Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Der röm. Kg. hat etliche Bundesstädte aufgefordert, ihren Anteil an der auf dem Konstanzer RT beschlossenen Truppenhilfe für den Romzug in bar an Hg. Ulrich von Württemberg zu überweisen, der dafür Truppen anwerben wird.1 Da sich diese Regelung für die Städte als nachteilig erweisen kann, wurde beschlossen, es beim Konstanzer Reichsabschied zu belassen. Der Kg. wurde schriftlich gebeten, von seinem Wunsch abzustehen und die Bundesstädte bey dem abschid zu Costenz unzertrennet beyainander beleyben zu lassen [Nr. 856]. In gleicher Weise hat man dem Hg. von Württemberg geschrieben und ihn über das Schreiben an den Kg. informiert, damit dieser weiß, daß der Beschluß nicht gegen ihn gerichtet ist, sondern aufgrund von vitalen Interessen der Städte zustandekam.2
Ulm, 30. August 1507 (montag vor St. Gilgen tag).
Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 70–70’ (Kop.).3 Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).
Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 10.