Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Er hat die durch Dr. Matthäus Neithart und andere Gesandte vorgebrachte Erklärung wegen der geforderten Anleihe angehört. Es trifft zu, daß die in ihrer Stadt ansässigen Kaufleute als Einzelpersonen Memminger Bürger sind, ihrer Obrigkeit unterstehen und Steuern und andere Abgaben und Leistungen für die Stadt aufbringen. Die Handelsgesellschaften als solche sind jedoch allein Kg. und Reich zugehörig. Sie zahlen keine Abgaben an die Stadt, erwirtschaften ihre Gewinne hauptsächlich im Reich und schmälern dabei den Gewinn der einfachen Kaufleute. Es ist deshalb billig, daß sie Kg. und Reich in wichtigen Angelegenheiten neben anderen Ständen unterstützen.

[2.] Befiehlt ihnen, die bei ihnen ansässigen Kaufleute auf den von Dr. Neithart anberaumten Tag zu bescheiden. Er wird seinerseits kgl. Räte dorthin entsenden, um die Verhandlungen zu einem Abschluß zu bringen, wie dann solchs durch Kff., Ff. und ander stende des Hl. Reichs auf dem jungstgehalten tag zu Costenz der merglichen notturft nach furgenomen ist. Die Kaufleute sollen dem nachkommen, damit er nicht in anderer Weise gegen sie vorgehen muß.

Angelberg, 15. November 1507.

Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Anmerkungen

1
 Entsprechende Schreiben gingen auch Augsburg [am 16.11.], Nürnberg und Ravensburg zu. Am 19.11. (freitag nach Othmari) übergab der kgl. Bote Niklas von Lützelburg das Schreiben dem Nürnberger Alt-BM Martin Geuder (Kop., Verm.: Auß der canzley zu Nurnberg;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 124’). Am 11.12. informierte Nürnberg seinen Gesandten am kgl. Hof, Erasmus Topler, darüber. Die von Maximilian behauptete umittelbare Unterstellung der Gesellschaften unter Kg. und Reich veranlaßte die Stadt, sich durch Topler um ein Privileg hinsichtlich ihrer Kaufleute zu bemühen. Die Gelegenheit wurde angesichts des dringenden Geldbedarfs am kgl. Hof als günstig erachtet (Kop., samstag nach concepcionis Marie; ebd., fol. 150–152, hier 151’-152). Vgl. Nr. 891, Anm. 2.