konstanzer Deklaration durch Pfgf. Friedrich. Falls die Taxatoren einhellig oder mehrheitlich feststellen, daß der Pfgf. in einem oder mehreren Artikeln säumig ist, wird er sich nach Aufforderung durch die Gegenpartei binnen Monatsfrist zusammen mit zehn Rittern als Geisel je nach Wahl der Gegenseite nach Straßburg, Regensburg, Augsburg oder Nürnberg begeben. Sollte er nicht als Geisel zur Verfügung stehen, werden ihn fünf weitere Ritter ersetzen. Falls er der Aufforderung nicht oder unvollständig Folge leistet, sind die Gegenpartei und ihre Helfer berechtigt, sein Land und seine Untertanen so lange anzugreifen, bis er seiner Verpflichtung nachkommt, wogegen keine bewaffnete oder rechtliche Gegenwehr zulässig ist. Diese Bürgschaft gilt, bis die kgl. Deklaration durch Pfgf. Friedrich vollzogen wurde.

Konstanz, 7. Juli 1507 (mittwoch nach St. Ulrichs tag). 

I. (Bürgschaftserklärung Ebf. Jakobs): Koblenz, LHA, 1 A, Nr. 9207 [= Afi. Nr. 83], unfol. (Or. Perg. m. S.; Insert des Schadlosbriefes Pfgf. Friedrichs für Ebf. Jakob) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 1238, fol. 319–320’ (Kop.).

II. (Bürgschaftserklärung Hg. Georgs): Dresden, HStA, Ältere Urkunden 9728 (Or. Perg. m. S.; Insert des Schadlosbriefes Pfgf. Friedrichs für Hg. Georg). München, HStA, Neuburger Kopialbücher 49, fol. 147–148’ (Reinkonz. C) = B.1

III. (Entwürfe): München, HStA, Neuburger Kopialbücher 49, fol. 137–138’ (Reinkonz. B der Bürgschaftserklärung eines ungenannten Fürsten für Pfgf. Friedrich). Ebd., fol. 135–136’ (Reinkonz. A der Bürgschaftserklärung eines ungenannten Fürsten für Hg. Albrecht, korrigiert zu Pfgf. Friedrich).

Anmerkungen

1
 Nach Berücksichtigung der darin enthaltenen Ergänzungen und Korrekturen stimmt B mit der Textvorlage A überein. Ursprünglich fehlten im Konzept Aussteller und Datum. Als Nutznießer der Bürgschaft war ursprünglich Hg. Albrecht angegeben, was zu Pfgf. Friedrich korrigiert wurde.