Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 701’–709’.

2. HA (Türkenhilfe): Resolutionen von KR und FR zur Triplik des Kgs.

/701’/ (Vormittag) /701’–706’/ Kurfürstenrat und Fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 660–666. Differenzierter zur Resolution des KR, Punkt [5], Erlegung der Steuer mit Großmünzen:] /704/ Erlegung mit Münzen, die im Reich durchaus nemig und gäbig, unnd gar nicht auff die klainen müntzen oder pfenning der sonnderer fürstenthumb unnd herrschafften zustellen etc.a [Ferner:] /706’/ Vortrag der Resolution des FR durch Österreich.

/706’/ Fürstenrat. Österreich proponiert: Soeben referierte Resolution des KR zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe).

Umfrage. Österreich: Beharren darauf, der kgl. Mt. inn allem innhallt /707/ zuwillfaren etc.

Dagegen Mehrheitsbeschluss: 1) Das mit der hilfflaistung nochmalls auff den 8 doppl monaten zuverharren unnd sich inn dem mit den jhenigen churfürstlichen räthen zuvergleichen, die auch derselben mainung seind; die andern zuersuechen, sich gleichsvalls hierauff einzulaßen. 2) Einbeziehung fremder Potentaten durch den Kg.: FR beharrt darauf, dass die Reichsstände solch ersuechen mit zuthun und beneben gemainer stennd auch der stennd der khünigreich Hungern unnd Behaim fürzunemen. /707’/ 3) Einigkeit mit KR, die Zusatzforderungen des Kgs. abzulehnen. 4) Ebenso Einvernehmen, dass die Beratung einer beharrlichen Hilfe auff gegenwürtigem reichsthag auß mangl bevelchen nicht fuegklich möcht fürgenombenn werden. Doch solte derselben consultation jetzo alhie auff ain khünfftige Reichs versamlung anhengig gemacht werden, diser gestallt, das deßweegen ain articl /708/ inn abschid gebracht, durch wellichen disponiert, das auff khünftige Reichs versamlung jederman zu berathschlagung unnd beschließung solches articls gefaßt khomen solte etc. Wie dann vermuettlich, das von deß religion tractats weegen one das inn kürtz wider ain zusamenkhunfft gemainer stennd volgenn müeßte unnd allsdann dißer punct der beharrlichen hilff umb sovil gelegner unnd stattlicher möchte fürgenomben werden. /708 f./ 5) Erlegung in Großmünzen: Einvernehmen. 6) Musterherren und Zahlmeister: Anschluss an KR. /708’/ Das aber auß den churfürsten 6 unnd dann von andern stenden auch ain gebürende anzal darzu fürzunemen, deß were nitt rathsam. Unnd sollt deßweegen durch den fürsten rath noch auff voriger mainung zuverharren sein, beruerte musterherren auß den craisen unnd auß jedem craiß ainen zunemen. Unnd das auß denselben musterherren auch die zween zalmaister zunemen wären. 7) Deß obristen leuttenant halben bestuend der fürstenrath noch auff voriger mainung, unnd thätt sich inn dem mit dem mereren deß churfürstenraths vergleichen, das solches der kgl. Mt. haimbzustellen. /708’ f./ 8) Erlegungstermine: FR beharrt auf seiner Resolution, diese /709/ auff Ostern unnd Johannis, 14 thag vor oder nach, zustellen etc. 9) Fiskalische Prozesse: Einvernehmen. 10) Umlegung der Steuer auf die Untertanen: Dass dabei die clausul der beschreibung oder lanndthäg haltung halben hinzusetzen, wie die churfürstlichen räth bedacht, deß wer ain neuerung, und möcht allerhannd weitterung zwischen den obrigkheiten und den unnderthanen gebären. Derhalbenn sollten der churfürstlichen räth dessen erinnert unnd dieselb clausul außzulassen gebettenn werden. /709 f./ 11–14) Beiträge der Hansestädte und der Reichsritterschaft; Sicherung des inneren Friedens; Beitrag des Kgs.: Einvernehmen. Zu den vom FR angefügten Punkten – Annahme des Erbietens der Kgrr. Ungarn und Böhmen, Abforderung deutscher Söldner von fremden Potentaten – ist die Erklärung des KR abzuwarten.

/709’/ FR will anschließend die Korrelation mit KR fortsetzen, doch hat dieser die Beratung an diesem Tag bereits eingestellt.

Anmerkungen

1
 Datum in der Textvorlage verschrieben: 28. Januarii. Das oben protokollierte Korreferat von KR und FR fand gemäß allen vorliegenden KR-Protokollen am 30. 1. statt. Am 28. 1. war die Beratung im KR zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe) noch nicht abgeschlossen, vielmehr wurden die oben ebenfalls referierten Nebenpunkte dort erst am 29. 1. geklärt (Kurmainz, pag. 636–660 [Nrr. 76, 77]. Es handelt sich wohl um einen Fehler in der österreichischen Protokollierung, den in gleicher Weise auch die zweite Abschrift (Österreich A, fol. 622 ff.) aufweist. Für 29. 1. (Österreich B, fol. 710 f.) wird korrekt die Übergabe der Triplik des Kgs. zum 1. HA (Religionsvergleich) [Nr. 430] protokolliert und daneben nur darauf verwiesen, es sei ansonsten weder an diesem Tag noch am 30. und 31. 1. verhandelt worden, da einige kfl. Gesandte Weisungen zum 2. HA abgewartet hätten. Dagegen spricht die gänzlich anders strukturierte Protokollierung für KR, der am 29. 1. die Beratungen dazu abschloss und die Korrelation zum 2. HA mit FR für 30. 1. ansetzte. Korrekte Datierung (30. 1.) in Würzburg, fol. 193’.
a
 etc.] Würzburg (fol. 194) zusätzlich: Doch solten die stend auch nit schuldig sein, die hilff an einerlei grober muntz alß allein an batzen oder allein an thalern zu erlegen, sonder alle grobe muntz, alß batzen, kreutzer, zwelffer, dreier, thaler, auch das gold in itzigen seinem werth angenomen werden.