Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Erinnert daran, daß die Reichsstände auf dem Konstanzer RT eine Geldhilfe von 120 000 fl. für den Unterhalt von Truppen, zahlbar bis zum 16. Oktober (St. Gallen tag), bewilligt haben. In Kürze wird ihnen wie anderen Ständen ein kgl. Mandat zum Vollzug des Konstanzer Abschieds [Nr. 744] zugehen. Nun sind jedoch die kgl. Truppen und insbesondere die freien eidgenössischen Söldner wegen der Verzögerung des Anzugs unruhig. Es steht zu befürchten, daß sie zum frz. Kg. überlaufen, der beträchtliche Geldmittel dafür aufwendet. Auch ist für den Romzug die rechtzeitige Besetzung von Pässen und Klausen notwendig, ebenso der Transport der Geschütze über die Alpen (uber perg) vor Einbruch des Winters. Dafür benötigt er rasch Geld. Er fordert sie deshalb auf, ihren Anteil in Höhe von 1040a fl.rh. unverzüglich aufzubringenb. Mit einer kleinen Summe Geldes kann jetzt mehr erreicht werden als später mit ungleich höherem Aufwand. Er hegt keine Zweifel an ihrem Gehorsam. Gleichwohl sollen sie dem Überbringer des Schreibens schriftlich mitteilen, wann sie das Geld zu bezahlen gedenken.1 

Konstanz, 11./12. August 1507.

I. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; Datierung auf den 11.8.): Frankfurt, ISG, RTA 23, fol. 91–91’2 = Textvorlage A. Esslingen, StdA, F 307, unfol. (m. S.). St. Gallen, StdA, Tr. VII.2.19 (m. S.; präs. St. Gallen, 25.8.1507).

II. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; Datierung auf den 12.8.): München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 23–23’ (Adressat: Bf. Heinrich von Augsburg; präs. Dillingen, 18.8. oder kurz davor) = B. Marburg, StA, Best. 2, Nr. 109, fol. 201–201’ (Adressat: Lgf. Wilhelm von Hessen) = C. Hagenau, AM, AA 118, Stück-Nr. 423. Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 44, unfol. (Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Schwäbisch Gmünd). München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (m. S.; präs. Regensburg, 29.8.1507). Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (m. S.). München, HStA, KL Regensburg/Niedermünster, Nr. 40, fol. 9–9’ (Adressat: Äbtissin [Agnes Nothafft] von Niedermünster). Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 88–88’ (m. S.). Nürnberg, GNM, Historisches Archiv, Rst. Windsheim, Fasz. I, unfol. (m. S.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol. (m. S., Registraturverm.: Feria quarta post Bartholomei [25.8.]1507)4.

Regest: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 925, S. 741 (Adressat: Frankfurt); Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2091, S. 170 (Adressat: Heilbronn).

Anmerkungen

a
 1040] In B entsprechend: 750. In C entsprechend: 2000.
b
 aufzubringen] In B: gegen kgl. Quittung unverzüglich an Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg auszubezahlen. In C: gegen kgl. Quittung unverzüglich an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt auszubezahlen. – Unter den vorliegenden Überlieferungen sollten die Städte Esslingen, Memmingen, Hagenau und St. Gallen ihren Beitrag nach Konstanz erlegen, Heilbronn nach Frankfurt, alle übrigen Adressaten nach Augsburg. Vgl. auch das von Hans von Landau nach Frankfurt übersandte Verzeichnis der Stände, die ihren Beitrag dorthin entrichten sollten [Nr. 763, Anm. 1].
1
 Kg. Maximilian entsandte seinen Kammerdiener Sebastian Aigl, um bei Ebf. Leonhard von Salzburg, Bf. Christoph von Chiemsee und dem Propst [Balthasar] von Berchtesgaden die Romzughilfe ebenfalls vorzeitig einzutreiben. Seine Argumentation entsprach wörtlich dem oben wiedergegebenen Schreiben. Die Adressaten sollten die Truppenhilfe – laut Instruktion Salzburg 54 Reiter, 62 Fußsoldaten, Chiemsee 6 Reiter, 7 Fußsoldaten, Berchtesgaden 3 [!] Reiter, 8 Fußsoldaten – durch eine Geldzahlung zuzüglich des jeweiligen Anteils an der Bargeldhilfe – 1880, 200 und 240 fl. – ableisten. Dem Ebf. sollte jedoch die Stellung von Reisigen freigestellt werden, falls er deren Abfertigung bereits vorbereitet hätte (Konz., s.l., s.d., jedoch, Innsbruck, 8.9.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 32, Fasz. 2, fol. 108–108’, 111–111’. Beilagen: undatierter Entwurf einer Quittung für Ebf. Leonhard mit Vermerk über die Ausstellung entsprechender Quittungen für Chiemsee und Berchtesgaden; undatierter Entwurf für eine Weisung an den kgl. Schatzmeister Hans von Landau, die in seinen Händen befindlichen Quittungen für diese drei Stände Jakob Villinger zu schicken; ebd., fol. 109; 110’. Nachweis über den an Ebf. Leonhard adressierten Kredenzbrief Aigls vom 8.9.1507; LA Salzburg, Urkundenregesten XIII).
2
 In Frankfurt war bereits vor Eintreffen des Mandats ab dem 12.8. über die Maßnahmen für den bevorstehenden Romzug beraten und ein sechsköpfiger Ausschuß für die organisatorische Vorbereitung gebildet worden. Mit den beitragspflichtigen Klöstern [Eberbach, Haina, Arnsburg, Patershausen und Thron] wurden Verhandlungen über ihre Leistungen geführt. Am 24.8. erklärte sich der Ratsherr Johann Frosch einverstanden, zusammen mit dem Schreiber Johann Christian an Romzug teilzunehmen (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 33’, 34’, 35’, 37, 38, 40’, 43, 45’, 46, 52, 53, 54, 55, 56, 58, 58’; RP 1498–1510, fol. 101’, 103, 104). Am 29.8. beschlossen die Ratsherren die Beantwortung des obigen kgl. Mandats durch eine Gesandtschaft (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 38’), am 2.9. aber hieß es: Mit des Kg. gelt zu schicken triben lassen und doch fuglich antwort geben (ebd., fol. 41). Eine Woche später, am 9.9., fiel jedoch die Entscheidung, das Geld nach Vorlage einer Quittung ohne weiteren Verzug auszuzahlen, doch sollten, wie von Kg. Maximilian zugesagt, die vorgeschossenen Botenlöhne für das Versenden der kgl. Mandate [Nr. 744, Anm. 1] verrechnet werden (ebd., BMB 1507, fol. 45).
3
 Kredenzbrief Kg. Maximilians für seinen Rat Simon von Pfirt und den Kammerdiener Hans Muwe zu Verhandlungen mit Schultheiß, Bürgermeister und Rat unser und des Hl. Reichs camer und stat Hagenaw, beruerend euer geburend hilf, so uns auf dem yetzgehalten reichstag zu Costenz bewilligt ist, inhalt unser instruction mit euch zu handeln und zu reden, Buchhorn, 13.8.1507 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; AM Hagenau, AA 218, Stück-Nr. 42).
4
 Ulm informierte Konstanz über den Eingang des Mandats. Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz erklärten in ihrem Antwortschreiben vom 17.8., daß ihnen weder vom Kg. noch von den Reichsständen ein entsprechendes Mandat zugegangen sei. Darum will uns nit gepuren, uns solichs gelts ze underwinden (Konz.; StdA Konstanz, B II, Nr. 28, fol. 36’). Rieder (Geschichte I, S. 542) weist außerdem ein dem fränkischen Weißenburg zugestelltes Exemplar nach.