Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 7. März 1510

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 145 Nr. 123, o. Fol., Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein; Präs.vermerk: Presentatum 2a ante Gregorii, 11. Marcii, 1510 am abend).

Der ksl. Feldmarschall Wilhelm von Wolfstein und sein Bruder Albrecht, Pfleger zu St. Pölten, haben dargelegt, daß Adam von Frundsberg und Wilhelm Güss von Güssenberg (Hauptleute des Schwäbischen Bundes) für den 4. März (montag nechstvergangen) einen Schiedstag zur gütlichen oder rechtlichen Entscheidung der zwischen ihnen (den Hh. von Wolfstein) und Nürnberg bestehenden Differenzen anberaumt haben, der aber von Nürnberg nicht beschickt worden ist. Die Hh. von Wolfstein haben deshalb ihn um Hilfe angerufen. Da er beiden Parteien in gleicher Weise gewogen ist, hat er die erteilte Kommission wieder an sich gezogen. Lädt demgemäß Nürnberg auf den 12. Tag nach Empfang dieses Schreiben an seinen hier in Augsburg befindlichen Hof oder wo dieser dann sein wird. Wird dann einen gütlichen Ausgleich zwischen den beiden Streitparteien versuchen oder einen Rechtsspruch fällen. Sollte eine Partei nicht erscheinen, wird dennoch auf Anrufen des gehorsamen Teils Recht gegen sie ergehen.1

Anmerkungen

1
 Auf diese Verfügung beziehen sich folgende Einträge in den Nürnberger Ratsverlässen unter dem Datum tercia post letare [12.3.10] bzw. quinta post Gregorii [14.3.10]: Das mandat vom Ks., die Wolfsteiner betreffend, soll man bey eylender potschaft dem brobst [Dr. Erasmus Toppler] zufertigen und seins rats darin bitten, auch das dem Nutzel auch zu wissen tun: ratschreiber. – In des Wolfstainers sach soll man an die ksl. Mt. schicken die verzaichnet instruction [liegt nicht vor], bey irer Mt. zu handeln, und daneben von haus aus schicken ain potschaft. Darzu sollen die eltern beschaiden ain gelerten und ainen vom rat: Geuder. Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe Nr. 514, fol. 22a; Nr. 515, fol. 1b.