Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Bezüglich des Vorwurfes, daß er seinen Beitrag zur Romzughilfe nicht geleistet habe, ist festzustellen, daß ihm nie ein diesbezügliches Schreiben, abgesehen von der Aufforderung zur Zahlung der Bargeldhilfe von 840 fl. [Nr. 748], zugegangen ist. Er sollte das Geld gegen Quittung nach Frankfurt erlegen. Daraufhin hat er, obwohl er überhöht veranschlagt worden war, dem Frankfurter Rat ein Drittel der Summe angeboten und den Betrag auch dorthin geschickt. Die Stadt wollte das Geld jedoch nicht annehmen und konnte überdies auch keine Quittung vorweisen. Die Zahlung unterblieb also aus diesem Grund. Kurz darauf kam Mgf. [Christoph von Baden] nach Dillenburg und wurde im Namen der Statthalterin, Ehgin. Margarethe, wegen des französischen Angriffes vorstellig. Zur Ehre und zum Nutzen des Ks., der Ehgin. und der Niederlande rüstete er seinen Sohn Gf. Wilhelm – er selbst war aus gesundheitlichen Gründen verhindert – unter beträchtlichen Kosten mit 130 Pferden aus, die vereinbarungsgemäß zum 11. November (St. Martyns tag) nach Luxemburg ziehen sollten. Der Mgf. verschob den Termin dann kurzfristig auf den 6. Dezember (St. Niclas tag). Auf seinen Wunsch stellte ihm der Mgf. eine Verschreibung aus, daß die Statthalterin seinen Anteil an der Romzughilfe begleichen werde. Er hat sich bislang darauf verlassen, daß dies auch dem Willen des Ks.  entsprach.

[2.] Bezüglich des ksl. Angebots, ein Drittel des Anschlags zu erlassen1, ist zu bemerken, daß er lediglich zur Leistung der Bargeldhilfe aufgefordert wurde, von Reitern und Fußvolk war nicht die Rede. In jedem Fall wurde er überhöht veranschlagt. Der Erlaß eines Drittels ändert nichts an der übermäßigen Belastung. Er bietet jedoch einen ansehnlichen Betrag an, wenn der Ks. ihm im Gegenzug über die vollständige Romzughilfe quittiert. Er hat wegen des Konflikts mit Hessen hohe Unkosten. So verfügt er über keine Geldmittel, sondern hat nur Schulden.

[3.] Die Bestreitung des Anteils seines Sohnes Gf. Heinrich lehnt er ab.2 

s.l., 24. Juni 1508 oder später.

Wiesbaden, HStA, Rep. 171, Z 1720, fol. 1’-2’; 4’-5’ (Konz./Kop.).

Anmerkungen

1
 Eine im Zusammenhang mit den Verhandlungen angefertigte Aufstellung veranschlagte die von den Gff. Johann und Heinrich zu leistende sechsmonatige Romzughilfe auf 23 Reisige bzw. 1130 fl. [richtig: 1380 fl.], 24 Fußsoldaten bzw. 480 fl. [richtig: 576 fl.; richtig laut Anschlag: 25 Fußsoldaten gleich 600 fl.] und 840 fl., insgesamt ca. 2700 fl. [richtig: 2796 bzw. 2820 fl.]). Davon wollte Gf. Johann ein Drittel leisten. Abzüglich des von Maximilian I. angebotenen Nachlasses um ein Drittel wären dies 600 fl. gewesen. Doch auch diese Summe bewertete der Gf. als unangemessen, zumal er seine Untertanen aufgrund ihrer Armut nicht besteuern konnte (undat. Memorial, Konz./Kop.; HStA Wiesbaden, Abt. 171, Z 1720, fol. 1; 4).
2
 Am Morgen des 10.7.1508 übergaben der Amtmann Friedrich von Brambach und der gfl. Sekretär Henne Weiß in der Kellnerei zu Braubach in Anwesenheit Bf. Matthäus’ von Gurk an Ks. Maximilian die schriftliche Stellungnahme Gf. Johanns zu der durch Königstein vorgetragenen Forderung nach Bezahlung der Romzughilfe für sich und seinen Sohn Gf. Heinrich und zum ksl. Angebot, wegen der auf Ersuchen Mgf. Christophs von Baden aufgewandten Kosten ein Drittel an der Summe von 2700 fl. nachzulassen. Die übergebene Instruktion wiederholte im wesentlichen die mündliche Antwort an Gf. Eberhard von Königstein. Ausdrücklich wurde hervorgehoben, daß Gf. Heinrich das Erbe Gf. Engelberts von Nassau angetreten hatte, weshalb seine Ländereien doppelt so groß waren wie die Besitzungen Gf. Johanns, der sich deshalb nur zur Zahlung eines Drittels verpflichtet sah. Zur Bestreitung seines Anteils bot er die Zahlung von 400 fl. an (Instruktion für Henne Weiß, Kop., s.d.; HStA Wiesbaden, Abt. 171, Z 1720, fol. 3–3’).