Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Der röm. Kg. hat die Handelsgesellschaften in einigen schwäbischen Reichsstädten aufgefordert, die ihm vermeintlich zustehende Anleihe für seinen Romzug zu geben, und die Gesellschaften dabei als unmittelbar Kg. und Reich und nicht ihren Heimatstädten zugehörig qualifiziert. Es handelt sich um eine unerhörte Neuerung gegenüber den Reichsstädten wie auch den Gewerbetreibenden, die für diese höchst nachteilig wäre. Die anwesenden Vertreter der Städte haben über diese Angelegenheit beraten, dabei auch den nach Ausschreibung des Tages gemachten Vermittlungsvorschlag Pauls von Liechtenstein (kgl. Marschall) erwogen und folgenden Beschluß gefaßt: Falls der Kg. von seiner ursprünglichen Forderung zurücktritt und statt dessen den Vorschlag Liechtensteins realisiert, nemlich das die gesellschaften und kaufleute, gegen den das obberurte ansuchen bescheen ist, des iren durch zimliche kaufe und in kaufschlagswyse nach vermogen, gelegenhait und notturft eins yeden versorgt, vergwißt, darzu verschribung und fryhait von kgl. Mt. gegeben, das solhs us keiner schuld noch gerechtigkeit beschehe und hinfuro die kaufleute und geselschaften in stetten des Hl. Reichs solichs und dergleichen ansuchens und fürnemens von irer kgl. Mt. gnediglich erlassen, vertragen und uber werden, das es den geselschaften der kaufleute und den stetten, gegen den das ansuchen beschehen, in solche wyse one nachteil zu tund sy. Falls dieser Vorschlag jedoch nicht umgesetzt wird oder sich in dieser Angelegenheit weitere Beschwerden der Gesellschaften ergeben, sollen sie die ausschreibenden Städte informieren, damit diese tätig werden können.

[2.] Teilnehmer des Städtetags: Straßburg: Gabriel Mördel; Worms: Reinhard Noltz, Ludwig Bohel; Frankfurt: Jakob Heller, Konrad zum Jungen1; Hagenau: Ulrich Jungvogt (mit Vollmacht für die übrigen Städte der Landvogtei im Elsaß); Wetzlar: Philipp von Babenhausen; Mühlhausen: Bechtold Hugold (mit Vollmacht für Goslar und Nordhausen); Schwäbische Bundesstädte: Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann), Ulrich Artzt (Altbürgermeister zu Augsburg), Kaspar Nützel (Bürgermeister zu Nürnberg), Hans Ungelter (Bürgermeister zu Esslingen) und Konrad Erer (Bürgermeister zu Heilbronn); Speyer: Jakob Burckhart (Bürgermeister), Debold Beier (Altbürgermeister) und Jakob Meurer (Altbürgermeister).

Nützel entschuldigte mündlich das Fernbleiben Rothenburgs o.d. Tauber, Schweinfurts und Weißenburgs. Köln, Lübeck, Aachen und Konstanz2 rechtfertigten ihr Fernbleiben schriftlich.

Speyer, 24. Januar 1508 (montag nach St. Sebastians tag).

Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. [4] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez.), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 157 (Fasz. 47), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Speyer, StdA, 1 A, Nr. 250,1, fol. 155–157 (Kop.) = C. Frankfurt, ISG, RTA 24, unfol. (Kop.). Hagenau, AM, AA 241, Stück-Nr. 42 (Kop.). Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). Überlingen, StdA, Abt. LXVI, Nr. 1867, unfol. (Kop.). Ulm, StdA, A 675, Nr. 35, unfol. (Kop.).

Druck: Klüpfel, Urkunden II, S. 16f.; Fels, Zweyter Beytrag, S. 194.

Anmerkungen

1
 Die Frankfurter Gesandten waren gemäß Beschluß des Rates vom 10.1. instruiert, an einer Gesandtschaft zu Kg. Maximilian wegen der Anleihe nicht teilzunehmen und für die Geheimhaltung der diesbezüglichen Verhandlungen der Reichsstädte zu plädieren. Dr. Adam [Schönwetter] sollte ein Gutachten für die Gesandten [Nr. 892] verfassen (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 106’). Der Rat sprach sich am 14.1. allerdings für eine reichsstädtische Gesandtschaft zum Kg. wegen der Verpfändung Goslars, Mühlhausens und Nordhausens und wegen der überhöhten Veranschlagung der Reichsstädte für den Romzug aus. Alternativ sollten diese beiden Punkte auf dem nächsten RT beraten werden. Ebenso sollte der röm. Kg. unterrichtet werden, wie die stet uf den Richs tagen von der versamelung in ratschlagen ußgeschoben werden. Item indechtig zu sin, ob von den geselschaften, so die wahre mit der menge ufkeufen und gemeyn schatzung im Rich machen, zu reden were. Item zu gedenken des gelts, so den steten zum camergericht ufgelegt ist, zu geben und sie nyemant am camergericht haben (ebd., fol. 107).
2
 Konstanz hatte Speyer mit Schreiben vom 14.1. informiert, daß ihnen der Städtetag zu Beratungen über die Zwangsanleihe durch Augsburg angekündigt worden sei. Es sei ihnen jedoch wegen der vielen Anforderungen an sie im Zusammenhang mit den noch in der Stadt weilenden Fremden nicht möglich, eine Gesandtschaft dorthin abzuordnen. Konstanz bat, dies den übrigen Städtegesandten mitzuteilen und dem Boten eine Abschrift des Städteabschieds mitzugeben (Konz., fritags nach Hilari; StdA Konstanz, B II, Nr. 28, fol. 72’-73).