Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Ablehnung eines Schiedsverfahrens im Konflikt mit den Hh. von Wolfstein, Bitte an den Ks. um Verweisung der Angelegenheit an das Reichskammergericht.
Nürnberg, 27. April 1510 (sambstag nach Geory)
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 41a-42a, Kop.
Hat zwei Schreiben Nützels erhalten, das eine am 21. April (sonntags jubilate) durch Peter Leupold (wohl Nr. 552), das andere am 26. April (gestern vor dato) durch den Ratsboten Erhard Goler (wohl Nr. 554).
(...) Lehnt eine Güteverhandlung mit den Hh. von Wolfstein ab, wie aus der beiliegenden Abschrift des Schreibens an den Ks. (Nr. 270) zu ersehen ist. Nützel soll dem Ks. nochmals die darin aufgeführten Gründe mündlich erläutern und dabei insbesondere darauf hinweisen, das wir in gleichem fall von unserm gn. H. zu Bamberg ytzo angefochten werden. So seyen wir auch von unserm gnst. H., dem Pfalzgf., hievor derhalben angevordert. Sollten wir uns nun mit den vom Wolfstain irer vordrung halb in der güte einlassen und zu ainichem abtrag, wie gering der were, begeben, wurd uns solchs bey irn ftl. Gn., auch andern umbsessenden Ff. und stenden zu unleidlichem eingang raichen und on zweifel ir gemüte sich dahin lenden, das wir uns in gleichem fall mit inen billicher dann mit denen vom Wolfstain sollten vertragen. Demgemäß soll Nützel den Ks. bitten, uns zum austrag fur das camergericht zu weisen. Entsprechendes hat der Ks. bereits mehrfach gegenüber dem Propst (Dr. Erasmus Toppler) und Leonhard Groland in Aussicht gestellt.