Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 24. Januar 1510 (donnerstag nach Vincentii)

Kop.: Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 118 Nr. 6 1. Mappe, fol. 6a-7a; München, HStA, KÄA 2018, fol. 94a-95a.

Im vergangenen Sommer ist zu ihm als rechtem Herrn der Stadt Erfurt eine aus zwei Vertretern des Rates und vier Vertretern der Gemeinde bestehende Delegation aus Erfurt gekommen, hat ihm geklagt, in welch großen Schulden und Beschwerden sie sich befinden, und ihn um Hilfe gebeten. Auf dem Rückweg nach Erfurt wurden die Abgesandten zusammen mit einigen seiner Räte, die er ihnen beigegeben hatte, von Friedrich von Thun, Hauptmann zu Weimar, angehalten. Dieser forderte die Kurmainzer Räte auf, nach Hause zu reiten und in besagter Angelegenheit ohne Zustimmung seiner Herren, Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen, nicht nach Erfurt zu kommen. Die Vertreter Erfurts wurden von Thun nach Weimar ins Gefängnis geführt, auch andere Erfurter Bürger werden nach wie vor gefangengehalten.1 Auf seine Anfrage hin erklärten die beiden sächsischen Hgg., Thun habe gemäß ihrer Anweisung gehandelt. Schiedstage, die in besagter Angelegenheit in Schmalkalden und Mühlhausen abgehalten wurden, verliefen ergebnislos. Darüber hinaus ließen die Hgg. von Sachsen diverse Drohschriften ausgehen, offenkundig mit dem Ziel, die Bürger von Erfurt zu spalten und sie zum Abfall vom Erzstift Mainz zu veranlassen. Da die Handlungsweise der Hgg. gegen den ksl. Landfrieden, die Reichsordnung und die Einung des Schwäbischen Bundes verstößt, ersucht er (EB Uriel) Wilhelm Guß als Bundeshauptmann, die Sache auf der für den 4. Februar nach Ulm anberaumten Versammlung vorzutragen, damit dort die ihm als Bundesmitglied zustehende Hilfe beschlossen und festgelegt werden kann.2

Anmerkungen

1
 Zur Attacke auf die Kurmainzer Gesandten vgl. deren Bericht an EB Uriel vom 16. Juli 1509, gedruckt bei Thüna, Friedrich von Thun, S. 328-334. Zu den Hintergründen der internen Konflikte in Erfurt 1510 sowie zur Auseinandersetzung zwischen EB Uriel von Mainz und den Hgg. von Sachsen um die Stadt in den Jahren 1509-1512 vgl. Burkhardt, Das tolle Jahr, S. 349-373; Mehl, Mainzer Erzbischofswahl, S. 32-53; Ludolphy, Friedrich der Weise, S. 252-255; Klein, Politik und Verfassung, S. 282-286. Zu Friedrich von Thun vgl. das Biogramm bei Schirmer, Untersuchungen, S. 376f.
2
 Im Abschied der Versammlung des Schwäbischen Bundes vom 4. Februar 1510 heißt es, über die Beschwerde des EB von Mainz gegen die Hgg. von Sachsen wegen Erfurt werde auf der nächsten Zusammenkunft beraten, da diesmal hierzu wegen der Kürze der Zeit keine Verhandlungsvollmachten vorgelegen hätten. Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126 Nr. 2, fol. 40b-41a, Kop.