Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 360 Ks. Maximilian an Kf. Joachim I. von Brandenburg

Augsburg, 10. Mai 1510

Berlin, GStAPrK, I. HA, Repos. 1 Nr. 5, fol. 2, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: N. Ziegler).

Kf. Joachim ist bekannt, daß etliche Kss. und Kgg. die Speyerer Domkirche gestiftet haben und dort auch begraben sind. Er (der Ks.) als Stiftungsnachfolger hat nunmehr solch loblich stiftung und das ein zeit her derselb stift in abnemen kumen ist, betrachtet und aus derselben und andern merklichen ursachen, der wir dein lieb zu seiner zeit berichten wellen, solchen stift mit einem zoll von den weinen, die durch desselben flecken und gebiet auf dem land gefuert werden, in ewig zeit gnediglich fursehen. Die Kff. von Köln und Sachsen haben hierzu bereits ihre Zustimmung gegeben, mit den übrigen Kff. steht er deswegen in aussichtsreichem Kontakt. Ersucht deshalb Kf. Joachim, ebenfalls seine Einwilligung zu geben, und zwar durch Ausfertigung einer gesiegelten Urkunde, deren Wortlaut diesem Schreiben beiliegt (liegt nicht vor). Soll das Gesuch nicht abschlagen.

Nr. 361 Ksl. Bestätigung von Lehen des Klosters Frauenchiemsee

Augsburg, 12. April 1510

München, HStA, Frauenchiemsee Urkunden 992, Orig. Perg. m. S. ( a.m.d.i.p.).

Ks. Maximilian bekundet, Äbtissin und Konvent des Klosters Frauenchiemsee hätten geklagt, etliche Adelige weigerten sich, ftl. und Ritterlehen von ihnen zu empfangen. Bestätigt deshalb dem Kloster den Besitz dieser Lehen und befiehlt allen bisherigen Inhabern von Lehen, diese weiterhin gemäß Lehenrecht und Gewohnheit zu empfangen.

Nr. 362 Ksl. Schirmbrief für das Kloster St. Katharina in Augsburg

Augsburg, 19. April 1510

Augsburg, StadtA, Literalien Personenselekt Ks. Maximilian I. Fasz. I, o. Fol., Kop. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Ks. Maximilian bekundet, er habe erfahren, daß die Priorin Veronika Welser und der Konvent des Dominikanerinnenklosters St. Katharina in Augsburg, das der Verwaltung und Pflege durch Bm. und Rat von Augsburg untersteht, ein ehrbares geistliches Leben führten. Damit sie dies auch weiterhin unbehelligt tun und Gott dienen können, nimmt er sie in seinen und des Reiches besonderen Schutz und Schirm und gewährt ihnen alle Ehren, Gnaden, Vorteile, Rechte und Gerechtigkeiten, die andere, die unter ksl. und des Reiches Schutz stehen, genießen. Gebietet allen Reichsuntertanen und insbesondere Bm. und Rat von Augsburg, die Priorin und den Konvent nicht im Gebrauch dieses Schirmbriefs und ihrer Rechte zu beeinträchtigen.

Nr. 363 Ksl. Bestätigung der Handelsniederlagen von Breslau und Frankfurt an der Oder

Augsburg, 23. April 1510

Druck: Lünig, Reichs-Archiv 14, S. 321f.; Riedel, Codex, Nr. 400.

Kurzregest: Gönnenwein, Stapel- und Niederlagsrecht, Anhang Nr. 153.

Ks. Maximilian bekundet, er habe erfahren, daß die Städte Breslau und Frankfurt an der Oder durch frühere röm. Kss., Kgg. von Ungarn und Böhmen sowie die Mgff. von Brandenburg mit Niederlagen begnadet worden seien und diese lange in Gebrauch gehabt hätten, nunmehr aber durch Kriegsläufe und Unfrieden im Land darin beeinträchtigt würden. Sie hätten deshalb mit Kg. Wladislaw von Ungarn und Böhmen vereinbart, beide Niederlagen wieder aufzurichten und zu erneuern, da eine ohne die andere nicht Bestand haben könne. Ihn (den Ks.) haben sie um eine Bestätigung dieser Erneuerung gebeten. Gewährt diese, betont jedoch, daß sie Ks. und Reich an ihren Obrigkeiten und allen anderen Städten und Landen an ihren Niederlagen, Freiheiten und Gnaden unschädlich sein soll. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung seiner schweren Ungnade und einer je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an Breslau und Frankfurt an der Oder zu zahlenden Strafe von 40 Goldmark, beide Städte im Gebrauch dieser Begnadung nicht zu beeinträchtigen.1

Nr. 364 Ksl. Blutbannverleihung für die Gemeinen drei Bünde

Augsburg, 25. April 1510

Regest: Jenny/Meyer-Marthaler, Urkunden-Sammlungen, Nr. 392; Jecklin, Materialien, Nr. 343.

Ks. Maximilian verleiht auf Bitten des bevollmächtigten Konradin von Marmels den Gemeinen drei Bünden1 den Blutbann für die Hft. Maienfeld als Nachfolger Gf. Rudolfs von Sulz.

Nr. 365 Ksl. Verschreibung für Ulrich von Habsberg

Augsburg, 17. März 1510

Karlsruhe, GLA, Abt. D Nr. 1124, Orig. Perg. m. S. (p.r.p.s.; Gegenzeichnungen: Sterl, Ruysl).

Ks. Maximilian bekundet, sein Rat Ulrich von Habsberg, Hauptmann der vier Waldstädte, habe gemäß ksl. Verschreibung Hft. und Schloß Rheinfelden pfandweise inne. Vor kurzem habe er in den irrungen, darinnen er von unser oberkait und gerechtigkait wegen, zu bemelter unser Hft. Reinfelden gehörend, mit der stat Basel gestanden ist und sonderlichen zu etlichen tagen, so von ime und der Aydgenosschaft, die sich dann der stat Basel angenomen haben, solher irrung halben gehalten worden sein, etliche Unkosten und Ausgaben gehabt. Gewährt Ulrich von Habsberg zum Ausgleich dafür und für seine vielfachen treuen Dienste zusätzlich zu dem ihm bereits verschriebenen Pfandschilling weitere 500 rh. fl. auf die Hft. Rheinfelden. Sollten er (der Ks.) oder seine Erben die Hft. Rheinfelden von Ulrich von Habsberg oder dessen Erben ablösen wollen, so sind diese dazu nicht verpflichtet, solange sie besagte 500 rh. fl. und den ihnen verschriebenen Pfandschilling nicht vollständig ausbezahlt bekommen haben.

Nr. 366 Ksl. Privileg für Eitel Besserer in Ulm

Augsburg, 27. März 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 21a (alt 15a) 1510 Jan.-März, fol. 130a-131a, Kop. (Gegenzeichnung: Serntein).

Ks. Maximilian bekundet, der Ulmer Bürger Eitel Besserer habe um Hilfe gebeten, da das ihm mit Gerichtszwang, Ge- und Verboten zugehörige Dorf Schnürpflingen eine Badestube für Alte, Kranke, Schwangere und Kinder benötige. Gestattet Besserer aufgrund seiner demütigen Bitte und seiner bisherigen treuen Dienste die Errichtung und den Betrieb besagter Badestube und erlaubt ihm den Gebrauch sämtlicher Freiheiten und Rechte, die andere Badestubenbesitzer haben, doch deren Rechten unschädlich. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, Besserer im Gebrauch der Badestube und der zugehörigen Rechte nicht zu beeinträchtigen.

Nr. 367 Ksl. Schutzbrief für Johann Merk, Mitverweser des Reichsstifts Petershausen

Augsburg, 1. Juni 1510

Karlsruhe, GLA, Abt. D Nr. 1131, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Ks. Maximilian bekundet, das Kloster Petershausen in Konstanz sei in der Vergangenheit durch unordenliche regierung und verwaltung, auch ander ingefell in solich abnemen und verderben komen, daß die dortigen Konventbrüder ir leibsnarung nit gehaben, sonder sich in ander kloster irs ordens [sc. der Benediktiner] tun müssen. Dies habe auch Johann Merk eine Zeitlang getan, sei dann jedoch mit Zustimmung der Mehrheit der zum Wohl des Klosters bestellten Regenten wieder aufgenommen worden, um mitzuhelfen, das Kloster zu verwalten. Da er dies bislang treu getan hat, nimmt er (der Ks.) ihn für die Zeit seiner Beteiligung an der Verwesung des Klosters in seinen und des Reichs Verspruch, Schutz und Schirm. Ohne Zustimmung des gegenwärtigen oder künftigen Landvogts der Landvogtei Ober- und Niederschwaben darf Merk die Verweserschaft nicht entzogen und er nicht aus dem Kloster entfernt werden. Gebietet allen Reichsuntertanen, ihn bei diesem Schutz und Schirm zu handhaben und ihm gegebenenfalls Hilfe zu gewähren.

Nr. 368 Ks. Maximilian an Augsburg

Augsburg, 20. Juni 1510

Augsburg, StadtA, Literalien Personenselekt Ks. Maximilian I. Fasz. I, o. Fol., Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Vogt).

Hat erfahren, daß der Augsburger Bürger und Zaummacher Michel Gemelich das städtische Statut übertreten hat, allerdings nicht in der bewußten Absicht, sich darüber hinwegzusetzen. Dennoch wurde er vom Rat in Gefängnis geworfen. Damit er wieder seiner Arbeit nachgehen und seine Kinder ernähren kann, möge Augsburg ihm sein Vergehen verzeihen und ihn aus dem Gefängnis entlassen.

Nr. 369 Ks. Maximilian an Augsburg

Augsburg, 23. Juni 1510

Augsburg, StadtA, Literalien Personenselekt Ks. Maximilian I. Fasz. I, o. Fol., Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Renner).

Ersucht darum, Caspar Vetter, dem er umb seiner schicklicheit willen besonders gewogen ist, als Söldner aufzunehmen.

Anmerkungen

1
 Zu den wirtschaftspolitischen Hintergründen dieser Konfirmation ihres Stapelrechts, mit der sich Breslau und Frankfurt an der Oder gegen die anhaltenden Beschränkungen ihrer Handelsaktivitäten durch Polen zur Wehr zu setzen versuchten, vgl. Gönnenwein, Stapel- und Niederlagsrecht, S. 89-91.
1
 Das der Eidgenossenschaft verbundene Staatswesen der Drei Bünde (auf dem Gebiet des heutigen Kantons Graubünden) bestand aus dem Gotteshausbund, dem Oberen oder Grauen Bund und dem Zehngerichtebund.