Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Köln, 4. Oktober 1512
Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein): Frankfurt, IfStG, Kaiserschreiben Nr. 1394 (Präs.vermerk: Praesentatum quarta post Dionisii, qui fuit 13. mensis Octobris Ao. 1512, per Bernhart Streichler von Horb, ksl. hofbot, an rat).
Kop.: Dresden, HStA, GR, Loc. 8676/6, fol. 100a-101a.
Regest: Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1103.
Ks. Maximilian bekundet, er habe dem Deutschmeister Johann Adelmann von Adelmannsfelden, den verordneten Räten Hg. Ulrichs von Württemberg und Mgf. Christophs von Baden sowie dem ksl. Rat Rudolf von Blumenegg befohlen, gemäß ksl. Kommission im Konflikt zwischen EB Uriel von Mainz, EB Richard von Trier1, Kf. Ludwig von der Pfalz und etlichen am Rhein und in der Wetterau ansässigen Gff. einerseits sowie dem hessischen Regiment andererseits antreffend den zoll, so wir weilent Landgf. Wilhalmen [d. M.] gegeben, auch die declaracion, so wir nachmals darumbn ausgeen haben lassen [Nr. 259], tätig zu werden und zwischenzeitlich den Zoll an den strittigen Zollstätten zu sequestrieren und zu seinen Händen einzunehmen, damit sich keine Partei über eine unbillige Beschwerung beklagen kann. Befiehlt unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, an den von den Kff. und Gff. benannten umstrittenen Zollstätten geeignete Zöllner und Zollschreiber einzusetzen, durch sie den Zoll im ksl. Namen erheben und aufschreiben zu lassen, die der Verwahrung des Geldes dienenden Schlüssel an sich zu nehmen, die Zolleinnehmer zu vereidigen, an jedem Quatember das eingenommene Geld zu empfangen und zu verwahren, all dies ohne seine Zustimmung keinem anderen zu überlassen und im übrigen alles zu tun, damit die strittigen Zollstätten wohlverwahrt werden.2