Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Sie sind als Vertreter der acht Orte Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Unterwalden (Obwalden und Nidwalden), Basel und Solothurn sowie des Abts von St. Gallen, der Stadt St. Gallen und des Landes Appenzell am vergangenen Sonntagabend [24.10.] in Konstanz eingetroffen. Am gleichen Abend wurden sie von den kgl. Hofkammerräten empfangen, die ihnen ein Schreiben übergaben, worin der röm. Kg. sie aufforderte, seinen Räten ihren Auftrag zu eröffnen.2 Sie haben erwidert, daß sie Befehl hätten, sich nur gegenüber dem Kg. selbst zu äußern; sie erwarteten, daß er sich zu diesem Zweck hierher oder an einen in der Nähe gelegenen Ort begeben werde. Am Montagmorgen [25.10.] wiederholte sich dieser Vorgang in Gegenwart Mgf. Kasimirs von Brandenburg. Anschließend informierten die Räte den Kg. durch ein Schreiben.3  

Die kgl. Antwort traf gestern [29.10.] ein und wurde ihnen in Gegenwart des alten Mgf. [Friedrich] von Brandenburg und anderer kgl. Räte eröffnet: Der Kg. sei aus Innsbruck abgereist, um sie anzuhören, und wolle sie in Kempten treffen. Obwohl sie wegen der vielen Truppen in der Umgebung Bedenken hatten, dorthin zu reisen, haben sie im Interesse von Frieden und Ruhe eingewilligt und werden morgen mit bewaffneter Begleitung aufbrechen. Sie hoffen, den Kg. dort anzutreffen und ihm nicht weiter nachreisen zu müssen, da sie dafür nicht ausgestattet sind. Dies haben sie gegenüber den kgl. Räten auch klargestellt.

[2.] Währenddessen gibt es in der Eidgenossenschaft rege Aktivitäten in Hinblick auf auswärtige Dienste der Kriegsknechte. Fordern sie nachträglich auf, dies zu unterbinden. Dadurch wird sonst ihre Mission gefährdet. Und sorgen uns lib und lebens und des unsern, und wird also nit allein unser, sonder frids notdurft erhöischen, darin allen fliß und ernst furzekeren.

[3.] Auch die Agitation im Zusammenhang mit dem eroberten Schloß [Joux] des Mgf. [von Rötteln, Ludwig von Orléans] – mit nit kleinem erbieten golds und gelts – mißfällt ihnen sehr. Sie teilen diese Haltung mit den Orten, die sie vertreten und auf deren Befehl sie dies schreiben. Diese Angelegenheit könnte zu einem Krieg führen. Fordern sie deshalb auf, die Teilnehmer an der zum 7. November (sontag nach allerheilgen tag) ausgeschriebenen Versammlung, Bern, Luzern, Fribourg und Solothurn4, aufzufordern, einen Krieg wegen dieser Angelegenheit unbedingt zu vermeiden. Die Verpflichtung der vier Städte zur Verhinderung dieses Übels wiegt schwerer als die Beistandspflicht für den Mgf., nicht zuletzt auch wegen der Konsequenzen für das Verhältnis unter den Eidgenossen. Da sie dies Kürze der Zeit wegen nicht an ihre Magistrate zu Hause schreiben können, bitten sie, dies für sie zu übernehmen und darüber hinaus nach ihrem Gutdünken auch Dritte zu informieren.5  

Konstanz, 30. Oktober 1507 (sambstags vor allerheiligen tag am abent). 

Solothurn, StA , Denkwürdige Sachen, Bd. 22, pag. 93–94 (Kop.) = Textvorlage A. Schaffhausen, StA, Missiven 1507, unfol. (Kop.) = B

Anmerkungen

1
 Unterzeichner des Schreibens waren die Gesandten aus Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Basel und Solothurn sowie des Abts von St. Gallen, der Stadt St. Gallen und Appenzells. – Die Beschlüsse des in Konstanz abgehaltenen eidgenössischen Gesandtentages vom 24.10. enthalten nichts zur Frage des Romzuges, sieht man davon ab, daß Prälaten, Adlige und andere Hintersassen im Thurgau unter Hinweis auf die Konsequenzen des Krieges von 1499 für sie dringend darum baten, es nicht wieder zu einem bewaffneten Konflikt kommen zu lassen, und daß der Landvogt im Thurgau [Melchior zur Gilgen] die Verhaftung von Söldnern meldete, die nach Mailand ziehen wollten (Kop., sonntag vor Symonis et Jude angevangen; StA Zürich, B VIII 84, fol. 215–215’; StA Bern, A IV 10, pag. 260–261; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 181; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 171’-172; StA Schaffhausen, Tagsatzung 1507, unfol. Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 291, S. 404f.).
2
 Kg. Maximilian bestätigte in seinem Antwortschreiben an die in Zürich versammelten eidgenössischen Gesandten den Empfang ihrer Ankündigung, ihm persönlich spätestens bis zum 24.10. (sonntag vor St. Simon und Judas) in Konstanz die Entscheidung der Eidgenossen bezüglich ihrer Mitwirkung am Romzug mitteilen zu wollen. Er begrüße die Gesandtschaft, könne jedoch, obwohl er bereits im Aufbruch aus Innsbruck begriffen sei, wegen wichtiger Angelegenheiten von Kg. und Reich so bald nicht in Konstanz sein. Er bitte sie deshalb, ihre Erklärung dort gegenüber seinen bevollmächtigten Hofräten abzugeben. Diese würde ihm dann Bericht erstatten (Or. Innsbruck, 21.10.1507; Verm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Zürich, A 176.1, Stück-Nr. 42. Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, S. 404 Anm. zu b. Entsprechende Weisung Kg. Maximilians an seine Hofkammerräte in Konstanz, Kop. Innsbruck, 22.10.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 99–99’).
3
 Der Heilbronner Hauptmann Balthasar Berlin berichtete am 27.10. aus Konstanz: Die Schwyzer sein der sache wol halber oneinß mit andern, haben ein tage gehalten yzund. Und ist die sage, daß die VI orte wellen ziehen mit unßer H. Kg. gen Rom, aber wieder Frankreich nit zu tun auf dem zuge yzund. Auch laß ich euch wyssen, daß die Schwyzer sein innegereitten gen Kostenz mit XXV pferden kostliche und wellend unßer[em] H., dem Kg., selbß muntliche antwort geben. Und sagen auch, besorgen seych die Forlender [= Ostschweizer] sere vor unß allen miteinander; sye forchten, eß gan uber inen nauß (B. Berlin an Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn, eh. Or. m. S., Konstanz, aubent Simon und Jude; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 157, unfol.; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2098c, S. 174f.).
4
 Gemäß Abschied der vier Städte vom 8.10.1507 (Kop.; StA Bern, A IV 10, pag. 222–224. Lat. Kop.; ebd., A III 175, fol. 1’-2’. Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 286, S. 394f.; irrtümliche Datierung auf den 19.9.). Vgl. zu dem Vorgang Reutter, Rôle, S. 90–97, 412ff.; Bischoff, Osterische, S. 181f.
5
 Zürich ersuchte Luzern aufgrund des Gesandtenberichts aus Konstanz mit Schreiben vom 2.11., auf dem bevorstehenden Tag in Bern bezüglich des Streits um Joux, darus uch, uns und gmeyner unser Eydgnoschaft merklich und treffenlich widerwertigkeit, ufrur und krieg under uns und auch gegen andern erwachsen möcht, die Interessen der Eidgenossenschaft als vorrangig zu betrachten (Or., allerseelentag; StA Luzern, TG 115, unfol.). Schaffhausen bat die in Bern versammelten Vertreter Berns, Luzerns, Fribourgs und Solothurns unter Hinweis auf die Beratungen der letzten Tagsatzung über die Erhaltung von Frieden und Ruhe in der Eidgenossenschaft, es wegen des Streits um Joux zu keinem Krieg kommen zu lassen (Konz., fritag nach allerselen tag [5.11.]1507; StA Schaffhausen, Missiven 1507, unfol.). Das ebenfalls durch Zürich unterrichtete Basel forderte seinerseits am 6.11. den Berner Magistrat sowie die dort anwesenden Gesandten auf, im Streit um Joux nichts zu unternehmen, was den Frieden der Eidgenossen mit den Nachbarn gefährden und die Beziehungen zu Kg. Maximilian verschlechtern könnte (Konz., sampstag vor Martini; StA Basel, Missiven A 23, pag. 342–343). Die Versammlung in Bern versicherte, alles für die Erhaltung von Frieden, Ruhe und guter Nachbarschaft Notwendige zu tun, und verwies auf den zu diesem Zweck angesetzten Waffenstillstand und die eingeleiteten Schritte zu einem rechtlichen Verfahren zwischen den Parteien (Kop. Bern, Martini [11.11.]1507; StA Bern, A III 14, fol. 332. Abschied vom 8.11.1507; Kop., mentag vor Martini; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 183–185; StA Bern, A IV 10, pag. 252–255; StA Luzern, TA 4, fol. 302–303’. Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 293, S. 406f.).