Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Gf. Wolfgang von Castell, Thomas von Reitzenstein, Gundolf Marschalck [von Ebneth] und Kunz von Geilsdorf wurden wegen Landfriedensbruches zum Nachteil Adams von Schaumberg in die Reichsacht erklärt.1 Der Streit wurde inzwischen durch Unterhändler beigelegt. Auf Bitten einiger Fürsten und Stände sowie der Vermittler hebt er die Acht über die Genannten und deren Helfer auf.2 

Konstanz, 26. Juni 1507.

Würzburg, StA, Libri diversarum formarum 22, pag. 135–136 (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 45 (Kop., ohne Intitulatio und Promulgatio) = B.

Druck: Wittmann, Monumenta, Nr. 649, S. 304.

Anmerkungen

1
 Das ebenfalls von 1507 datierende Achtmandat (Stein, Geschichte, S. 150) liegt nicht vor.
2
 Kg. Maximilian informierte am gleichen Tag Gf. Johann von Castell über die Aufhebung der Acht und befahl ihm die Rückgabe sämtlicher kraft des kgl. Achtmandats eingezogenen Besitzungen (Auszug; HHStA Wien, Reichsregisterbuch TT, fol. 45’).