Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 1380 Ksl. Entscheidung im Konflikt zwischen Wilhelm d. Ä. und Georg Truchseß von Waldburg und Gf. Felix von Werdenberg-Heiligenberg
Köln, 1. Oktober 1512
Zürich, StA, B VIII 273, Nr. 21, Kop. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
Ks. Maximilian bekundet, er habe Gf. Felix von Werdenberg-Heiligenberg1 sowie Wilhelm und Georg Truchseß von Waldburg von wegen der handlung, an wylend Gf. Endrissen von Sonnenberg begangen,2 an seinen ksl. Hof geladen, sie mitsampt Kff., Ff. und andern stenden des Reychs, so dazumal in treffenlich anzal personlich und durch ir potschaften by uns gewesen sind, notturftiglich verhört3 und schließlich als röm. Ks. und aus der oberkait mit raut der gemelten Kff., Ff. und andere stende und unser raute entschieden, daß Gf. Felix und seine damaligen Begleiter an Gf. Andreas von Sonnenberg keinen Mord begangen hätten, es sich vielmehr um einen Totschlag handle. Diesen solle Gf. Felix büßen, wie sich das gepurt und wir uf unsern nachstkunftigen angesetzten reychstag zu Wormbs wyter erkennen und erclärn werden. Mit dieser Entscheidung solle alle Mißhelligkeit zwischen den beiden Konfliktparteien abgestellt sein.
Nr. 1381 Ks. Maximilian an Wilhelm d. Ä. und Georg Truchseß von Waldburg
Köln, 1. Oktober 1512
Zürich, StA, B VIII 273, Nr. 21, Kop. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
Hat im Konflikt zwischen ihnen und Gf. Felix von Werdenberg-Heiligenberg wegen der an Gf. Andreas von Sonnenberg verübten Tat uf die verhör, so wir zu Trier gehapt, mit rat unser und des Reichs Kff., Ff. und stende die beiliegende Entscheidung gefällt (Nr. 1380). Befiehlt ihnen, diese und das zugehörige Ladungsmandat (Nr. 1382) zu befolgen, außerdem durch den Boten Antwort zu geben, ob sie bereit sind, den Spruch zu akzeptieren oder in ein Rechtsverfahren wegen angeblichen Mordes eintreten wollen. Rät ihnen allerdings von letzterem dringend ab.
Nr. 1382 Mandat Ks. Maximilians an Wilhelm d. Ä. und Georg Truchseß von Waldburg
Köln, 1. Oktober 1512
Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 21b) 1512 Okt., fol. 9a-10a, Kop. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
Hat im Konflikt zwischen ihnen und dem ksl. Rat und Fürschneider Gf. Felix von Werdenberg-Heiligenberg einen Spruch gefällt (Nr. 1380) und dabei entschieden, daß der Gf. die an Gf. Andreas von Sonnenberg begangene Tat als Totschlag büßen soll. Sollten Wilhelm und Georg Truchseß von Waldburg damit nicht einverstanden sein und auf Mord plädieren wollen, lädt er sie zum 22. Januar 1513 auf den nach Worms ausgeschriebenen Reichstag, wo sie ihre Gründe vorbringen sollen. Wird dann gemäß dem Recht entscheiden. Hat dies auch Gf. Felix und allen, die in dieser Angelegenheit bei ihm gewesen sind, mitgeteilt und ihnen freies Geleit nach Worms erteilt. Befiehlt unter Androhung schwerer Strafe und Ungnade sowie der Acht und Aberacht, bis dahin keinesfalls tätlich gegen Gf. Felix vorzugehen.