Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Würzburg, fol. 225’ f.

2. HA (Türkenhilfe): Beratung der Septuplik des Kgs. 1. HA (Religionsvergleich): Übergabe der Quadruplik an den Kg. Koadjutorfehde in Livland: Durchführung der sofortigen Vermittlungsgesandtschaft nur durch Pommern und die kgl. Kommissare.

/225’/ [Vormittag] Fürstenrat. Beratung der noch strittigen Punkte in der Septuplik des Kgs. zum 2. HA (Türkenhilfe)1 . Beschlussfassunga , 2  gemäß dem späteren Referat vor KR 3.

(Nachmittag) Kgl. Herberge. [Entsprechend Protokoll des Religionsausschusses, 200’ f., und entsprechend Protokoll des KR, 764 f.]

Anmerkungen

1
 Nr. 441.
a
 Beschlussfassung] Hessen (fol. 128’) differenzierter mit Voten aus der Beratung. Österreich (G. Illsung): Führt zum 2. HA (Türkenhilfe) aus, warumb die anticipation von nothen. Bayern und Jülich: Das zum ersten termin die anticipation unnotig. Pfalz [-Zweibrücken], Sachsen, Braunschweig, Brandenburg, beide Pommern, Hessen: Das die anticipation zu umbgehen.
2
 Differenzierter im Bericht der hessischen Gesandten von der Tann und Lersner an Lgf. Philipp vom 23. 2. 1557: Mehrheitsbeschluss gegen die Voten von Pfalz [-Zweibrücken], Sachsen, Brandenburg-Küstrin und –Ansbach, beide Hgg. von Pommern und Hessen, dem Kg. die Antizipierung von Geld auf die Reichssteuer zu erlauben. Daneben brachten die hessischen Deputierten entsprechend der Weisung Lgf. Philipps vom 14. 2. die Frage vor, ob für die Türkenhilfe die Güter ohne Rücksicht auf ihre Lage am Wohnort des Inhabers oder analog ihrer Lage besteuert werden sollten. Die anderen Gesandten sprachen sich gegen eine Beratung dazu aus, da dies jeder Stand gemäß dem dortigen Herkommen handhaben könne (StA Marburg, Best. 3 Nr. 1245, fol. 256–259’, hier 256–257. Or. Weisung des Lgf.: Ebd., Nr. 1248, fol. 245–249’, hier 246. Or.; präs. 21. 2.).
3
 Vgl. Kurmainz, pag. 779 f. [Nr. 91].