Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 721–727’.

2. HA (Türkenhilfe): Vergleich zwischen KR und FR sowie im RR über die Quadruplik der Reichsstände. RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Vorlage der Visitationsakten auf dem RT.

/721/ (Vormittag) /721–723/ Kurfürstenrat und Fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 709 f. mit Anm. d. Differenzierter:] Nach längeren Verhandlungen Vergleich in drei Punkten: /721 f./ 1) Erlegungstermine: Es bleibt beim Bedenken des FR [zwei Termine]. 2) KR verzichtet auf die Klausel bezüglich der Landtage bei der Umlegung der Steuer auf die Untertanen. 3) Verordnung der Musterherren: Neben SR (ein Verordneter) deputiert KR drei, hingegen FR vier Personen. Zwei Punkte, nämlich Höhe der Steuer und künftige Beratung einer beharrlichen Hilfe, werden dem Kg. als geteiltes Bedenken vorgebracht.

/722/ Mainzer Kanzler proponiert weiterhin: Bekanntlich hat im Mai 1556 gemäß RAb 15551  eine Visitation des RKG stattgefunden. KR erachtet, das dem Hailligen Reich unnd desselben glider unnd unnderthonen an demselben werckh beruerter visitation hoch unnd vil gelegenn, dann je nach der religion die iustitia das gröst unnd nottwendigist in re publica wer. Der- /722’/ weegen dann bey ihnen für ain hoche notthurfft angesechenn, dieselb der khayserlichen commißarien unnd visitatorn abschid und hanndlung etc. jetzo alhie auch zubesechen unnd zubedenckhen, ob deßhalben ettwas weitters an die kgl. Mt. zubringen unnd mit derselben zu statuieren etc. Da der Visitationsbericht2  bisher nicht vorliegt, dieser aber sicherlich dem Kg. zugeschickt oder vom Ks. übergeben worden ist, befürwortet KR, das deßweegen ain anlangen an die kgl. Mt. beschechen sollt neben der relation der türggenhilff, unnd ir Mt. zuersuchen, so sy was von obbemelter hanndlung etc. bey handen, solches an die stennd khomen zelaßen, /723/ damit dasselb nottwendig zuersechen unnd ir Mt. ire vernere bedenckhen fürzupringen etc.

Fürstenrat. Umfrage wegen des Visitationsberichts. Beschluss: Billigung3  der Nachfrage beim Kg.

(Nachmittag) /723–727’/ Reichsrat 4 . [Entsprechend Protokoll des KR, 711–719.]

Anmerkungen

1
 Anordnung der außerordentlichen Visitation 1556 gemäß RAb 1555, §§ 110–112 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3138).
2
 Nr. 496.
3
 Die Voten der Umfrage werden nicht protokolliert. Hg. Christoph von Württemberg hatte seine Deputierten Massenbach und Eislinger schon zu Beginn des RT angewiesen, zusammen mit Kurpfalz Beratungen zur Reichsjustiz zu initiieren, nachdem die Proposition des Kgs. das Thema wider Erwarten nicht beinhalte, damit ein furderlich, gleich und rechts recht im Reich ermöglicht werde (Weisung vom 19. 7. 1556, Stuttgart: Ernst IV, Nr. 105 S. 115 f., hier 116). Da der Hg. dies in der Weisung vom 12. 9. 1556 (Offenhausen) nochmals bekräftigte und seine Gesandten neben Kurpfalz auch an Jülich wies (ebd., Nr. 138 S. 155–157, Anm. 5), berichteten Massenbach und Eislinger am 1. 10. 1556, dass Kurpfalz sich vor der Erledigung der Freistellung auf keine anderen Themen einlassen wolle, während die Jülicher Deputierten Verhandlungen zur Reichsjustiz vor dem Vorliegen des Visitationsberichts an den Ks. für verfrüht hielten (ebd., Nr. 155 S. 178–180, hier 180). Weitere Initiativen zur Thematik im FR sind nicht nachzuweisen. Im KR löste später Kurpfalz die Justizdebatte im Rückgriff auf die Visitation von 1556 aus (vgl. Nr. 75).
4
 Die Resolution des SR [Nr. 478] wird im Protokoll wörtlich wiedergegeben.