Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Negative Wendung der Verhandlungen mit Kg. Maximilian und Württemberg; [2.] Verhandlungen über die Aufteilung des niederbayerischen Erbes; [3.] Scheitern der Ausgleichsverhandlungen mit Württemberg; [4.] Verhandlungen mit Kg. Maximilian über die kurpfälzischen Verluste im Landshuter Erbfolgekrieg und die gegen Kf. Philipp und seine Anhänger verhängte Acht; Interzession der Reichsstände zugunsten Kf. Philipps; [5.] Verhandlungen über die gegen Kf. Philipp und seine Anhänger verhängte Acht; Abreise Hg. Albrechts von Bayern, bevorstehende Abreise Hg. Georgs von Sachsen; [6.] Bitte um Zehrungsgeld; [7.] bevorstehende Abreise Ebf. Jakobs von Mainz und Bf. Lorenz’ von Würzburg vom RT; [8.] Empfehlung zur Bestellung eines Prokurators am kgl. Hof.

[Konstanz], 19. Juli 1507 (montags in großer yle umb 12 urn nach Alexii) ; präs. Heidelberg, 23. Juli (fritag nach Marie Magdalene).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 175–178 (Or. Hd. Venningen), 181, 182, 183 (Postskripte von anderer Hd.).

[1.] Verweisen auf ihren letzten durch den Boten Ungerer überbrachten Bericht über die Verhandlungen in den Angelegenheiten Pfgf. Friedrichs sowie seinen, Kf. Philipps, mit dem röm. Kg., Württemberg, Nürnberg und anderen [Nr. 574, Pkt. 1f.]. Darin haben sie sich teilweise sehr zuversichtlich geäußert. Doch ist die Lage nun völlig verändert, und es steht zu befürchten, daß ihre Anstrengungen vergeblich waren. Wo wir auch euern ftl. Gn. dasselb, und waß ungeschickts, selczams und wilds, auch obetuerlichs uns syt unßerm bemelten nechsten scriben unter augen geschlagen und fürgehalten ist, nach der lenge, und wie es an im selber ergangen, erzelen solten, daß dan in X oder XII bogen bletter nit wole bescheen mocht und die zijt nit geben noch erlyden wil. Euer ftl. Gn. wurden sich deß on zwijfel hoch verwondern, und daß die firmament und sternen in irem weßen blieben, nit zur erden sich naigten. 

[2.] Dem Kg. mißfielen die in der Angelegenheit Pfgf. Friedrichs vorgenommen Änderungen1, und er rechtfertigte sich, daß sie ohne sein Wissen geschehen seien und im unterscriben verwendt sij worden, daß sie der nottel glichlutende were; und nachmalß in bijsin etlicher Ff. gutlich deßhalben zwischen den taylen gehandelt, aber als die nit folgen wolt, uber und wider der Ff. rat, auch (unßers bedunkens) alle recht und billicheyt gesagt, sin Mt. habs der sachen zugutem geton und demnach declarirt, daß die enderung bliben und in laut irer gehandelt werden solt, daß sie auch als röm. Kg. und obersten gerhaben zu tun gut macht gehapt.

[3.] Und daß in der einen. In der andern sachen, nemlich Wirtenberg betreffend: Die person ist in irer unterreden und handelung als von ir selbs furgefarn und die dinge so wyt geubt und gebracht, daß sie sich etlicher mittel horen laßen, derhalben wir genzlich gemeynt, die sach solt sich zu vertrag oder onzwyfelich zu einem tag fur unßern gn. H. von Wirzpurg gezogen haben. Aber iczt in drijen tagen und eben balde nach euer ftl. Gn. antwort [Nr. 572, Pkt. 1], die noch bij uns und nyemantz entdeckt, stumpflich alles und mit ernst gewendt worden. Der wirtenbergisch canzler [Gregor Lamparter] sich auch so ungeschickt uf ein abent horen laßen, daß viel maynten, wole gedrunken hett, aber den morgen, wie die nacht gefolgt, bij andern zu erkennen geben, es solt alles, waß gehandelt, nichts und die furschlege ab sin; man wol gern, wo es euer Gn. begern würde, frund und guter nachpar sin, aber, wie bij der lantschaft beschlossen2, euer ftl. Gn. nit eyn heller widergeben. Künden nit anderst merken, dan daß Hg. Albrecht, Hessen und Nurnberg oder vlicht auch yemantz anders ir list gebrucht und die dinge gewendt haben, zudem daß Judas Scarioth, hoc est der [Anton] Detzel, mit sinem butel auch groblich unterlaufen sin mag, daß ein teil mer wan der Costenzer trang mag zu irer ungeschicklicheyt bewegt haben. Ist deßhalber die handlung und hoffnung bij unßerm gn. H. von Wirzpurg und oftgedachter person erlegen und iczt hie ganz abe, mocht irgen der tage ein wider uf die ban kommen. Darumb sol sich euer ftl. Gn. deß gar nit entseczen auß viel ursachen, zu lang weren, zu beschriben, aber, wilß Got, in unßer ankunft wole mogen vernommen werden.

[4.] Ungeachtet aller früheren Zusagen bei den Verhandlungen mit dem Kg. eröffnete der kgl. Kanzler [Serntein] schließlich dem Bf. von Würzburg, daß der Kg. es bei den 50 000 fl. bleiben lassen werde3, und teilte diesem vertraulich mit, daß er als Unterhändler befugt sein solle, auch noch etwas dorin zu taydingen. Diesen Abschied wollten sie als den bisherigen Verhandlungen und ihren Weisungen ungemäß nicht annehmen, jedoch in weitere Vermittlungsverhandlungen einwilligen. Vielleicht hätte man sich hinsichtlich der Höhe der Zahlung einigen können, wenn die Absolution von der Acht erreicht worden wäre. Doch auch in diesem Punkt äußerte der Kg., wie sie berichteten4, zuletzt Bedenken. Der Kanzler ließ durchblicken, daß der Kg. eine weitere Fürbitte der Kff. und Ff. akzeptieren werde und bezüglich der Absolution dann um so mehr zu Entgegenkommen veranlaßt sei. Auch etliche wohlmeinende Persönlichkeiten rieten zu diesem Schritt. Sie unternahmen allerdings zuerst nichts, da das damit verbundene Eingeständnis der ergangenen Acht ihm, Kf. Philipp, zum Nachteil, den Kriegsfürsten mit ihren Verbündeten und Parteigängern dagegen zum Vorteil gereicht hätte. Um den Kg. jedoch nicht zu verärgern, baten sie auf den Rat Kf. Friedrichs von Sachsen, des Bf. von Würzburg, des Administrators von Freising, Pfgf. Friedrichs und anderer die Kff. und Ff., den Kg. noch einmal um Aufhebung seiner Ungnade gegen Kf. Philipp zu ersuchen. Dies haben die Kff. und Ff. auch getan, doch unmittelbar darauf sprachen sich Württemberg, Hessen und Nürnberg dagegen aus und erinnerten den Kg. an seine Verschreibungen. Gleichwohl antwortete der Kg., es bestehe keine Ungnade gegen Kf. Philipp; er wünsche als Ehg. von Österreich gern einen Ausgleich mit Kurpfalz und stehe deshalb in täglichen Verhandlungen mit den kurpfälzischen Gesandten. Doch könne er als Kg. nicht die den Kriegsfürsten und ihren Verbündeten und Anhängern ausgestellten Verschreibungen mißachten. Er wolle aber mit diesen darüber verhandeln.

[5.] Angeblich haben Württemberg und Hessen dem Kg. Verhandlungen bewilligt. Da die Räte allerdings ohnehin keine Vollmacht zu Verhandlungen über die Absolution haben, werden sie beide sich auch in nichts einlassen, es sei denn, es wird ein akzeptabler Vorschlag auf Hintersichbringen gemacht. Wenn sie jedoch jegliche Verhandlungen mit den Kriegsfürsten abschlagen, würde dies den Kg. verärgern und diese Ff. nur noch enger verbinden. Jeder wäre gern aus der Sache heraus; vielleicht sehen die Kriegsfürsten eine günstige Gelegenheit, um die Sache in ihrem Sinne zum Abschluß zu bringen. Den Kg. befinden sie indessen nicht abgeneigt, insofern eine Einigung unter Berücksichtigung seiner Interessen zustandekommt. Haben wir für und wollen ferner handeln, uns auch die absolucion, ob sie glich auß angeregter ursachen nit folgen sol, kondt oder mocht, nit irren noch hindern laßen (wo wir sonst einer redlichen summen eins werden) und ein gn. Kg. euern ftl. Gn. erlangen wurden und mogen, als auch unßer gn. Hh. Wirzpurg, Frysingen und Hg. Friderich, auch die irn sampt uns maynen, in gefallen laßen und geraten haben. Dwil die acht angestelt worden, euer ftl. Gn. in kfl. stand und weßen blieben und zu Coln geseßen5, auch derselbigen euern ftl. Gn. von allen Ff. ir titel geben und noch wirdet, zu dem, daß sie iczt hie als ein Kf. deß Hl. Röm. Richs angeschlagen sin6, es solt euern ftl. Gn. und besunderlich irn nachkommen nit soviel an derselbigen absolucion gelegen sin noch werden, wie wir es danyeden gstalt aller sachen, und wie es derzyt stunde, by euern ftl. Gn. haben helfen bewegen und ratschlagen, besunderlich auch dwil wir vermerkt, daß euern ftl. Gn. nit auß ungnaden nit geschrieben noch der titel geben wirdet, sonder allain darumb, daß, sobalde solichs beschee, daß sin Mt. euern ftl. Gn. schriebe, grüßten oder wirdigten, daß euer ftl. Gn. glich strags nach rechtlicher ordenung der acht erledigt, ganz abe und die absolucion stilswiglich eingefiert were, wie dan hievor durch uns und ander in rats wyße auch ermessen und bedacht worden. Ihres Erachtens ist es deshalb wichtiger, sich vertraglich zu einigen und wieder einen gnädigen Kg. zu haben, als von der Acht gelöst zu werden. Da sie diesbezüglich jedoch anders instruiert sind, wollen sie sich für sechs bis sieben Tage in keine verbindlichen Verhandlungen einlassen, um ihm Zeit für neue Anweisungen zu geben. Bitten nachdrücklich um diese Weisungen, da ihre bisherigen Befehle anders lauten und der allgemeine Aufbruch bevorsteht. Hg. Albrecht [von Bayern] ist bereits am Morgen abgereist, Hg. Georg von Sachsen wird ihm noch heute nachfolgen. Sie selbst hätten schon gestern ihren Abschied genommen, wenn sie nicht aufgehalten worden wären. Kurmainz und Würzburg bereiten ebenfalls ihre Abreise vor. Die übrigen Stände werden dann auch nicht mehr lange hierbleiben.

[6.] [PS] Bitten um Anweisung von 70 oder 80 fl. Zehrungsgeld, sonst können sie sich nicht aus der Herberge lösen. Sie konnten auf seine letzte Weisung nicht antworten, werden dies aber mit der nächsten Post nachholen.

[7.] Der Bf. von Würzburg und der Ebf. von Mainz werden spätestens in drei Tagen abreisen und rheinabwärts fahren. Sie haben den Bf. gebeten, ihn, Kf. Philipp, zu besuchen. Der Bf. hat sich nicht sehr gesträubt. Sie sind deshalb der Meinung, daß er kommt, wenn er nach seiner Ankunft in Selz oder Speyer durch ein kfl. Schreiben oder einen Gesandten eingeladen wird. Dies wäre zu seinem, Kf. Philipps, Nutzen. Er kann über alle Verhandlungen detaillierten Bericht erhalten und sich dazu vom Bf. beraten lassen. Da Würzburg mit Mainz reist, wäre zu überlegen, ob er auch den Ebf. einladen soll, um sich von ihm über die Geschehnisse [auf dem RT] informieren zu lassen. Der Ebf. wird dies wohl nicht abschlagen.

[8.] Empfehlen aus jetzt nicht darzulegenden Gründen, für ein bis zwei Jahre einen Prokurator am kgl. Hof zu bestellen. Bitten um diesbezügliche Weisung.

Anmerkungen

1
 Gemeint sind die von pfälzischer Seite festgestellten und kritisierten Änderungen an der Konstanzer Deklaration. Vgl. Nrr. 418420, 574 [Pkt. 4].
2
 Vgl. Nr. 570 [Pkt. 2].
3
 Vermutlich ist hier Nr. 429 gemeint.
4
 Liegt nicht vor.
5
 Gemeint ist die Teilnahme Kf. Philipps am Kölner RT 1505.
6
 Reichsanschlag zur Romzughilfe vom 21.7. [Nr. 271, Pkt. 1] und zum Kammerzieler [Nr. 272, Pkt. 1].