Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Augsburg, fol. 30’–32.
Konzept des SR für die Konstituierung des Religionsausschusses aus den Religionsräten. Problematische Vertretung des SR im Ausschuss wegen der Abwesenheit der katholischen Reichsstädte.
Umfrage. Augsburg: Da noch keine katholische Stadt vertreten ist, wurd es den erbarn steten wol zuerwegen sein. Unnd sehe sie nochmals
Mehrheitsbeschluss: Zunächst Verlesung des Straßburger Konzepts4.
Im Anschluss daran erneute Umfrage. Augsburg: Konstatieren, dass das Konzept zwar der Beschlussfassung entspricht, aber sonnst gar stutz unnd gleichsam dahin gestelt wer, alls geb man den höhern stennden ordnung, was si thun solten. Deshalb sollte das Konzept etwas glimpflicher gestelt unnd darinn sich alain auff den passauischen vertrag [...] getzogen [werden].
Mehrheitsbeschluss mit den Voten von Nürnberg, Ulm und später auch Straßburg [!]: Billigung der Augsburger Anregung.
Weiterhin: Da das Konzept die übrigen drei HAA nicht berücksichtigt, wird beschlossen, dies in einem Anhang zu regeln, der nur verlesen werden soll, wenn diesen Punkt zuvor die höheren CA-Stände ansprechen.
Daneben wird beschlossen, dass der Straßburger Gesandte5 und der Regensburger Advokat Dr. Hiltner vertraulich mit dem Kurpfälzer Großhofmeister [von der Tann] alls dem furnembsten unnder den confessions stennden über den im Konzept des SR genannten Weg sprechenc . d– Dagegen wenden die Regensburger Verordneten ein, sie seien dafür nicht bevollmächtigt. Da man aber solchs sonnst ad partem thun wolt, das stuennde bei ains jeden gelegenhait. Si wolten es aber doch an ire herrn gelanngen lassen–d.
Daraufhin e– berät SR nochmals zur Beteiligung am Religionsausschuss wegen der Abwesenheit der katholischen Reichsstädte, doch wird die Beschlussfassung vertagt –e.