Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 2, unfol. (Ausf.); DV v. a. Hd.: Torgau. Des landgraf antwort uf unsers gnedigsten hern schreiben aus Grim, die hulf belangende, so Braunsweigk sol gelaist werden. Sicht nach fur guet an, das domit gemach zu thun, 1541.

Bezug: Johann Friedrichs Schreiben vom 19. Januar 1541 1. Seine Räte sind noch nicht aus Naumburg zurück, hat deshalb noch keine Relation über die dortigen Verhandlungen. Allerdings liegt ihm bereits der Naumburger Abschied [Nr. 7] vor, der in der Tat die von Kf. Johann Friedrich angezogenen Beschlüsse enthält. Johann Friedrich weiß, aus welchen Gründen er mehrfach dafür eingetreten ist, die Hilfe für die Stadt Braunschweig bis nach dem Ende des bevorstehenden Reichstages zu verschieben. Will trotzdem die Naumburger Beschlüsse loyal ausführen, es sei denn, der Kaiser suspendiert die gegen Goslar verhängte Acht aus ksl. Machtvollkommen heit und hält Hg. Heinrich dazu an, die konfiszierten Güter der Stadt Braunschweig herauszugeben, die Gefangenen freizulassen, Straßen und Zufahrten zu öffnen und die von Braunschweig zu Lebensmitteln kommen zu lassen, alles bis zum Ende des Reichstages. Und das mueßte also würcklich, wahrlich und eigentlich vor angang des reichstags solcher gestalt beschehen, das wir Goßlar und Braunschweig eines solchen gewißlich vertrösten konnten.

Der Kaiser hat ihn durch Granvelle seit einiger Zeit mehrfach mahnen lassen, den Reichstag persönlich zu besuchen. Wir haben ime aber allwegen hinwiderumb geantwurt, das euere L. und wir der ksl. Mt. kurtzverruckter tag nach der leng geschriben und derselben all unser beschwerung und ungelegenheit zu erkennen gegeben und daruff zu erlödigung solcher beschwerung unser petition gestöllt. Wo nun derselben allenthalben volg gescheh, so möchten wir zu besuchung des reichstags auch dester mehr geneigt sein etc. Dann one das es uns schwer fallen möcht. Aber der bemelt von Granuell hett domit nicht abgelassen, sonder noch ernstlicher bey uns angehalten mit diser weittern anzeig, wie geneigt die ksl. Mt. were, frid und ruw zu erhalten und ufftzurichten etc., das wir auch euere L. mit pöstem vleiß bewögen und vermögen wollten, eigner person uff dem reichstag auch zu erscheinen. Nichtzitdesterweniger sein wir uff unserer vorigen meynung bestanden und ine, den Granuell, noch weitter bericht, das er dem keiser mit ußtrucklichen worten antzeigen möchte, das die ksl. Mt. die unbillich goßlarisch acht, wie vorgehört, suspendiern, item, die arrestierte und verpottne der statt Bronschweig guetter relaxiert, uffgethon, die gefangen lödig gemacht oder zum wenigsten, wie jetzt betaget, steen gelassen, auch die strassen, steg und weg geöffent werden muessten. Sonst und usserhalb desselben werde euerer L. und uns, uff dem reichstag zu erscheinen, schwerfallen, dann wiewol wir vormals dem christlichen gesprech zum pösten die hülf den von Bronschweig uffgetzogen, das vormal die bewilligten antzal reutter und pferdt in die statt Bronschweig nit verordent worden wern, so hetten wir doch uff die zunemend, unaufhörliche, tägliche Hg. Heinrichs vergwaltigung, zugriff und hochmut keinswegs verner können oder mögen umbgeen zu bewilligen, Bronschweig zu defension und gegenwöhr ein antzal pferdt und knecht in die statt zu ordnen. Sollt dann sollicher handlung bey Hg. Heinrichen kein stillstand gefunden werden, so wurde es gewißlich zu weitterung, beschwerung und dem krieg komen und further sollichs uns und unsern land und leuten zu naher vor der thür sein. Dann so Hg. Heinrich knecht annem, die goßlarische acht zu volfuern, so were es uns, disen stenden, keinswegs zu erleiden. Wir könndten und möchten auch ime, Hg. Heinrichen, keinswegs vertrauen. Darumb so mueßt der keiser Hg. Heinrichen ein pottschaft schicken und ime nit allein uff das ernstlich sagen, sonder auch gepieten und verschaffen lassen, die sachen in vorigen stand, wie vorgehört, zu stöllen, und das sollichs alles durch Hg. Heinrichen gleich gescheh, ehe die pottschaft uß dem land ritte etc.

Uff solchen unsern bericht wir alle stund entlicher antwurt und bescheids erwarten und würt sich verhofflich der Granuell gegen uns hierin lautter erklern, daruß wir uns further wol zu richten haben werden. Wurd nun der keiser der petition euerer L. und unsers schreibens, an ine gestöllt, mit dem anhang, wie wir Goßlar und Bronschweig halber begert haben und oben in specie ußgetruckt ist, statt thun, auch dodurch ervolgen, das demselben allenthalben würckliche volltziehung geschehe, so achten wir dofür, das man durch solliche die vorgemelt abschaffung eben das erlangt hette, das man durch dise bewilligte hilf ußrichten und zu erlangen vorgehapt, und dieweil die stend nit geneigt, krieg antzufahen, sonder sich allein zu erhaltung des irn zu deffendirn, das dann diser bewilligten reuter und knecht dester weniger vonnötten. Wir halten auch nicht, das dann zumaln der stend meynung sein wurd, wo solche abschaffung und stillstand, wie vorgehört, ervolgte, das die underhaltung der reutter und knecht nichtzitdesterweniger beschehen solt, dieweil wir doch vernemen, das vil der stend gesandten zu Nawmburg merers theils daruff gedrungen, daß mit leistung sollicher hilf bis zu ußgang des reichstags vertzogen werden sollt, und auch Bronschweig sollichs vertzugs, wo sie nichtsdesterweniger der hilf gewiß geweßt weren, kein sondere beschwerung, wie wir vernemen, gehapt haben möchte oder auch noch haben könnten, wo anderst die sachen in den stand wie vorgemelt gericht wurden.

Wo dann euere L. und wir unser petition und wir sonderlich unser beger Goßlar und Bronschweig halber der suspension der acht, stillstands und der widerererstattung, inmassen sollichs oben specificirt, nicht erlangen könden, alsdann so könnden wir nicht umbgeen, sonder müessten dem nawmburgischen abschide hierin nachsötzen und demselben volltziehung leisten.

Und im fallh, so wir dasselb nicht könndten erhalten und es sollt dodurch diser handel fur sich geen, so will unsers bedenckens so ein gerings und schlechts, wie man villeicht vermeinen möcht, daruff nicht steen, sonder hieruß der gewißlich krieg eigentlich komen und volgen. Für diesen Fall hält er für gut, dass er und Kf. Johann Friedrich unter Zuziehung der Rittmeister und Hauptleute persönlich zusammenkommen, um über die Durchführung des Unternehmens zu beraten und einem Misserfolg des Bundes vorzubeugen. Wenn der Kurfürst die persönliche Zusammenkunft für unnötig hält, muss Bernhard von Mila mit den Rittmeistern und Hauptleuten über die nötigen Vorkehrungen in Eisenach oder in dessen Nähe im Einzelnen beraten, damit der effektive Einsatz des Hilfskontingentes gewährleistet ist.

Für den Fall, dass ihre Forderungen vom Kaiser nicht erfüllt werden und der Naumburger Beschluss vollzogen werden muss, auch der Kurfürst die persönliche Zusammenkunft nicht für gut hält, schlägt er vor, Bernhard von Mila, die Rittmeister und Hauptleute auf Sonntag Estomihi [1541 Februar 27] bei Eisenach zusammenkommen zu lassen, um über die genannten Punkte zu beraten. Will seine Leute dann auch dahin schicken, sie auch anweisen, Bernhard von Mila zu gehorchen. Georg von Hörde liegt noch zu Esens und ist dem jungen Grafen verpflichtet. Er kann deshalb wohl kaum eine Rittmeisterbestallung, wie von Kf. Johann Friedrich vorgesehen, annehmen.

Die vorgeschlagene Bestallung der Fußknechte in Oberdeutschland erregt zu viel Aufsehen. Vor allem weil der Kaiser in Oberdeutschland ist, würden dadurch weitreichende Vermutungen geweckt, vielleicht auch viele Knechte veranlasst, sich auf den Weg zu machen. Weiß nicht, wie Bernhard von Mila ohne Geld auf der Hand die Reiter und Knechte nach Braunschweig bringen soll, wenn diese erst dort aus dem in Braunschweig hinterlegten Vorrat ihr erstes Geld erhalten sollen. Kann seinerseits das Werbungsgeld nicht vorlegen. Falls das Geld aus dem Braunschweiger Vorrat geholt werden muss, muss Bernhard von Mila angewiesen werden, dafür Sorge zu tragen, dass es unterwegs nicht geraubt wird.

Sovil dann die vor angestöllte instruction, davon uns euere L. vor der zeit abschrift zugeschickt und daruff wir uns mit euerer L. verglichen, belangend, lassen wir uns dieselb mit euerer L. bedachtem zusatz wolgefallen, allein bedencken wir, nachdem euere L. wissen, wölchermassen die hilf der von Bronschweig uff Goßlar, Minden und alle andere beschwerte stend inhalt des nawmburgischen abschids im notfallh auch getzogen und denen tröstlich sein soll, das dann die instruction daruff auch zu stöllen, zu endern und zu verbössern sein wöll.

Dankt für die übersandte Urgicht eines gefangenen Mordbrenners. Bittet, euere L. wölle uns sollich unser wolgemeint bedencken keiner andern gestalt, dann den sachen allenthalben zu guttem dargereicht zu sein, vermercken. [...] 2. Datum Marpurg, sampstags, den 29. Januarij anno etc. 41.

Anmerkungen

1
  Kf. Johann Friedrich von Sachsen an Lgf. Philipp von Hessen, Grimma, 1541 Januar 19, Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 2, unfol. (Reinkonz.): Leistung der auf dem Schmalkaldischen Bundestag zu Naumburg beschlossenen Hilfe für die Stadt Braunschweig. Geeignete Vorkehrungen zu ihrer Organisation. Datum Grim, Mitwoch noch Anthonij 1541.Vgl. auch ders. an dens., Lochau, 1541 Januar 26, Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 2, unfol. (Reinkonz.): Bezug: Schreiben des Landgrafen, Marburg, 18. Januar 1541. Bedenken des Landgrafen gegen die umgehende Leistung der auf dem Naumburger Bundestag von den Schmalkaldenern beschlossenen Hilfe für die Stadt Braunschweig. Kf. Johann Friedrich gegen Verzögerung der Hilfeleistung für Braunschweig, weil der entsprechende Naumburger Beschluss nach gründlicher Beratung und aus triftigen Gründen gefasst wurde. Hinweis auf sein Schreiben vom 19. Januar 1541 über die nötigen Vorkehrungen zur Leistung der Hilfe für Braunschweig. Erwartet des Landgrafen Antwort auf dieses Schreiben vom 19. Januar. Geht davon aus, dass diese Antwort im Sinne der Naumburger Beschlüsse ausfallen wird. Ist damit einverstanden, dass der Kaiser, Kg. Ferdinand, Mainz und Bayern, da Ähnliches auch der Naumburger Abschied um größeren Glimpfs willen vorsieht, über die Beweggründe für Werbungen zugunsten Braunschweigs unterrichtet werden. Geht allerdings davon aus, dass dies erst geschehen soll, wenn Reiter und Knechte bereits in Braunschweig sind. Andernfalls könnte die Hilfe verhindert werden. Dadurch würde auch der Stadt Goslar, die von der Hilfe für Braunschweig ebenfalls zu profitieren hofft, die Aussicht auf Hilfe genommen. Das wäre beiden Städten nachteilig und würde sie mutlos machen. Wenn die Hilfsleistung verzögert würde, könnten die Braunschweiger sagen, die Bundeshauptleute hätten die Durchführung der Beschlüsse des Naumburger Bundestages unbefugt sabotiert. Wenn des Landgrafen Antwort auf sein Schreiben vom 19. Januar eingeht, wird er sich mit dem Landgrafen zweifellos auf der Grundlage des Naumburger Abschiedes einigen können. Datum Lochau, Mitwoch noch Conversionis Paulj 1541. Zettel: Ist zwar der Zuversicht, dass der Landgraf seine Bedenken aufgibt und gemäß dem Naumburger Abschied für die Leistung der Hilfe für Braunschweig tätig wird. Wenn dem aber das Interesse des Landgrafen an den Sachen, über die er jetzt mit dem Kaiser verhandeln lässt, entgegenstehen sollte, ist Johann Friedrich bereit, das für Braunschweig vorgesehene Hilfskontingent allein anzuwerben. Er ist auch damit einverstanden, dass die Reiter und Knechte dieses Kontingentes nicht in den Gebieten Hessens, Kursachsens oder anderer Schmalkaldener angeworben werden. Bittet um Stellungnahme hierzu.
2
 Vgl. auch Lgf. Philipp von Hessen an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Marburg, 1541 Februar 5, Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 1, unfol. (Ausf.): Verweis auf seine früheren Stellungnahmen zur Hilfe für die Stadt Braunschweig. Dann wurdet die goßlarisch acht nicht suspendiert und dann die sachen der statt Bronschwig beschwerung durch die ksl. Mt. in den begerten standt nicht geschafft werden, als wir uns deß nicht versehen wöllen, dann ist er bereit, mit dem Kurfürsten über die Durchführung der Naumburger Beschlüsse zu beraten oder beraten zu lassen. [...]. Marpurg, den 5. Februarij anno 41. [Zettel:] Wo auch die suspension der acht und die vorgemelt verschaffung in der von Bronschwig sach wurd ervolgen, so könten wir nicht achten, das die stendt mit disem uncosten beschwert und warzu die bewilligt hulf zu roß und fuß gepraucht werden sollt. Zudem, das auch nichtzit anders dann unmut und zerrutung in teutscher nation pringen wurd. Datum ut in litteris.