Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
Marburg StA, PA 586, fol. 5r–10r (Kop.).
Bestätigt den Empfang seines Schreibens vom 2. Juni 1. Hofft, dass er die Widerlegung und Richtigstellung der unwahren Behauptungen und Angaben ihrer Gegner gnädig aufnimmt. Es handelt sich um folgende Behauptungen: 1. Hg. Erich von Braunschweig-Lüneburg sei für sich und seine Erben dem Nürnberger Bund beigetreten. 2. Er habe in Gent für den Fall seines Todes seinen Sohn und seine Lande dem Kaiser anvertraut. 3. Sie habe bei Übernahme der Regierung die kirchlichen Verhältnisse auf der Grundlage der neuen Lehre neu geordnet.
Der Kaiser hat sie angewiesen, die religiösen Neuerungen abzustellen und ihren Sohn im alten Glauben erziehen zu lassen.
Kann sich nicht erinnern, dass Hg. Erich Mitglied des Nürnberger Bundes gewesen sei. Wahr ist, dass einige Leute mehr aus Eigenutz dan zu furderung der religion und friedens im hl. reich den Herzog zum Beitritt gedrängt haben. Darüber hat sich Hg. Erich beschwert und den Kaiser persönlich gebeten, ihm den Bundesbeitritt nicht zuzumuten. Bis zum Tag zu Hagenau wurde dieser Bitte, wie Hg. Erich ihr eigenhändig aus Gent geschrieben hat, stattgegeben. Seine Räte, die mit ihm auf dem Hagenauer Tag waren, berichten, dass Hg. Erich dort den Bundesvertrag weder angenommen noch gesiegelt hat. Er war aber entschlossen, sich gegenüber Kaiser und Reich loyal zu verhalten, wozu auch sie im Namen ihres Sohnes bereit ist. Zweifelt nicht, dass auch ihr Sohn sich nach seiner Volljährigkeit nicht anders halten wird. Will ihn nach Kräften dazu ermahnen. Dankt dafür, dass der Kaiser in Gent ihren Sohn und die Lande in seinen Schutz und Schirm genommen hat. Hofft auch auf denselben Schutz für sich und ihre Töchter, worum auch Hg. Erich in seinem in Hagenau abgefassten Testament gebeten hat. Unrichtig ist allerdings, dass sie unmittelbar nach dem Tod Hg. Erichs die Regierung übernommen habe. Vielmehr war sie damals lange krank. Nach ihrer Genesung wurde sie von der Landschaft und der Ritterschaft aufgefordert, zusammen mit den anderen Vormündern gemäß dem Testament Hg. Erichs die Regierung zu übernehmen. Hat sich darüber zunächst aus triftigen Gründen beschwert. Aber nach den Zusagen, die Ritterschaft und Landschaft der regierung und testaments halb ihr und den anderen Vormündern auf dem Landtag zu Pattensen gaben, konnte sie sich nicht verweigern. Auf diese Weise und nicht anders ist sie neben den anderen Vormündern zur Regierung gekommen.
Auch in der Religionssache ist der Kaiser falsch informiert. Schon zu Lebzeiten Hg. Erichs hingen die vornehmsten Städte wie Göttingen, Northeim, Hannover und andere und die Mehrheit der Untertanen dem Evangelium und dem Wort Gottes an. Nach Hg. Erichs Tod hat die Landschaft die Annahme des Evangeliums beschlossen. Sie wird also zu Unrecht beschuldigt, die Untertanen wider ihr Gewissen zur neuen Lehre geführt zu haben. Es stand auch nicht in ihrer Macht, einem Teil der Untertanen dasjenige zu verweigern, was Hg. Erich zu Lebzeiten dem anderen bereits zugestanden hat. Wenn sie anders gehandelt hätte, wären daraus Zwiespalt und Aufruhr erfolgt. Aus diesem Grund hat sie der Landschaft einen gleichen Gottesdienst nach dem Wort Gottes zugelassen.
Hg. Erich hat in seinem Testament Kf. Joachim von Brandenburg und Lgf. Philipp von Hessen ohne jede Kondition, Hg. Heinrich von Braunschweig mit gewissen Konditionen zu Vormündern bestellt. Eine Kopie der entsprechenden Passage über die Vormundschaft liegt bei 2. Diese Verfügung hat Hg. Erich in seinem zweiten Testament in Hagenau ausdrücklich bestätigt. Trotz des Einspruchs Hg. Heinrichs gegen seinen Ausschluss von der Vormundschaft hofft sie, dass der Kaiser sie und ihre Kinder mit Bestellung weiterer Vormünder verschonen, Hg. Erichs Testament respektieren und den zugesagten Schutz und Schirm gewähren wird. Der Kaiser möge auch die gravierenden Folgen bedenken, mit denen zu rechnen ist, wenn die testamentarisch bestellten Vormünder abgesetzt und andere bestellt würden und ihr Sohn anderen Personen anvertraut würde, in deren Händen sein Vater ihn nicht wissen wollte.
Will zusammen mit den anderen Vormündern ihren Sohn im Glauben so unterrichten, dass ihr kein Versäumnis angelastet werden kann. Will ihn auch zu Gehorsam und Loyalität gegenüber dem Kaiser erziehen. Bitte, sich ihr als einer verlassenen Witwe gnädig zu erweisen. Hinweis auf die Verdienste Hg. Erichs und des Hauses Braunschweig für Kaiser und Reich 3.