Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Stuttgart, 28. Oktober 1512 (Symonis et Jude)

Stuttgart, HStA, Hausarchiv, G 41 Bü. 1, fol. 31a-35b, Konz.

Ist bei den Verhandlungen mit den ksl. Gesandten Gf. Franz Wolfgang von Zollern und Jakob Villinger über seine vom Ks. gewünschte Bestallung zu folgendem Ergebnis gekommen:

Ist gerne bereit, dem Ks. mit 200 Pferden so lange zu dienen, wie dieser will, möchte dafür nicht mehr bekommen als der schon in ksl. Diensten stehende Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel, nämlich, wie man hört, monatlich 500 fl. für die ftl. Tafel und 8 fl. für ein gerüstetes Pferd. Ferner soll der Ks. für alle Pferdeschäden sowie für eine eventuelle Gefangenschaft Hg. Ulrichs und dreier weiterer Personen aufkommen. Was er und seine Reisigen erbeuten, soll ihnen gehören mit Ausnahme der Schlösser, Städte und Geschütze.

Nachdem die Laufzeit des vom Ks. verliehenen erhöhten Weinzolls (Nr. 1508), an dem ihm viel liegt, am 11. November 1512 (Martini) beginnt, möge der Ks. ihm für den Fall, daß er in ksl. Diensten außer Landes ist und währenddessen irgendjemand versucht, seinen Zoll zu beeinträchtigen, beistehen.

Und nachdem die pundischen uf die artikel vil beschwerlicher, dan von ksl. Mt. wir zu Trier abgeschiden sint, uns im pund daruf nit haben wollen, bsonder des bybriefs [Nr. 1465] halb, und, als uns anlangt, etlich villicht den zoll, der sy doch wenig bschwerdt, möchten bedenken, so dan in unserm vermögen, wie ksl. Mt. wissen tregt, nit ist, one sonder gnad ier[er] Mt. vil hilfe andern uf unser selbs costen und schaden mitzutailen, wollen ier Mt. wir uns haben und halten, der erbainung mit dem hus Österrich [Nr. 387] gebruchen, darzu anderer unser Hh. und frunde hilf getrösten.

Falls Mitglieder des Schwäbischen Bundes versuchen, im Zusammenhang mit dem Zoll etwas Beschwerliches gegen ihn zu erlangen, soll der Ks. nichts gegen ihn ausgehen lassen, sondern ihn im Gebrauch des Zolls schützen und schirmen, eingedenk seiner bisherigen und künftigen treuen Dienste für den Ks. und der Tatsache, daß er mit vielen Belastungen und Ausgaben behaftet ist. Ist im Gegenzug bereit, sich selbst und sein Land für den Ks. und dessen Erblande in die Waagschale zu werfen.

Wenn die ksl. Unterstützung in Sachen Zoll gesichert ist, soll Gf. Ludwig sich einen Bestallungsbrief geben lassen, daß Hg. Ulrich mit 200 Pferden in die Dienste des Ks. tritt, solange es diesem gefällt.

Falls mit Gf. Ludwig über die Niedere Vereinigung gesprochen wird, soll er dies heimbringen, dann was ksl. Mt. darin zu willen und uns mit andern tregenlich, wolten wir unsers vermögens helfen betrachten.

In Trier wurde eine Verschreibung Ehg. Karls und Hg. Ulrichs über gegenseitige Hilfeleistung in bezug auf den Zoll vereinbart. Es wäre gut, wenn diese Verschreibung nunmehr erstellt würde.

Gf. Ludwig soll ein an den Schwäbischen Bund und seine sämtlichen Mitglieder gerichtetes Mandat erlangen, das im Bedarfsfall gegen Beeinträchtiger des hgl. Zolls eingesetzt werden kann und ihnen den Verlust ihres eigenen Zolls androht.

Der Beginn des Dienstes für den Ks. soll in Erfahrung gebracht werden, wobei auch Hg. Ulrichs Belange zu berücksichtigen sind.

Es sollen ksl. Mandate an das Innsbrucker Regiment sowie die Landvögte zu Hagenau und in Schwaben erlangt werden mit dem Befehl, Hg. Ulrich im Fall einer Beeinträchtigung seines Weinzolls mit der in der österreichisch-württembergischen Erbeinung vorgesehenen Truppenanzahl beizustehen. 1

Anmerkungen

1
 Zu dieser Instruktion vgl. Heyd, Ulrich, S. 171.