Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Der Viztum in Bayern, Ludwig von Eyb, hat ihm schriftlich berichtet, daß der Bf. von Bamberg seinen Untertanen untersagt habe, am Landgericht zu Auerbach zu prozessieren. Befiehlt ihnen, mit dem Bf. unter Hinweis auf das Herkommen über die Aufhebung des Verbots zu verhandeln. Falls dieser geltend macht, daß er das Verbot verhängt habe, weil der dortige Pfleger [Balthasar von Seckendorff] die bfl. Untertanen gerade unter Verletzung des Herkommens bedränge, sollen sie einwenden, daß der Bf. ihm dies billigerweise vor Verhängung des Verbots angezeigt und um Abstellung gebeten haben sollte. Sie sollen auch darauf hinweisen, daß er auf eine Beschwerde Nürnbergs [Nr. 620, Anm. 2] hin den Pfleger bezüglich des Landgerichts zu korrekter Amtsführung ermahnt habe. Befiehlt ihnen Berichterstattung und Rücksendung des Berichts Eybs.

Heidelberg, 8. Juli 1507 (dorstag nach Ulrici).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 255 (Konz.).