Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Augsburg, 11. Oktober 1512 (montag nach St. Dionisiustag)
Druck: Datt, Volumen Rerum Germanicarum, S. 382-400; DuMont, Corps universel diplomatique, S. 152-167.
Teildruck: Burgermeister, Codex diplomaticus 1, S. 134-139.
Ks. Maximilian, EB Uriel von Mainz, die Bff. Gabriel von Eichstätt, Hugo von Konstanz und Heinrich von Augsburg, Hg. Wilhelm von Bayern, Mgf. Friedrich von Ansbach-Kulmbach, die Domkapitel von Mainz, Eichstätt und Augsburg, zahlreiche (namentlich aufgeführte) Äbte, Äbtissinnen und Adelige sowie die Rstt. Augsburg, Nürnberg, Ulm, Esslingen, Reutlingen, Nördlingen, Schwäbisch Hall, Überlingen, Schwäbisch Gmünd, Memmingen, Biberach, Ravensburg, Heilbronn, Kaufbeuren, Dinkelsbühl, Wimpfen, Windsheim, Kempten, Donauwörth, Isny, Pfullendorf, Weil der Stadt, Wangen, Leutkirch, Aalen, Bopfingen und Buchhorn bekunden, daß sie den dereinst zur Wahrung des Landfriedens gegründeten, zunächst um acht Jahre und dann um weitere zwölf Jahre verlängerten Schwäbischen Bund erneut um zehn Jahre erstrecken, damit der Landfriede weiter gehandhabt wird, der Ks. bei den übrigen Bundesmitgliedern und diese bei ihm und dem Reich und sie alle ungestört im Besitz ihrer Herrschaften und zugehörigen Rechte bleiben, zudem denen, die sie wider den Landfrieden zu beschweren versuchen, besseren Widerstand leisten können.
(Es folgen die einzelnen Bundesartikel, darunter als letzter:) Mgf. Friedrich von Ansbach-Kulmbach und die Rst. Nürnberg vereinbaren, daß sie durch diese Bundeserneuerung nicht verpflichtet sind, einander Hilfe zu leisten. Falls jedoch einer von ihnen dem anderen widerrechtlich Gewalt antut, so soll der Schwäbische Bund dem Geschädigten beistehen, auch denjenigen, der etwas auf dem Rechtsweg gegen den anderen erlangt hat, dabei handhaben.