Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Sie haben gemäß dem kgl. Bescheid1 mit dem nach Konstanz gerufenen kgl. Zinsmeister der Landvogtei [Hans Heinrich Armstorfer] über die Einkünfte aus den vom Kg. eroberten Orten beraten. Nach ihrem Dafürhalten haben sie bei den Angaben darüber keinen großen Unterschied feststellen können, wie aus der folgenden Aufstellung zu entnehmen ist. Sie bitten im Namen des Kf. um eine milde Entscheidung.
Landvogtei
Sie haben die jährlichen Einkünfte auf 5275 fl., 12 alb., 2 ß, 1½ Straßburger Pf. beziffert, während die Einnahmen seit der Eroberung der Landvogtei durch den Kg. jährlich maximal 4516 fl., 48 kr. betrugen – eine Differenz von ca. 679 fl. Beteuern, daß sich die Einnahmen des Kf. in durchschnittlichen Jahren und nach gewonlichem anschlag auf die von ihnen angegebene Summe beliefen. Dies kann durch ein Register belegt werden. Bei Berücksichtigung folgender Punkte kann diese Summe durchaus noch erreicht werden:
Die Eckern2, die sie mit 1100 fl. veranschlagten, der Zinsmeister jedoch auf 100 fl. geschätzt hat, können 1300 fl. und mehr einbringen und wurden ohnehin unter ihrem Wert taxiert.
Die auf 300 bzw. 100 fl. geschätzten gerichtlichen Strafzahlungen können in den nächsten Jahren durchaus mehr abwerfen als bislang dem Kf.
Der Zinsmeister hat die Erträge an Getreide und Wein zu niedrig veranschlagt. In der Landvogtei werden üblicherweise 2 Malter Korn mit 1 fl., 4 Malter Rauhfrucht (wie Hafer oder Spelt) mit 1 fl. und 1 Fuder Wein mit 5 fl. bewertet, während der Zinsmeister 3 Malter Korn mit 1 fl., 5 Malter Rauhfrucht mit 1 fl. und 1 Fuder Wein mit 4 fl. veranschlagt hat, was die Gesamtsumme erheblich verringert.
Die Weinernte fällt üblicherweise besser aus als vom Zinsmeister angegeben.
Das Schirm- und Geleitgeld etlicher Klöster, das dem Kf. über 100 fl. jährlich einbrachte, wird nicht eingezogen.
Die Vogtei Kaysersberg ist – die Stadtsteuer und andere Einkünfte nicht eingerechnet – jährlich 250 fl. wert. Dieser Posten wurde nicht berücksichtigt, möglicherweise weil der Kg. die Vogtei an einen Dritten übereignet hat. Dies darf aber dem Kf. nicht zum Nachteil gereichen. Relevant für die Berechnung sind die zu seiner Zeit bezogenen Einkünfte.
Werden alle Einkünfte aus der Landvogtei berücksichtigt sowie die landesübliche Berechnungsweise für durchschnittliche Jahre zugrundegelegt, wird deutlich, daß sie die Einkünfte keineswegs überhöht angegeben haben, sondern eher zu gering, wobei noch nicht einmal herrschaftliche und obrigkeitliche Rechte, Wildbänne und dergleichen berücksichtigt sind.
Hochfelden
Hochfelden haben sie mit 216 fl., 19 alb. veranschlagt. Der Zinsmeister soll nicht mehr als 84½ fl. eingenommen haben. Die Differenz beträgt 127½ fl. Ein Grund dafür besteht ihres Erachtens darin, daß fällige Zinseszinsen nicht berücksichtigt wurden. Auch werden wie im Fall der Landvogtei die Einkünfte aus Getreide und Wein zu niedrig taxiert. Überdies fiel die Weinernte ungewöhnlich schlecht aus. Wenn man dies beachtet, besteht beim veranschlagten Einkommen kein großer Unterschied mehr.
Reichshofen
Entsprechend ist die Abweichung von 126 fl. im Falle Reichshofens zu erklären, das sie mit 203 fl. veranschlagt haben, wogegen der Zinsmeister lediglich 77 fl. einnahm.
Bischweiler
Im Falle Bischweilers beträgt die Differenz nur 2 fl., 8 alb. Sie haben 37 fl., 8 alb. angegeben, der Zinsmeister hat seine Einnahmen mit 35 fl. beziffert. Wenn das Korn nach dem landesüblichen Wert veranschlagt wird, sind die Zahlen annähernd gleich.
Ortenberg
Bezüglich Ortenbergs weichen die Angaben stark voneinander ab. Sie haben 4554 fl., 23 alb. veranschlagt. Dem stehen lediglich 1246 fl., 49 kr., 1 d. nach Angaben von kgl. Seite gegenüber. Die Differenz beläuft sich demnach auf 3341 fl. Beteuern die Richtigkeit ihrer Angaben. Indessen hat der Kg. nach ihrer Kenntnis den dortigen Städten in erheblichem Umfang Abgaben erlassen oder Übertragungen an Dritte vorgenommen. So wurde insbesondere der Zoll zu Ortenberg verschrieben. Wie bei den anderen Orten wird außerdem der Wert von Getreide und Wein zu gering veranschlagt. Der Verzicht auf Einkünfte und die Verschreibungen an Dritte dürfen nicht zu Lasten Kf. Philipps verrechnet werden. Beteuern, daß die Abweichungen beim veranschlagten jährlichen Einkommen dadurch zu erklären sind. Der Rest ergibt sich aus der zu niedrigen Bewertung der Einkünfte an Getreide und Wein. Sie haben außerdem die Einkünfte aus Kleeburg unter Ortenberg subsumiert, während die kgl. Seite die wohl nicht mehr erhobenen 200 fl. Schirmgeld der Stadt Weißenburg unberücksichtigt ließ.
Kleeburg
Ihrer Veranschlagung auf 600 fl. steht von kgl. Seite die Angabe von 332 fl. gegenüber. Die Abweichung von 268 fl. erklärt sich durch die zu niedrige Taxierung der Wein- und Getreideerträge und die vorübergehend niedrigeren Einkünfte aus gerichtlichen Strafen.
Erklären, daß sie die Einkünfte aus den eroberten Flecken nur zur Information mitteilen und niemandem damit schaden wollen.
Barr
Barr haben sie mit 800 fl. veranschlagt, von kgl. Seite wurden 700 fl. angegeben. Die Differenz von 100 fl. wird ausgeglichen, wenn man Wein, Getreide, Strafgelder und andere Einkünfte bewertet, wie es dort üblich ist.
Entsprechend verhält es sich mit Kestenholz, das sie auf 170 fl. gegenüber 150 fl. veranschlagt haben.
Maursmünster
Die Einkünfte werden von beiden Seiten mit 14½ fl. angegeben.
[2.] Wenn also Getreide- und Weingülten, Strafgelder, Schirmgeld, Geleitgeld und ähnliche Posten nach landesüblicher Weise berechnet und die durch den Kg. erlassenen Abgaben oder an Dritte überschriebene Besitzungen und Einkünfte berücksichtigt werden, besteht zwischen ihren Angaben und denen des Zinsmeisters kein großer Unterschied mehr und es würde sich eine Gesamtsumme in der Größenordnung der 11 657 fl., 20 alb., 2 d. ergeben, ohne daß dabei – keineswegs gering zu achtende – Nebeneinkünfte, obrigkeitliche und herrschaftliche Rechte, Ansprüche an die Ritterschaft, Baugeld und ähnliche Posten berücksichtigt sind, weshalb Kf. Philipp lieber auf 15 000 fl. jährlichen Einkommens verzichten würde als auf die vom Kg. eroberten Gebiete.
Bitten im Namen Kf. Philipps, diesem als Ehg. von Österreich und als röm. Kg. ein gnädiger Herr zu sein und den Schaden für den Kf., seine Söhne, sein Land und seine Leute zu erwägen, ebenso den Abfall der Ritterschaft, die beträchtlichen Verluste und Verpfändungen von Besitzungen, die Schuldenlast und andere Belastungen sowie die seit vier Jahren bestehende Verringerung der jährlichen Einkünfte um über 15 000 fl. zu berücksichtigen und den Kf. und seine Söhne in einer Weise zu bedenken, daß sie nicht verjagt werden, auch angemessen ihren kfl. Stand erhalten und Kg. und Reich um so besser dienen können. Der Kf. und seine Söhne werden sich dafür dankbar erzeigen. Bitten unter Hinweis auf ihren langen Aufenthalt in Konstanz und die daraus resultierenden erheblichen Kosten um eine baldige Erledigung dieser Angelegenheit.
s.l., s.d., jedoch Konstanz, nach dem 28. Mai 1507.3
München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 205–208’ (Kop.).