Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Anmerkungen
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Lutz(Peutinger, S. 79f.) und Böhm(Reichsstadt, S. 55 Anm. 189) datieren das Schreiben auf den 25.11. und gehen dabei wohl von der Überlegung aus, dass die von Rehlinger mitgeteilte Frist, der 10.12.1508, laut seinem Schreiben noch vierzehn Tage in der Zukunft liegt. Falls bei obigem Schreiben tatsächlich ein Datierungsfehler vorliegen sollte, erscheint gleichwohl der 2.12. (also: samstag [vor!] concepcionis Marie)naheliegender. In Anbetracht der Brisanz der drohenden Reichsacht gegen Venedig für die Augsburger Kaufleute scheint es auch kaum plausibel, dass die Stadt mit ihrer Reaktion bis zum 27.12. [Nr. 66, Anm. 2] gewartet hat. Auch Nürnberg, in dessen Sold Rehlinger ebenfalls stand, wurde von ihm erst am 6.12. informiert [Nr. 66, Anm. 1].
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Im Gerichtsprotokoll heißt es unter dem 18.4.1509: Anwesend: Kammerrichter Bf. [Wiguläus] von Passau, Gf. [Adam] von Beichlingen, [Johann] Fürderer, [Arnold] Rymerstock, [Sebastian von] Rotenhan, [Jakob von] Landsberg, [Georg] Besserer, [Anton von] Emershofen, [Simon von] Reischach, [Augustin] Lösch und [Valentin von] Sunthausen. Iudex dixit, das der kayser ime geschriben, allen gerichtspersonen zu verkunden, das zu Wormbs das camergericht gehalten soll werden. Das er also verkundt, yederman prima Maii zu Wormbs zu erschinen; da werd das gericht angeen (spätere Kop.; RA Brüssel, Secrétairerie d’État allemande 758, hier fol. 20). Der Protonotar Ambrosius Dietrich wurde mit den Vorbereitungen in Worms beauftragt [Nrr. 439, Pkt. 3; 442, Pkt. 2]. Laut Reinhard Noltz trafen die Angehörigen des RKG am 7.5. dort ein [Nr. 473, Pkt. 6]. Vgl. Smend, Reichskammergericht, S. 102; Hausmann, Residenzen, S. 153; Prange, Reichskammergericht, S. 17.