Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Details zur Hilfe des Schwäbischen Bundes für den Hg. von Württemberg gegen Rottweil, Bitte an den Ks., sich um eine friedliche Beilegung dieses Konflikts zu bemühen; [2.] Übersendung der Antwort des Ks. auf die ständische Bitte um Konkretisierung seines Hilfeersuchens.

Augsburg, 19. März 1510

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126 Nr. 2, fol. 77b-78a, Konz.

Geht davon aus, daß sein durch einen Augsburger Boten übermitteltes Schreiben vom 16. März (Nr. 534) in Nürnberg eingetroffen ist.

[1.] So ist sind pey der versamlung des bunts meinem gn. H. Hg. Ulrich von Wirtenberg wider die von Rotweil zu hilf erkant worden, das ein yder mit ganzer anzal nach anslag der buntseinigung zu veld sein soll. Das wirdet in suma dreffen 1379 zu roß, 9835 zu fuß. Davon wirdet euer weisheit zu schiken gepurn 59 zu roß und 585 fusknecht. Die alle sollen auf suntag exaudi [12.5.10], das ist vor pfingsten [19.5.10], pey Hg. Ulrich sein. Ydoch soll davor ein zusatz zu einem teglichen krieg verordnet werden, nemlich 300 zu roß und 2000 zu fuß. Die sollen pey Hg. Ulrich sein auf den 14. tag nach ostern [13.4.10]. Daran wirdet auf dieselb zeit ein yder seinen gepurenden teil schiken müssen und doch dasselbig an der ganzen hilf abgezogen werden, wie euer weisheit dann aus dem abschid [vgl. Nr. 246], den ich denselben hieneben verwart zuschik, zu vernemen haben. Es ist aber daneben zu ksl. Mt. verordent, die unterdeniglich zu pitten, damit die widerwertikeit hingelegt und gemeine versamlung vor uncosten, mü und arbeit, so ine darauf geen mocht, vermiten weleib. Des versicht man sich auch noch, das die sachen vil ee hingelegt dan zu kriegsubung reichen werd.

[2.] [...] So haben die stend des Reichs, wie ich euer weisheit am nachsten geschriben [Nr. 534 [1.]], ein leuterung auf ir ksl. Mt. wegern der hilf halb gepeten und sich erpoten, ein potschaft, sovern ir Mt. das gefellig, von den Venedigern hieher auf disen reichstag zu erfordern. Darauf hat ir ksl. Mt. den Kff., Ff. und allen stenden des Reichs ir meinung widerumb in schriften uberantwort [Nr. 102], wie euer weisheit ab hieneben verwarter copien derselben zu vernemen haben. [...] Datum Augschpurg am eritag nach judica Ao. etc. decimo.