Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 663–669’.

2. HA (Türkenhilfe): Resolutionen von KR und FR zur Höhe und zu den Modalitäten der bewilligten Steuer. Beharren des FR auf der höheren Bewilligung.

/663/ (Vormittag, 8 Uhr) /663–665’/ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 536–538.]

/665’/ fürstenrat a . /665’ f./ Beratung der zuvor referierten Resolution des KR zum 2. HA (Türkenhilfe). Da die Gesandten, deren Herren beim RT anwesend sind, diesen die Resolution zuvor vorlegen wollen, wird die Beratung auf den Nachmittag verschoben.

/667/ (Nachmittagb ) Fürstenrat. Österreich referiert die Resolution des KR nochmals.

Umfrage. Österreich gibt das erste Votum ab. In der Umfrage ist daraufhin dise nachvolgennde, vast ainhellige mainunng beschlossen worden1:

/667 f./ 1) KR ist nochmals begründet darzulegen, warum FR im Gegensatz zu dessen Zusage von acht einfachen Römermonaten den doppelten Anschlag gemäß der Forderung des Kgs. bewilligt. Motive und Ursachen: Zum Ersten /667’/ die merggliche und greuliche, beschwerliche macht dises gwelttigen vheinds, so also geschaffen, daß ye mit der simpl hilff wenig oder nichts außzuerichten unnd khain rath geschafft, sonnder wol vil guete leüth dardurch verfüert unnd zue grunnd gericht werden möchten. Am andern, das auch die gelegennheit mitt deß Heilligen Reichs anlagen also geschaffen, daß bei jeder contribution vast den [!] dritten thaill durch die exemptionen, vertrettungen und anderem abgieng, wie dessen den kfl. räthen dermassen bekhant, daß es khaines weitteren ausfierens bedörffte. Zum dritten, das über deß auch khündtlich bewüßt, wellichermassen ain grosse anzal der jhenigen stennd, so neulicher jaren dem Reich entzogen, auch nun abgengig weren. Zum 4., daß auch bei den vorigen Reichs expeditionen nicht geringer mangel unnd abganng inn dem befunden worden unnd sich von tag zue tag bei dem auffsteigenden khriegs wesen noch mehr befünden wurde, daß es mitt underhallttung deß khriegs volckhs bei /668/ weittem nicht bei dem beleiben khündte, wie die besoldungen auff die reütter unnd khnecht in den Reichs anschlägen gesetzt und bestimptt. Wievil höher nun dieselben besoldunngen stigen oder gestaigert wurden, umb sovil mehr wurden die summa der hilff an gelltt geringert unnd umb sovil weniger möchte die gemessigt und bestimpte hilff an gelltt an ir selbst erkhleggen. Also daß der simpl oder ainfacher römerzug zu disem merckhlichen, nottwenndigen und wichtigen werckh gar wenig ergeben. Unnd da gleich der dopplt bewilligt, sich inn der volnziehung uber jetzerzellte abgenng dannoch nit vil über ain völligen ainfachen romer zug erstreckhen wurde. Deshalb beharrt FR auf dem duplierten rom zug /668 f./ und bittet KR um Anschluss.

/668’/ Daß aber bey disem puncten durch sie, die churfürstlichen räth, unnder anderem indefinite unnd allain in genere vermeldtt worden, daß die hilff, so zue bewilligen, denn Reichs anschlegen nach von jedem stand gelaist werden solltte, deß verstüennden die pottschafften deß fürstenraths auff die moderierten anschleg; deß genntzlichen versehens, weill solches der pillicheit gemeß, so wurde es bei denn churfürstlichen räthen auch disen und khain andern verstanndt [haben].

/668’ f./ In allen übrigen Punkten besteht entweder Einvernehmen oder FR schließt sich darin KR an: 2) Erbringung der Hilfe mit Geld. 3) Umlegung auf die Untertanen. 4) Erlegungstermine. 5) Legstätten. 6) Bitte an Kg., das Oberstenamt zu übernehmen. 7) Forderung an den Kg., den Frieden im Reich zu sichern, auswärtige Potentaten in die Türkenabwehr einzubeziehen und sich zum Beitrag der Erblande zu erklären.

/669/ Allain daß der fürstenn rath auch erweegen, daß deß almechtigen Gottes, /669’/ von dem alles gedeyen, syg unnd wolfart allain zuegewarten, nit zu vergessen, sonnder auff khünfftige berathschlagungen auch dahin zue gedennckhen, waß dannoch under und neben disem werckh für devotion, andacht und anrüeffung Gottes, auch zu versönung seines zorns für pueß gepredigt unnd angericht werden solltt. Deß also der fürstenrath bester wolmainung bedacht unnd sich nunmehr richtiger vergleichung beim churfürsten rath versehen wolltte etc.

Die Korrelation mit KR noch an diesem Abend, um die FR durch den Reichserbmarschall bittet, ist nicht mehr möglich, da KR die Beratung bereits eingestellt hat.

Anmerkungen

a
  fürstenrat] Würzburg (fol. 165’) zusätzlich vor dem Folgenden: Österreich bringt vor: Der Reichserbmarschall hat gebeten, seine Amtswaltung im RR wegen einer Erkrankung vorübergehend seinem Sohn, der alt genug sei, übertragen zu dürfen. FR billigt dies.
b
 Nachmittag] Würzburg (fol. 166) differenzierter: 2 Uhr.
1
 Die Textvorlage protokolliert die Einzelvoten nicht.