Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Augsburg, 10. Mai 1510
Regest: Baumann, Mitteilungen, Nr. 3.
Ks. Maximilian gewährt den Gff. Wilhelm und Friedrich von Fürstenberg unter Erneuerung ihrer alten Privilegien die Freiheit, daß sie weder vor das Hofgericht in Rottweil noch vor ein anderes Land-, Westfälisches oder sonstiges fremdes Gericht geladen werden dürfen. Klagen gegen die Gff. sind vor ihn oder das Reichskammergericht, Klagen gegen gfl. Diener, Amtleute oder Zugehörige vor die Gff. von Fürstenberg, Klagen gegen ihre Vogtleute, Hintersassen und Untertanen vor die Gerichte, in denen sie ansässig sind, zu bringen, es sei denn, daß den Klägern an den genannten Orten das Recht versagt wird oder daß es sich um Sachen handelt, derentwegen die Gff. sich der Freiheit begeben haben oder die am Ort der Tat zu richten sind. Beide Gff. dürfen Ächter mit Ausnahme derjenigen, die vom Reichskammergericht verurteilt sind, in ihrem Gebiet Aufenthalt gewähren, doch müssen sie den Klägern gegen die Ächter Recht widerfahren lassen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg ist eine Strafe von 20 Goldmark zu zahlen, je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an die Gff. von Fürstenberg.