Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Durchführung von Landtagen in den Erbländern zur Erlangung von Zehrgeld für den Reichstag; [2.] Entschlossenheit zur Wiederaufrichtung des Schwäbischen Bundes; [3.] Zusammenstellung eines Truppenkontingents zur Feindabwehr während des Reichstags.
Wels, 6. Januar 1512
Wien, HHStA, RK, Maximiliana 26 (alt 20) 1512 Jan., fol. 10a-11a, Kop.
[1.] Hat Sernteins Schreiben (Nr. 795) erhalten. Darin erklärt dieser, das dich gut und nutzlich bedeuchte, das wir auf den reichstag gen Augspurg ziehen und uns nit ferrer in unsern niderosterreichischen landen begeben solten, angesehen, das wir bei den stenden des Reichs ain merer hilf dann bei denselben niderosterreichischen landen erlangen möchten. Darauf fugen wir dir zu wissen, das uns an solhem nichts dann zerung bisher verhindert hat. Darumb wir geursacht sein, in unser niderosterreichische land zu ziehen, darin landtag zu halten und gelt aufzubringen, damit wir ain zerung erlangen, solhen reichstag alsdann besuchen und daneben Gorz und Triest, auch Gradisch besetzen und behalten mögen.
[2.] Weiter, das wir den swebischen pund furderlich aufrichten sollen, angesehen, wo dise unser vehd gegen den Venedigern lenger weren sol, das uns derselb pund mit ainer tapfern hilf erschiessen und in hilf zueziehen möchte. Sein wir also aufzurichten geneigt und wellen dir deshalben von stund lautern underricht zueschreiben.
[3.] [...] So wollen wir ytz allen muglichen vleyss furkeren, 5[000] oder 6000 mann aufzubringen, dieweil wir auf solchem reichstag sein, gegen denselben unsern veinden zu halten, dann sonst zu besorgen, dieselben unser veind möchten unser Ft. Crain oder die stat Bern [= Verona] erobern und zu iren handen bringen, wo wir uns gegen inen nit in gegenwer schikten. Das dann unsern landen und leuten zu merklichem schaden und nachtail raichen. Solchs wolten wir dir gn. maynung nicht verhalten. Das ist unser ernstliche maynung. Geben zu Wels am 6. tag Januarii Ao. etc. 12, unsers reichs im 26. jar.