Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Bericht der Nürnberger Gesandten Tetzel und C. F. Gugel vom 5. 11. 15561.

Differenzen wegen des Konzepts für die geteilte Resolution des SR zur Erklärung des Kgs. bezüglich der Verhandlungsaufnahme im Zusammenhang mit der Freistellung.

(Vormittag, 8 Uhr) Städterat. Im Anschluss an den Beschluss vom 29. 10. Vorlage des Konzepts für die geteilte Resolution des SR zur Erklärung des Kgs. bezüglich der Verhandlungsaufnahme im Zusammenhang mit der Freistellungsforderung. Das Konzept wird sogleich verlesen, obwohl es gegen die Vereinbarung am 29. 10. den Gesandten von Nürnberg, Augsburg und Ulm zuvor nicht zur Korrektur übergeben worden ist2.

Umfrage. Straßburg, Regensburg und Rothenburg billigen das Konzept. Der Straßburger Gesandte ergänzt, er habe noch ein wortlein oder etzliche, die der substantz nichts benemen, hintzu zethun.

Augsburg, Nürnberg und Ulm haben sich dessen, dz uns solch concept zuvor nitt zugeschickt, unnd dieweil wir befunden, dz in berurttem concept uber unnsere jungst angetzeigte meynungen etwz zu weit geganngen, zum hochsten beschwert; sonderlich dz die declaration hienein gesetzt worden, dz wir unns mit den geistlichen churfursten unnd den merern deß fursten rats hievor angetzeigtem bedenncken vergleichen theten, do doch von unnser keinem kein wort darvon gemelt worden. Fordern Unterbrechung der Sitzung, um sich zum Konzept absprechen zu können. Der Straßburger Gesandte widersetzt sich dem mit dem Argument, die Aussage sei zutreffend, da die Annahme der kgl. Erklärung gleichbedeutend mit dem Anschluss an die geistlichen Kff. und die Mehrheit des FR sei. Er muss die Unterbrechung der Sitzung letztlich aber einräumen.

(Nachmittag). Zusammenkunft der Gesandten von Nürnberg, Augsburg und Ulm3  in der Nürnberger Herberge. Einhelliger Beschluss zum Konzept: Die darin4  markierten Worte werden gestrichen, eine am Rand vermerkte und der kgl. Erklärung5  entnommene Ergänzung wird eingefügt6 . Ansonsten Billigung des Konzepts, wobei man den anderen drei Städten in irer meynung gar kein einred oder enderung gethan.

Anmerkungen

1
  StA Nürnberg, NRTA 23, unfol. Konz., o. D. Datierung und Nachweis der Autoren anhand der Verlesung des Berichts im Nürnberger Rat am 7. 11.: StA Nürnberg, RV 1136, fol. 6*. Der Bericht wird als Textvorlage verwendet, da die Sitzung weder in Nürnberg noch in Augsburg protokolliert ist.
2
 Vgl. Nr. 230, Anm.11.
3
 Vgl. zu den Beratungen dieses Tages auch den Bericht des Ulmer Gesandten Stamler an den Rat vom 6. 11. 1556: Hat sich zuvor wie Augsburg und Nürnberg dafür ausgesprochen, sich in der Freistellung nicht den höheren CA-Ständen anzuschließen, da er dises puncten halber khein speciale mandatum hette. Hat die von Regensburg am 2. 11. vorgelegte Resolution mit Augsburg und Nürnberg abgelehnt, da sie etwas verdechtlichs gesteltt und da die Freistellung die kurze Zeit bis zur Ankunft des Kgs. zurückgestellt werden kann, so wie sie ohnehin fur sich selbs der augspurgischen confession nichts gibt noch nempt, unnd sunderlich schier etwas verweißlichs, will geschweygen ungehorsamlichs uß verachtung ihn disem geringen der röm. kgl. Mt. aller gnedist ansinnen [...] unsern herrn unnd obern hierauß entspringen unnd volgen möchte (StadtA Ulm, A [9002], Prod. 22. Or.). Am 11. 11. bat Stamler zur geteilten Resolution um eine spezielle Weisung, wie sie den Augsburger und Nürnberger Verordneten bereits vorlag, da Straßburg, Regensburg und Rothenburg auf dem Anschluss an die CA-Stände in der Freistellung beharrten, während er sich nur darauf berufen könne, er hab in genere bevelch, von der augspurgischen confessions verwandten mich mit nichten abzusondern wie die andere der erbarn stett gesandten alle. Dieweyl aber dises [...] etwas sunders in sich hielte, so wißte ich in betrachtung, daß etliche vor mir sitzende herren hierin auch sunders bedenckens hetten, mich von wegen meyner herren ohne weittern bevelch wider die röm. kgl. Mt. meyner person nit zu setzen (ebd., Prod. 24. Or.).
4
 = in der Abschrift, die der Nürnberger Rat zusammen mit obigem Bericht erhielt.
5
 Nr. 448.
6
 Vgl. die Änderungen im Konzept: Nr. 449, Anm.4, 5 und b.