Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Speyer, 5. April – 19. Juni 1510
Regest: Krebs, Protokolle des Speyerer Domkapitels, S. 287f., 290, 295, 301f.
(Nr. 3033) 5. April 1510: Der Dechant (Heinrich von Helmstatt) berichtet im Auftrag des Bf. (Philipp), daß die Landauer auf dem Reichstag zu Augsburg gegen den Bf. gehandelt haben und vermein, ein stant, auch ein eygen anschlag zuerlangen. Der Syndikus (Hieronymus Friesbach) erhält daraufhin den Auftrag, dem bfl. Hofmeister (Hartmann Fuchs) mit Rat und Schrift bei der Zurückweisung der Landauer Ansprüche behilflich zu sein.
(Nr. 3038) 10. April 1510: Der Bf. beklagt sich über die Stadt Landau, die auf dem Reichstag zu Augsburg unwahre Beschuldigungen geäußert hat, als ob s. g. unterstund, ine alle oberkeyt zu benemen, und eine zu hohe Schatzung erhoben hat. Er setzt darauf, die Angelegenheit beim Reichskammergericht weiterzuführen, obwohl die Stadt vermeyn, die sach vor den keyser zubringen. Das Domkapitel rät, abzuwarten, welches Ergebnis der nächste angesetzte Tag bringen und ob die Gemeinde an Pfingsten (19. Mai) nach alter Gewohnheit schwören wird.
(Nr. 3066) 23. April 1510: Der Dechant, der vom Ks. den Befehl erhalten hat, sofort nach Augsburg zu kommen, sachen halb, daran k. mt. viel gelegen ist, erhält auf seine Bitte zwei Quindenden (= Zeitraum von vierzehn Tagen) Urlaub und wird gebeten, ein gedenckens zu haben [...] mit Landauw.
(Nr. 3125) 17. Juni 1510: Der kurpfälzische Kanzler Dr. Florenz von Venningen berichtet, was er im Streit zwischen der Stadt Landau und dem Bf. verhandelt hat, und rät zu einer gütlichen Einigung. Es soll ihm schriftlich für seine Bemühungen gedankt und dabei zugesichert werden, daß man seine Schrift dem Bf. vorlegen wird.
(Nr. 3134) 19. Juni 1510: Der Syndikus berichtet, daß der Bf. aus verschiedenen Gründen Bedenken hat, sich mit der Stadt Landau in ein gütliches Verfahren einzulassen. Das Domkapitel rät aber doch, dwil die vacantz angeet und man die weyl sunst nit procedirn kunt, wenigstens für die am Reichskammergericht anhängigen Artikel das gütliche Verfahren nicht abzuschlagen.
(Nr. 3197, 3198) 9. August 1510: Die Räte, die bevollmächtigt sind, im Streit zwischen dem Bf. und der Stadt Landau gütlich zu handeln, bitten, das Domkapitel möge anstelle des kranken Bf. die Sache vertreten, einen anzusetzenden Tag wahrnehmen und hie zwischen stil sten mit dem gerichtlichen gezwang gegen den von Landauw. Sie bitten ferner um eine glaubwürdige Abschrift der Pfandbriefe. Das Domkapitel bedauert, keine andere Antwort geben zu können, da noch nicht einmal die Hälfte der Domherren anwesend ist. Die Pfandbriefe sind wohl dem Ks. bereits ausgehändigt worden, doch will man darüber beim Bf. noch Auskunft einholen und auch über den Anstand mit ihm verhandeln. Niklas Ziegler bot dem Hst. seine Unterstützung an, wofür ihm das Domkapitel dankte und ihn bat, den stieft gegen k. mt. gunstiglichen zubefelen.